Allgemeine Geschäftsbedingungen
Gültig für Deutschland und Österreich, Stand März 2006
1)
Allgemeines
Unsere Angebote, Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund dieser
Geschäftsbedingungen. Entgegenstehenden Geschäfts- und Einkaufsbedingungen des Kunden wird
hiermit ausdrücklich widersprochen.
Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich bestätigt
werden.
Mündliche Absprachen, die nicht schriftlich bestätigt sind, haben daneben keine Gültigkeit.
2)
Lieferung
Lieferfristen gelten als nur annähernd vereinbart. Sie beginnen mit dem Tag der Absendung der
Auftragsbestätigung und gelten als eingehalten, wenn die Ware zum vereinbarten Zeitpunkt das
Werk/Lager verlassen hat oder bei Versendungsmöglichkeit die Versandbereitschaft dem Kunden
gemeldet ist.
Eine Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Eintritt unvorhersehbarer aussergewöhnlicher
Ereignisse, die wir trotz nach den Verhältnissen des Einzelfalls zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden
konnten, auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, soweit sie auf die Fertigstellung oder
Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfl uss sind. Hierzu gehören insbesondere
Verzögerungen in der Anlieferung von Roh- und Hilfsstoff en. Wird durch eines der vorgenannten
Ereignisse die Lieferung oder Leistung unmöglich, so werden wir von der Lieferverpfl ichtung frei,
ohne dass der Kunde Schadenersatzansprüche verlangen kann. Sofern die Lieferverzögerung länger
als 3 Monate dauert, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Bei Lieferverzug hat der Kunde uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 4 Wochen zu
setzen. Auf Abruf bestellte Lieferungen sind innerhalb von 6 Monaten nach Auftragsbestätigung
abzunehmen.
Ersatzansprüche wegen Verzugs des Lieferers sind ausgeschlossen, soweit nicht in Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
3)
Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, ab Werk oder Lager einschließlich
Originalverpackung, zuzüglich Mehrwertsteuer, in der jeweils gesetzlich geltenden Höhe.
Soweit Preise nicht oder nur mit Vorbehalt „derzeitiger Listenpreis" genannt sind, werden die am
Tage der Lieferung gültigen Preislisten zur Berechnung herangezogen.
Die Preisstellung und Berechnung erfolgt in Euro.
Zahlungen sind nach den gesondert vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten. Soweit
Zahlungsbedingungen nicht schriftlich vereinbart wurden, sind die Rechnungen innerhalb von 30
Tagen nach Ausstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Wir gewähren bei Zahlung innerhalb 10 Tagen
ab Rechnungsdatum oder bei Vorauszahlung 2 % Skonto.
Kundendienstrechnungen und sonstige Dienstleistungsrechnungen sind sofort ohne Abzug zu
bezahlen.
Die Zahlung gilt als eingehalten, wenn der Lieferer innerhalb der vereinbarten Frist über den Betrag
verfügen kann. Der Lieferer ist berechtigt, die Zahlungen auf andere noch off en stehende fällige
Forderungen zu verrechnen.
Schecks und Wechsel werden nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und erfüllungshalber
angenommen. Diskont- und Einzugsspesen sowie Zinsen sind dem Lieferer in nachgewiesener Höhe
unverzüglich zu erstatten.
Bei Überschreitung der vereinbarten Zahlungsfrist werden dem Kunden ab diesem Zeitpunkt
Zinsen in Höhe von jährlich 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank in
Rechnung gestellt. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche behalten wir uns ausdrücklich vor.
Kommt ein Kunde mit einer Teilleistung in Rückstand, so können wir die gesamte Restforderung
sofort fällig stellen und bei Leistungsverzug, der durch eine wesentliche Verschlechterung der
Vermögenslage bedingt ist, vom Vertrag zurücktreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung
verlangen.
Der Kunde kann nur mit uns von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Gegen-
ansprüchen aufrechnen.
Sofern uns nach Vertragsabschluss Kenntnis von Tatsachen über eine wesentliche Verschlechterung
der Vermögensverhältnisse des Kunden zur Kenntnis gelangen, die nach pfl ichtmäßigem
kaufmännischen Ermessen geeignet sind, unseren Zahlungsanspruch zu gefährden, so können wir bis
zum Zeitpunkt der Bezahlung das Stellen einer geeigneten Sicherheit binnen angemessener Frist
oder Vorleistung verlangen. Kommt der Kunde diesem berechtigen Verlangen nicht nach, sind wir
berechtigt vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen
4)
Gefahrenübergang
Die Gefahr geht, auch bei frachtfreier Lieferung, auf den Kunden über, wenn die Ware dem
Versandbeauftragten übergeben oder auf Fahrzeuge verladen worden ist.
5)
Änderung des Liefergegenstandes
Wir behalten uns Konstruktions- und Formänderungen sowie Änderungen des Lieferumfanges vor,
sofern die Ware nicht erheblich geändert wird und die Änderung für den Kunden zumutbar ist.
6)
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der
Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig
oder später abgeschlossenen Verträgen mit dem Kunden vor.
Der Kunde ist berechtigt diese Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu veräussern oder zu
verwenden, solange er seinen Verpfl ichtungen aus der Geschäftsverbindung mit uns rechtzeitig
nachkommt. Er ist verpfl ichtet, die Vorbehaltsware pfl eglich zu behandeln. Er darf jedoch die
Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übertragen. Er ist verpfl ichtet, unsere
Rechte bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware auf Kredit zu sichern.
Alle Forderungen und Rechte aus der Weiterveräusserung oder sonstigen Verwendung
von Waren (z. B. Verbindung, Verarbeitung), an denen uns Eigentumsrechte zustehen, tritt der
Kunde schon jetzt zur Sicherung an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung hiermit an.
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-Technische Änderungen vorbehalten-
Über Zwangsvollstreckungsmassnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder die uns abgetretenen
Forderungen oder sonstigen Sicherheiten hat der Kunde uns unverzüglich unter Übergabe der für
eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
Eine Lagerung sowie eine etwaige Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Kunde stets
für uns vor. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, nicht uns gehörenden Gegenständen verarbeitet
oder untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des
Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten oder vermischten
Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Vermischung. Werden unsere Waren mit
anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar
vermischt und ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Kunde
anteilig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Der Kunde verwahrt das
Eigentum oder Miteigentum für uns.
Sofern die durch den Eigentumsvorbehalt bestehende Sicherung die zu sichernden Forderungen um
mehr als 20 % übersteigt, sind wir verpfl ichtet, auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherheiten
nach unserer Wahl freizugeben.
7)
Gewährleistung
Der Lieferer haftet, wenn der Liefergegenstand nachweislich im Zeitpunkt des Gefahrenübergangs
mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften zählt, behaftet ist.
In diesem Falle wird der Lieferer nach eigener Wahl alle diejenigen Teile unentgeltlich nachbessern
oder neu liefern, die innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit, vom Tage des Gefahrenübergangs
gerechnet, unbrauchbar werden oder deren Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt wurde.
Zur Mängelbeseitigung hat der Kunde dem Lieferer die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit
und Gelegenheit zu gewähren. Verweigert er diese, ist der Lieferer von der Mängelbeseitigung
befreit.
Wenn der Lieferer eine ihm schriftlich gestellte angemessene Nachfrist schuldhaft verstreichen
lässt, ohne die Mängel zu beheben, die Nachbesserung aus vom Lieferer zu vertretenen Gründen
fehlschlägt oder verweigert wird, so hat der Kunde das Recht, Minderung geltend zu machen.
Kommt zwischen Kunde und Lieferer keine Einigung über die Minderung zustande, so ist der Kunde
auch zur Wandlung berechtigt.
Für wesentliche Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der
Haftungsansprüche, die uns gegenüber den Lieferern der Fremderzeugnisse zustehen.
Die Feststellung solcher Mängel ist uns unverzüglich, bei erkennbaren Mängeln innerhalb 8 Tagen
nach Entgegennahme der Ware, bei verborgenen Mängeln nach Erkennbarkeit, schriftlich
mitzuteilen.
Es wird insbesondere keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachstehenden Gründen
entstanden sind:
Nicht sachgemäße Installation bzw. Inbetriebnahme durch den Kunden oder Dritte, ungeeignete
oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
mangelhafte Bauarbeiten sowie aussergewöhnliche äußere Einfl üsse, sofern sie nicht auf unser
Verschulden zurückzuführen sind.
Weitere Ansprüche des Kunden gegen den Lieferer und dessen Erfüllungsgehilfen sind
ausgeschlossen, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an den
Liefergegenständen selbst entstanden sind, dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben
Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird.
Wir übernehmen keine Gewährleistung für Schäden an Wasser/Wasser-Wärmepumpenanlagen, die
aufgrund von Verockerung, sowie den Einsatz von nicht geeigneten Wasser enstanden sind.
Für Heizungs-Wärmepumpen (inklusiv Regler) gilt unabhängig von den vorstehenden
Regelungen folgende Gewährleistung:
Erfolgt die Inbetriebnahme (IBN) der WP-Anlage durch unseren autorisierten Kundendienst und
weist die Heizungs-Wärmepumpe bei der Inbetriebnahme weniger als 500 Betriebsstunden auf,
dann beträgt die Gewährleistung für die Heizungs-Wärmepumpe mit Regler 36 Monate.
Für Lüftungsgeräte (inkl. Bedienteil) gilt unabhängig von den vorstehenden Regelungen folgende
Gewährleistung:
Erfolgt die Inbetriebnahme (IBN) der Lüftungsanlage durch unseren autorisierten Kundendienst
und wurde die Projektierung der Lüftungsanlage durch uns erbracht, dann beträgt die
Gewährleistung für das Lüftungsgerät mit Bedienteil 36 Monate.
Die Gewährleistung beginnt ab Auslieferung Werk bzw. mit der IBN, wenn diese innerhalb von 3
Monaten ab Auslieferung Werk durchgeführt wird.
Die Inbetriebnahme erfolgt durch den örtlichen Kundendienst und wird von diesem in Rechnung
gestellt. Die Inbetriebnahmepauschale beinhaltet die eigentliche Inbetriebnahme und die
Fahrtkosten. Die Behebung von Anlagenmängeln und Wartezeiten sind Sonderleistungen, die nach
Aufwand zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Wird die Inbetriebnahme nicht durch unseren Kundendienst durchgeführt, gilt lediglich die
gesetzliche Gewährleistung.
IBN sind generell mit der Fertigstellungsanzeige (FAZ) beim regionalen Kundendienst-
stützpunkt oder beim Werkskundendienst anzufordern.
Werkskundendienst:
Telefon +49 (0)171 266 33 26,
Fax
+49 (0)9228 9906 29
8)
Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden, insbesondere aus positiver Forderungsverletzung, aus
Verletzung von Pfl ichten bei Vertragshandlungen und aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen,
soweit in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich eine Haftung des Lieferers bestimmt ist oder
soweit aus dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit
zwingend gehaftet wird.
9)
Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Bayreuth ausschliesslicher
Gerichtsstand. Der Lieferer ist jedoch zur Erhebung einer Klage oder Einleitung sonstiger
gerichtlicher Verfahren am allgemeinen Gerichtsstand des Bestellers berechtigt.
Alpha-InnoTec GmbH Deutschland
Industriestrasse 3
D-95356 Kasendorf
830090b160404