2 | Sicherheit
2.2.3 Sicherheit für Kinder
Kind fährt selbst
Mitnahme des Kindes
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Für Kinder gelten spezielle Regelungen im Straßenverkehr.
Der*die Erziehungs- oder Aufsichtsberechtigte muss sich
über diese informieren und dem Kind vermitteln.
Gegebenenfalls muss das Kind ein vorgeschriebenes Alter
und/oder eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzen. Nur
Kinder, die die nationalen Vorschriften erfüllen, dürfen
E‑Cargo fahren.
Sicherstellen, dass z. B. in Deutschland die Anforderungen
der Straßenverkehrsordnung StVO erfüllt sind.
Um die Sicherheit von Kindern im Umgang mit dem
E‑Cargo zu gewährleisten liegt es in der Verantwortung
der Erziehungs- oder Aufsichtsberechtigten folgendes
sicherzustellen:
– Technisch einwandfreier Zustand des E‑Cargos.
– Anpassung des E‑Cargos auf die Körpergröße des
Kindes.
– Fahrkönnen des Kindes.
Die Mitnahme des Kindes auf der Lenkstange etc. ist nicht
gestattet.
Zur Mitnahme des Kindes
– sicherstellen, dass das Kind sicher auf der Sitzbank
innerhalb der Holzkiste sitzt.
– sicherstellen, dass das Kind mittels Dreipunkt-Gurt
ordnungsgemäß gesichert ist.
– sicherstellen, dass die Sitzposition des Kindes nicht
durch Gepäck oder ähnliches beeinträchtigt wird.
– sicherstellen, dass Kind nicht durch verrutschende
Lasten gefährdet werden könnte.
– sicherstellen, dass das Kind einen Fahrradhelm trägt.
– sicherstellen, dass bei Verwendung eines Maxi-Cosis
ein geeigneter Maxi-Cosi-Adapter verwendet wird.
– sicherstellen, dass keine Körperteile des Kindes
außerhalb der Box sind.
Betriebsanleitung E-Cargo Great Gatsby
EGO Movement