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Aufstellung; Konstruktion Und Aufstellung Der Thermische Anlage - Fabbri Termomeccanica F 28 Technisches Handbuch

Warmluftgenerator
Inhaltsverzeichnis

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2 AUFSTELLUNG

ACHTUNG!
Die Aufstellungsanlage des Generators muß nach den folgenden Gesetzen und technischen
Normen durchgeführt werden, während muß der Entwurf von einem in dem Berufsregister
angeschriebenen freien Berufstätige besorgt.

KONSTRUKTION UND AUFSTELLUNG DER THERMISCHE ANLAGE

Gesetz 5 Mai 1990, N. 46
"Normen für die Anlagensicherheit ".
Gesetz 9 Januar 1991, N.10
"Normen für die Ausführung des Nationalenergieplans über den rationalen Energiegebrauch- und Sparen sowie
über die Entwicklung der erneuebaren Energiequellen ".
Präsidialerlaß 6 Dezember 1991, N. 447
"Vorschriften für die Ausführung des Gesetzes vom 5. März 1990 N. 46 über die Anlagensicherheit."
Präsidialerlaß 26 August 1993, N.412
"Vorschriften über Konstruktion, Aufstellung, Betrieb und Wartung der thermischen Gebäudenanlagen, um den
Energieverbrauch nach Artikel 4, Absatz 4 des Gesetzes 9. Januar 1991, N.10 einzuschränken. "
NORMEN ZU BEACHTEN WÄHREND DER AUFSTELLUNG DER THERMISCHEN ANLAGE, UM
DIE LUFTVERSEUCHUNG ZU VERHINDERN.
Gesetz 13. Juli 1966, N. 615
"Maßnahmen gegen die Luftverseuchung ".
Präsidialerlaß 22. Dezember 1970, N. 1391
"Vorschriften für die Ausführung des Gesetzes N. 615 des 13. Juli 1966 über die Maßnahmen gegen die Luf-
tverseuchung, nur in Bezug auf die thermischen Anlagen".
NORMEN ZU BEACHTEN WÄHREND DER AUFSTELLUNG DER THERMISCHEN ANLAGE FÜR
DIE FEUERVERHÜTUNG
Rundschreiben des Innenministeriums vom 29. Juli 1971, N. 73
"Thermische Anlagen mit Brennöl oder Gasöl - Bedienungsvorschriften gegen die Luftverseuchung. Maßnah-
men für die Feuerverhütung."
Präsidialerlaß 26. Mai 1959, 689
"Bestimmung der Unternehmen und Arbeitungen, die der Kontrolle der Feuerwehr für die Feuerverhütung
unterstehen.
Ministerialerlaß 16. Februar 1982.
"Veränderungen des Ministerialerlaßes vom 27. September 1965 über die Festsetzung der den Feuerverhütun-
gsuntersuchungen unterstehenden Tätigkeiten."
Erlaß 16. Mai 1987, N. 246
"Normen von Feuerverhütungssicherheit für die Zivilwohnungen.
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