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Coronis Mammo SL Bedienungsanleitung Seite 65

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Garantiebedingungen
Die Kosten und Auslagen für Reparaturen am Gerät in der Garantiezeit aufgrund fehlerhafter Wartung
bzw. Reparatur, die vom Kunden, seinen Mitarbeitern, Beschäftigten oder Vertretern zu verantworten
sind, sind vom Kunden selbst zu tragen.
3.3
Der Kunde ist verpflichtet, das Gerät von Barco nv, MID in einer dafür vorgesehenen Umgebung zu
installieren. Bei Anzeichen, dass das Gerät - wenn auch nur vorübergehend - außerhalb der Vorgaben
eingesetzt wurde, ist Barco nv, MID berechtigt, Garantieansprüche zu verweigern und die
Garantievereinbarung zu annullieren. Alle Maßnahmen, die von Barco nv, MID in dieser Hinsicht
unternommen wurden, werden dem Kunden unter regulären Preisbedingungen in Rechnung gestellt.
ARTIKEL 4: MODIFIKATIONEN ODER ÄNDERUNGEN AM GERÄT
Der Kunde ist nur dann zu Änderungen/Modifikationen am Gerät berechtigt, wenn eine schriftliche
Genehmigung dazu von Barco nv, MID vorliegt. Andernfalls erlischt der Garantieanspruch.
ARTIKEL 5: GARANTIEAUSSCHLUSS
Barco nv, MID verweigert alle Garantieansprüche, ausdrücklich oder beschränkt, einschließlich aller
beschränkten Gewährleistungen für Sach- und Funktionsmängel für einen bestimmten Zweck.
ARTIKEL 6: HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
Barco nv, MID kann unter keinen Umständen von Kunden oder Dritten für direkte, indirekte, besondere
oder resultierende Schäden, einschließlich, aber nicht ausschließlich, bzw. für Verlust von materiellem
oder immateriellem Eigentum oder Gerät, für Schäden aus entgangenem Gewinn, Kapitalkosten,
Beschaffungskosten für Ersatzgüter oder Ansprüche des Kunden aufgrund von Geschäftsunterbrechung
haftbar gemacht werden. Die Haftung von Barco nv, MID für Herstellung, Vertrieb, Lieferung,
Wiederverkauf, Installation, Betrieb oder Funktionsfähigkeit der Produkte oder Dienstleistungen im
Rahmen dieser Garantiebedingungen, ob aufgrund von einem Vertrag, Fahrlässigkeit, unerlaubter
Handlung, Garantie oder anderweitig, übersteigt in keinem Fall die Artikelkosten für die Güter oder
Dienstleistungen, auf die sich die Haftung bezieht.
ARTIKEL 7: HÖHERE GEWALT
Jede Partei wird von den Verbindlichkeiten dieser Vereinbarung dahingehend von den
Leistungsansprüchen dieses Garantievertrags entbunden, wenn der Sachverhalt der Höheren Gewalt
vorliegt. Der Sachverhalt „Höhere Gewalt" greift, ist aber nicht beschränkt auf Arbeitskämpfe, Brände,
Mobilisierungen, Beschlagnahmen, Embargos, Währungstransferbeschränkungen, Aufstände, fehlende
Transportmöglichkeiten, Beschränkungen im Energieverbrauch und alle weitere Faktoren, die
außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegen, und die für die Erfüllung der Verpflichtungen einer
Partei ein Hindernis darstellen.
ARTIKEL 8: ALLGEMEINES
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Mdmg-6121

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