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Rücknahmepflichten Von Händlern - Northpoint Np-As-R360 Bedienungsanleitung

360 akku led strahler mit stativ
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Rücknahmepflichten von Händlern
Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von
mindestens 400 Quadrat-metern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer
Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im
Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem
Markt bereitstellen, sind verpflichtet,
1. bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer
ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die
gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in
unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
2. auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer
als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe
hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht an den Kauf
eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte
pro Geräteart beschränkt.
3. Sofern Ihr Altgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie vor der Rückgabe für
deren Löschung selbst verantwortlich. Entnehmen Sie vor der Rückgabe Batterien
oder Akkus sowie Leuchtmittel, sofern dies ohne Zerstörung des Altgerätes
möglich ist, und entsorgen Sie diese separat. Bei fest eingebauten Akkus ist bei
der Entsorgung darauf hinzuweisen, dass das Gerät einen Akku enthält. Weitere
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten Geräts bzw. Produkts erfahren
Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den
von Herstellern oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten
Rücknahmestellen abgeben.
Ein Onlineverzeichnis der Sammel- und Rücknahmestellen finden Sie auf der
Internetseite https://www.stiftung-ear.de/
Wir weisen alle Endnutzer von Elektro- und Elektronikaltgeräten darauf hin, dass
Sie für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten
selbst verantwortlich sind.
Bei lithiumhaltigen Altbatterien besteht hohe Brandgefahr. Daher muss auf die
ordnungsgemäße Entsorgung von lithiumhaltigen Altbatterien und –akkus
besonderes Augenmerk gelegt werden.
Bei falscher Entsorgung kann es außerdem zu inneren und äußeren Kurzschlüssen
durch thermische Einwirkungen (Hitze) oder mechanische Beschädigungen
kommen. Ein Kurzschluss kann zu einem Brand oder einer Explosion führen und
schwerwiegende Folgen für Mensch und Umwelt haben.
Kleben Sie daher bei lithiumhaltigen Batterien und Akkus vor der Entsorgung die
Pole ab, um einen äußeren Kurzschluss zu vermeiden.
Rücknahmepflichten von Händlern
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