Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Altgeräte gehören insbesondere nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
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Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern
oder Vertreibern im Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen abgeben.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
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Das auf den Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildeten Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin,
dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.
BATTERIEHINWEISE
Batterien können nach Gebrauch an der Verkaufsstelle unentgeltlich zurückgegeben werden.
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Der Endnutzer ist zur Rückgabe von Altbatterien gesetzlich verpflichtet.
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Am Ende ihrer Lebensdauer dürfen nicht mehr gebrauchsfähige Batterien und Akkumulatoren nicht im Hausmüll entsorgt werden. Hierüber informiert das Symbol der
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durchgestrichenen Mülltonne. Die ggf. unterhalb des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne aufgebrachten chemischen Zeichen Hg (Quecksilber), Cd (Cadmium)
oder Pb (Blei) weisen auf enthaltene Inhaltsstoffe hin.