5.3 Höhe der Haube
Der Abstand „A" von der Unterkante der Haube zur Oberkante der Arbeitsplatte sollte min. 50 cm
betragen. Bei Gaskochfeldern müssen Sie einen Mindestabstand von 65 cm beachten (Abb. 3).
Sollte die Haube überwiegend im Gasbetrieb genutzt werden muss für eine ausreichende
Frischluftzufuhr gesorgt werden!
Um gezielt für perfekte Abluft zu sorgen, sollten Sie ein stabiles Abluftrohr mit Ø 120 mm
Durchmesser installieren.
Abb. 3
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