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Montage

• Bei der Montage des Scheinwerfers sind spezifische Bestim-
mungen wie die BGV C1 (vormals VBG 70) oder auch länder-
spezifische Baurichtlinien zu beachten.
• Die Montage darf nur durch qualifizierte Personen erfolgen!
• Die Aufhängevorrichtung des Scheinwerfers muss so gebaut
und bemessen sein, dass sie eine Stunde lang ohne dauernde
und schädliche Deformierung das 10-fache der Nutzlast aus-
halten kann.
• Die Installation muss immer mit einer zweiten, unabhängigen
Aufhängung, z. B. einem Sicherungsseil erfolgen. Die zweite
Aufhängung muss so beschaffen und angebracht sein, dass
im Falle eines Fehlers an der Hauptaufhängung kein Teil der
Installation herabfallen kann.
• Während der Installation ist der unnötige Aufenthalt im Ge-
fahrenbereich unterhalb der Installation verboten.
• Der Installateur hat dafür zu sorgen, das sicherheitstechni-
sche und maschinentechnische Einrichtungen vor der ersten
Inbetriebnahme und nach wesentlichen Änderungen vor der
Wiederinbetriebnahme durch Sachverständige überprüft
werden.
• Der Installateur hat dafür Sorge zu tragen, dass sicherheits-
technische und maschinentechnische Einrichtungen min-
destens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft
werden.
• Der Installateur hat dafür Sorge zu tragen, dass sicherheits-
technische und maschinentechnische Einrichtungen mindes-
tens alle vier Jahre durch einen Sachverständigen im Umfang
der Abnahmeprüfung geprüft werden.
• Der Scheinwerfer sollte idealerweise außerhalb des Aufent-
haltsbereiches von Personen installiert werden
ACHTUNG!
Überkopfmontage erfordert ein hohes Maß an Erfahrung. Dies
beinhaltet (aber beschränkt sich nicht allein auf) Berechnung
und Definition der Tragfähigkeit, verwendetes Installationsma-
terial und regelmäßige Sicherheitsinspektionen des verwen-
deten Materials und des Scheinwerfers. Versuchen Sie niemals
die Installation selbst vorzunehmen, wenn Sie nicht über eine
solche Qualifikation verfügen, sondern beauftragen Sie einen
professionellen Installateur. Unsachgemäße Installationen kön-
nen zu Verletzungen und/oder zur Beschädigung von Eigentum
führen.
• Der Scheinwerfer muss außerhalb des Handbereichs von Per-
sonen installiert werden.
• Wenn der Scheinwerfer von der Decke oder hochliegenden
Trägern etc. abgehängt werden soll, muss immer mit Traver-
sensystemen oder ähnlichen zugelassenen Aufhängungen
gearbeitet werden. Der Scheinwerfer darf niemals frei schwin-
gend im Raum befestigt werden.
ACHTUNG!
Scheinwerfer können beim Herabstürzen erhebliche Verletzun-
gen herbeiführen! Wenn Sie Zweifel an der Sicherheit einer
möglichen Installationsform haben, installieren Sie den Schein-
werfer NICHT!
• Vergewissern Sie sich vor der Montage, dass die Montage-
fläche mindestens die 10-fache Punktbelastung des Eigenge-
wichtes des Scheinwerfers aushalten kann
ACHTUNG!
Achten Sie bei der Installation auf die angegebenen Sicherheits-
abstände zu brennbaren Materialien!
• Befestigen Sie den Scheinwerfer mit dem Haltebügel mittels
eines geeigneten Haken/einer Schelle an Ihrem Traversensys-
tem. Die hierfür vorgesehene Bohrung hat einen Durchmesser
von 12 Millimetern. Je nach Art der Installation sind natür-
lich auch vergleichbare, zugelassene Hängevorrichtungen
einsetzbar.
• Sichern Sie den Scheinwerfer bei Überkopfmontage immer
mit einem Sicherungsseil, das mindestens für das 12-fache
Eigengewicht zugelassen ist. Es dürfen nur Sicherungsseile
mit zugelassenen Verbindungsgliedern eingesetzt werden.
Hängen Sie das Sicherungsseil in die dafür vorgesehene
Bohrung ein und führen Sie es um die Traverse oder einen
vergleichbaren, sicheren Befestigungspunkt. Achten Sie dar-
auf das Verbindungsglied entsprechend der Bestimmungen zu
verschließen.
• Öffnen Sie Feststellschrauben um den Neigungswinkel des
Gerätes einzustellen und ziehen diesen danach wieder hand-
fest an.
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