Einbauerklärung
gemäß Anhang II, Nr. 1 B der Maschinenrichtlinie 2006 / 42 / EG, geändert durch 2009 / 127 / EG
Hiermit erklärt die Firma
dass die Maschine des Typs
mit der Serien-Nr.
unvollständige Maschinen nach Artikel 2g und ausschließlich zum Einbau in oder zum Zusammenbau mit
einer anderen Maschine oder Ausrüstung vorgesehen ist.
Die Maschine hält folgende grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen der o.g.
Richtlinie ein: Anhang I, Artikel 1: 1.1.1; 1.1.2; 1.1.3; 1.1.5; 1.3.1; 1.3.2; 1.3.4; 1.5.1; 1.5.2; 1.5.3; 1.5.4; 1.5.8;
1.6.1; 1.6.3; 1.6.4; 1.7.2; 1.7.4.1; 1.7.4.2.
Die Inbetriebnahme der unvollständigen Maschine ist solange untersagt, bis ggf. festgestellt wurde, dass
die Maschine, in die die o. g. Maschine eingebaut werden soll, den Bestimmungen der Maschinenrichtlinie
2006 / 42 / EG entspricht.
Die speziellen technischen Unterlagen wurden gemäß Anhang VII Teil B der Richtlinie erstellt.
Dokumentationsverantwortlicher: WIWA, +49 (0)6441 609-0
Der Hersteller verpflichtet sich, die speziellen Unterlagen zur unvollständigen Maschine einzelstaatlichen
Stellen auf Verlagen elektronisch zu übermitteln.
Lahnau, 1. April 2025
Ort, Datum
Original Betriebsanleitung ✓(2025/03/21), Stand: 2025/03/14
rwpb0_BA_de_B0550029
WIWA Wilhelm Wagner GmbH & Co. KG
35633 Lahnau
Gewerbestraße 1–3
Deutschland
PNEUMATISCHE BEHÄLTERRÜHRWERKE (ATEX 0)
Dipl.-Ing. (FH) Peter Turczak
Geschäftsführer
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