Als Nutzer von unseren Produkten sind für Sie folgende Informationen wichtig:
Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden sind, wer-
den als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von Altgeräten müssen
diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfas-
sung zuführen. Altgeräte gehören nicht in den Hausmüll, sondern
in spezielle Sammel- und Rückgabesysteme.
Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten müssen Altbatterien und Altakkumula-
toren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, vor der Abgabe
an einer Erfassungsstelle vom Altgerät trennen. Dies gilt auch für
Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen wer-
den können. Wenn die Altgeräte einer Vorbereitung zur Wieder-
verwendung unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Ent-
sorgungsträgers zugeführt werden sollen, müssen Batterien und
Akkus sowie Lampen nicht entnommen werden.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese
bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungs-
träger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern eingerich-
teten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von
mindestens 400 m² für Elektro- und Elektronikgeräte sowie die-
jenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamtverkaufsfläche
von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereit-
stellen.
Dies gilt auch bei Online- oder Katalog-Vertrieb, wenn die Lager-
und Versandflächen für Elektro- und Elektronikgeräte mindestens
400 m² betragen oder die gesamten Lager- und Versandflächen
mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme
grundsätzlich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zu-
WIR elektronik GmbH & Co. KG
Hölderlinstraße 57– 59 I 48703 Stadtlohn I 02563 / 908 930
info@wir-elektronik.de I www.wir-elektronik.de
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät darf
am Ende seiner Lebensdauer nicht im
Hausmüll entsorgt werden. Zur Rückgabe
stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammel-
stellen für Elektroaltgeräte sowie ggf.
weitere Annahmestellen für die Wieder-
verwendung der Geräte zur Verfügung.
Die Adressen erhalten Sie von Ihrer Stadt-
bzw. Kommunalverwaltung. Weitere Informationen finden Sie
auf www.elektrogesetz.de.
mutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes
besteht bei rücknahmepflichtigen Vertreibern unter anderem dann,
wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im Wesentlichen die glei-
chen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird.
Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert
wird, kann das gleichartige Altgerät auch dort zur unentgelt-
lichen Abholung übergeben werden. Dies gilt bei Online- oder
Katalog-Vertrieb für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß §
2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger", „Bildschirmge-
räte" oder „Großgeräte" (letztere mit mindestens einer äußeren
Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entsprechenden Rück-
gabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufver-
trages befragt.
Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückga-
be bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines
neuen Gerätes für Kleingeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei Alt-
geräte pro Geräteart.
Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene Daten.
Dies gilt insbesondere für Geräte der Informations- und Tele-
kommunikationstechnik wie Computer und Smartphones. Bitte
beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse, dass für die Löschung
der Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer
selbst verantwortlich ist.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig abgebildete
Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin,
dass das jeweilige Gerät am Ende seiner Lebensdauer getrennt
vom unsortierten Siedlungsabfall zu erfassen ist.