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Grundlagen; Gebrauchsanleitung Lesen Und Aufbewahren; Bestimmungsgemäßer Gebrauch - GhostBikes Kinderrad Originalbetriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Fahrzeug

1 Grundlagen

1.1 Gebrauchsanleitung lesen und aufbewahren

Diese Gebrauchsanleitung gehört zu diesem Fahrzeug. Die Begriffe Fahrräder,
Rennräder, Pedelecs, S-Pedelecs, Kinderräder und Kinderspielräder werden in
der Gebrauchsanleitung Fahrzeug unter dem Oberbegriff Fahrzeug zusammen-
gefasst. Die Gebrauchsanleitung enthält wichtige Informationen zu den Einstel-
lungen und zum Gebrauch. Lesen Sie die Gebrauchsanleitung, insbesondere die
Sicherheitshinweise, sorgfältig und vollständig durch, bevor Sie das Fahrzeug ein-
setzen. Abhängig von dem Fahrzeugmodell und der Fahrzeugkategorie lesen Sie
auch die ergänzenden Gebrauchsanleitungen sorgfältig und vollständig durch.
Die Nichtbeachtung dieser Gebrauchsanleitung kann zu schweren Verletzungen
oder zu Schäden an dem Fahrzeug führen. Bewahren Sie die Gebrauchsanlei-
tung griffbereit auf. Wenn Sie das Fahrzeug an Dritte weitergeben, geben Sie
unbedingt diese Gebrauchsanleitung mit.
1.2 Bestimmungsgemäßer Gebrauch
Der Hersteller oder Fachhändler übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch nicht
bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind. Verwenden Sie das Fahrzeug nur,
wie in dieser Gebrauchsanleitung beschrieben. Jeder andere Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß und kann zu Unfällen, zu schweren Verletzungen oder zu Schäden
an dem Fahrzeug führen.
Die Nachrüstung von Fahrzeugen zum Pedelec oder S-Pedelec ist nicht gestattet.
Das Manipulieren der Antriebseinheit bei Pedelecs und S-Pedelecs ist untersagt. Die
Gewährleistung erlischt bei nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch des Fahrzeuges
(siehe Kapitel „Garantie und Gewährleistung").
Das Fahrzeug ist für die Verwendung einer Person bestimmt, auf deren Körpergröße die
Sitzposition eingestellt wurde (siehe Kapitel „Grundlagen / Sitzposition").
Die Nutzung von Kindersitzen, Kinderanhängern und anderen Fahrradanhängern
(Lasten- und Hundeanhänger) ist nur für Fahrzeuge der Fahrzeugkategorien 2 und 3
(siehe Kapitel „Grundlagen / Fahrzeugkategorien") gestattet, jedoch ohne die Kinder-
und Jugendfahrzeuge mit den Laufradgrößen 20" und 24".
Davon ausgenommen sind:
Fahrzeuge mit Carbonrahmen
der Fahrzeugtyp S-Pedelec
Fahrzeuge mit vollgefedertem Rahmen
Grundlagen
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