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IFEX Technologies IFEX 3000 Handbuch Seite 19

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Instanthaltungsnachweis nach BetrSichV § 10 + 11 ohne Druckprüfungen nach § 3 Abs. 3
Löscher geprüft am:
Instandhaltungsnachweis nach BetrSichV § 10 + 11 ohne Druckprüfungen nach § 3 Abs. 3
Löscher geprüft am:
Instandhaltungsnachweis nach BetrSichV § 10 + 11 ohne Druckprüfungen nach § 3 Abs. 3
Löscher geprüft am:
Zu beachten:
A) Die Instandhaltungsnachweise beinhalten auch die jährlichen Sichtprüfungen der
Löschmittel- sowie Impulspistolenbehälter.
B) Die Druckprüfung sowie die innere Prüfung des Löschmittelbehälters sind in
Anlage A Blatt 2 zu bestätigen.
C) Die Druckprüfung des Druckluftbehälters der Impulspistole sind in
Anlage A Blatt 3 zu bestätigen.
D) Die wiederkehrenden Prüfungen von Druckluftflaschen sind gemäß §15 BetrSichV durch
eine zugelassene Überwachungsstelle innerhalb des in der Tabelle §15 /Absatz 5
genannten Zeitraumes durchzuführen.
Instandhaltungsnachweise
Sachkundiger/Befähigte Person
Sachkundiger/Befähigte Person
Sachkundiger/Befähigte Person
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