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Kienesberger KWS 700 Betriebsanleitung Seite 4

Brennholz wippkreissäge/brennholz wipp-tischkreissäge
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Schnittreste sind den Erfordernissen entsprechend von der Maschine zu entfernen, um die
Sicherheit am Arbeitsplatz nicht zu beeinträchtigen. Das gleiche gilt für Sägespäne. Die
Spanabführung muß frei gehalten werden. Es darf nur Holz mit einem maximalen Durchmesser
von 18,5cm geschnitten werden, um den gefährlichen Wendeschnitt auszuschließen.
Reisigbündel dürfen nur geschnitten werden, wenn sie beidseitig des Schneidbereiches
gebunden sind. Es ist dafür zu sorgen, daß abgeschnittene Stücke nicht vom Zahnkranz des
Sägeblattes erfaßt und weggeschleudert werden können. Sie dürfen in der Nähe des
Sägeblattes nicht mit der Hand entfernt werden. Fahrbare Kreissägen müssen während des
Betriebes gegen Weiterfahren gesichert werden. Kreissägen dürfen nur bei stillstehendem
und abgedecktem Sägeblatt befördert werden.
Die Anweisungen bezüglich Betrieb, Montage, Wartung, Reparatur, Störungen und dgl. sind
unbedingt einzuhalten, um Gefahren auszuschließen und Beschädigungen zu vermeiden.
Darüber hinaus dürfen die Maschinen nur von Personen bedient, gewartet und instandgesetzt
werden, die hiermit vertraut und über die Gefahren unterrichtet worden sind. Die einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften sowie die sonstigen allgemein anerkannten sicherheitstechnischen,
arbeitsmedizinischen Regeln sind einzuhalten.
Personen unter 18 Jahren dürfen nicht an Brennholzkreissägen beschäftigt werden.
Beim Arbeiten mit der Brennholzkreissäge sind Gehörschutz, Schutzbrille, enganliegende
Kleidung sowie Sicherheitsschuhe zu tragen.
Vor dem Verlassen des Arbeitsplatzes ist das Gerät stets auszuschalten und der Netzstecker zu
ziehen. Gleiches gilt bei Reparatur- und Instandsetzungsarbeiten, sowie beim Sägeblattwechsel,
bei der Beseitigung von Störungen und beim Entfernen eingeklemmter Splitter. Bevor diese
Arbeiten durchgeführt werden, muß das Sägeblatt zum Stillstand gekommen sein. Die Säge darf
wegen fehlender Absaugvorrichtung nur im Freien betrieben werden.
2.) INBETRIEBNAHME
a) Betrieb als Wippkreissäge
• Sicherungssplint am versenkbaren Griffbügel herausziehen.
• Griffbügel mit leichtem Linksruck entriegeln und nach oben schwenken.
• Durch leichten Rechtsruck verriegeln und mit dem Splint erneut sichern
• Sämtliche Schraub- und Steckverbindungen sind auf ihre Festigkeit bzw. ihren Sitz
zu überprüfen.
b) Betrieb als Tischkreissäge
Vor Inbetriebnahme ist zu überprüfen, ob der Sägetisch mit dem Sägengestell mittels der
dafür vorhandenen Bolzen samt Splint gesichert ist. Sämtliche Schraub- und
Steckverbindungen sind auf Ihre Festigkeit und Sitz zu überprüfen.
Der bereits vom Werk montierte Spaltkeil ist so einzustellen, daß sein Abstand zum Umfang
des Sägeblattes innerhalb der Schnitthöhe nicht mehr als 10mm beträgt, weil dadurch
verhindert wird, daß das Material von den nach oben laufenden Zähnen des Sägeblattes
erfaßt und in Richtung der Bedienungsperson geschleudert wird.
Um Platten und Kanthölzer (keine runden Hölzer, wie z.B. Brennholz) längs oder quer zu
sägen, müssen Sie den oberen Sägeblattschutz entsprechend der Stärke des zu sägenden
Holzes in der Höhe verstellen. Stellen Sie nun den oberen Sägeblattschutz so ein, daß er
ca. 1 - 2 cm höher als das Holzstück ist. Die Verstellung des oberen Sägeblattschutzes darf
nur bei stillstehendem Sägeblatt erfolgen. Zum Zuführen des Schnittgutes ist dann ein
Schiebestock zu benützen, wenn der Abstand zwischen Parallelanschlag und Sägeblatt
weniger als 120mm beträgt. Die Ausnehmung in der Sägeblatteinlage darf beidseitig des
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