GEWÄHRLEISTUNG
Gewährleistung
Es bestehen die gesetzlichen
Die gesetzliche
Gewährleistung
und Verschleißteilen, welche auch im Zeitraum der Gewährleistung, durch sachgemäßen Gebrauch
aufgeschlissen sein können. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre ab Ablieferung der Ware.
Sie Sind verpflichtet, die Ware unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und
Mengenabweichungen zu untersuchen und uns offensichtliche Mängel binnen 7 Tagen ab Empfang
der Ware in Textform (Z.B. E-Mail) anzuzeigen,
Dies gilt auch für später festgestellte
und Rügepflicht ist die Geltendmachung der Gewährleistungsansprüche ausgeschlossen
Wenn ein Fehler auftritt und dieser vor Ablauf der Gewährleistung
Wird die Rollei GmbH & Co. KG nach eigenem Ermessen
den Fehler unentgeltlich
das Produkt gegen ein mindestens genauso leistungsfähiges Produkt austauschen, das entweder
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neu ist Oder aus neuen Oder instandgesetzten
den Kaufpreis des Produkts erstatten.
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Mängelhaftungsrechte
gilt für das erworbene
zur Fristwahrung
verdeckte
Mängel ab Entdeckung.
unter Einsatz neuer Oder instandgesetzter
Teilen hergestellt wurde;
Produkt, abgesehen von Verbrauchs
reicht die rechtzeitige Absendung
Bei Verletzung der Untersuchungs-
bei uns angezeigt wird,
Ersatzteile reparieren;