13 Außer Betrieb nehmen und Entsorgen
13.1 Außer Betrieb nehmen Vorübergehend
13.2. Entsorgen
Bei einem kürzeren Außer Betrieb nehmen (z.B. Urlaub) muss
das Gerät nicht abgeschaltet werden.
Endgültig
VORSICHT!
Gefahr von Personenschäden
Falls die Anlage nicht nach den Hygieneregeln behandelt wird,
kann das Trinkwasser krankheitserregend werden.
– Die Hygieneregeln aus dem Kapitel "Sicherheitskapitel"
beachten.
1. Das Gerät ordnungsgemäß deinstallieren.
2. Den Lösungsbehälter ordnungsgemäß deinstallieren.
3. Den Fachbetrieb informieren.
1. Das Gerät ordnungsgemäß deinstallieren.
2. Den Lösungsbehälter ordnungsgemäß deinstallieren.
3. Den Fachbetrieb informieren.
Den Lösungsbehälter durch den Fachbetrieb entsorgen
lassen.
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