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Synology DiskStation DS218 Installationsanleitung Seite 18

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ODER HAFTUNGEN (AUCH AUS DATENVERLUST, INFORMATIONEN, ENTGANGENEM GEWINN ODER UMSATZ
U.Ä.) HAFTBAR, DIE DURCH DIE NUTZUNG ODER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DER SOFTWARE ODER IN
VERBINDUNG MIT DIESER EULA-VEREINBARUNG HAFTBAR, WEDER VERTRAGLICH, DURCH UNERLAUBTE
HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH UNTERLASSUNG), PRODUKTHAFTUNG ODER SONSTIGE TATBESTÄNDE,
AUCH, WENN SYNOLOGY ODER SEINE VERTRETER ÜBER DIE EVENTUALITÄT SOLCHER SCHÄDEN
UNTERRICHTET WURDE.
4.3 Haftungsbeschränkung. DIE HAFTUNG VON SYNOLOGY UND SEINEN LIEFERANTEN IN BEZUG AUF DIE
VERWENDUNG ODER DIE UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DES PRODUKTS, DER IM LIEFERUMFANG
ENTHALTENEN DOKUMENTATION ODER DER SOFTWARE ODER SONSTIGER UNTER DIESER GARANTIE
BEREITGESTELLTER WAREN ODER DIENSTE IST AUF DEN TATSÄCHLICH VOM KUNDEN FÜR DAS PRODUKT
BEZAHLTEN BETRAG BESCHRÄNKT, UNABHÄNGIG VON DER HÖHE DER SCHÄDEN UND GLEICH OB AUF
VERTRAGLICHER GRUNDLAGE, UNERLAUBTER HANDLUNGEN (EINSCHLIESSLICH UNTERLASSUNG),
DELIKTSHAFTUNG ODER SONSTIGE TATBESTÄNDE. Der vorstehende Haftungsausschluss bei bestimmten Schäden
und die Beschränkung der Haftung gelten im größtmöglichen Rahmen, der durch das geltende Recht zulässig ist. Von den
Gesetzen einiger Staaten/Gerichtsbarkeiten wird der Ausschluss oder die Einschränkung bestimmter Schäden nicht
gestattet. Im Fall, dass diese Gesetze für das Produkt gelten, haben die genannten Ausnahmen und Beschränkungen für
den Kunden möglicherweise keine Geltung.
Abschnitt 5. Verschiedenes
5.1 Eigentumsrechte. Für das Produkt sowie für die in dessen Lieferumfang enthaltene Software und Dokumentation gelten
Rechte in Bezug auf das Eigentum bzw. das geistige Eigentum von Synology und seinen Lieferanten und Lizenzgebern.
Synology behält sich alle Rechte, Eigentumsrechte und rechtliche Interessen an den Rechten am geistigen Eigentum des
Produkts vor und kein Anspruch auf oder Eigentum der Rechte am geistigen Eigentum des Produktes und der im
Lieferumfang enthaltenen Software oder Dokumentation und aller sonstigen gemäß dieser Garantie bereitgestellten Waren
geht im Rahmen dieser Garantie an den Kunden über. Der Kunde (a) erfüllt die Bedingungen des Endbenutzer-
Lizenzvertrags von Synology, der im Lieferumfang der Software enthalten ist, die von Synology oder einem Synology-
Vertragshändler oder -Wiederverkäufer geliefert wird, und (b) versucht nicht, ein Produkt oder Teile davon oder die
zugehörige Software zu reproduzieren oder in sonstiger Weise die geistigen Eigentumsrechte von Synology zu
missbrauchen, zu umgehen, oder gegen sie zu verstoßen.
5.2 Abtretbarkeit. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Synology darf der Kunde Rechte aus dieser Garantie
nicht direkt, kraft Gesetz oder auf sonstige Weise abtreten.
5.3 Keine zusätzlichen Bedingungen. Sofern nicht ausdrücklich durch diese Garantie zulässig, ist keine der Parteien an
eine im Widerspruch zu den Bestimmungen dieser Garantie stehende Bedingung oder sonstige Bestimmung gebunden,
die durch die jeweils andere Partei bei einer Bestellung, beim Empfang, bei der Annahme, Bestätigung, Korrespondenz
oder auf andere Weise vorgegeben wird, außer beide Parteien stimmen dieser Bestimmung ausdrücklich und schriftlich zu.
Solche Bedingungen sind ausdrücklich abzulehnen. Wenn diese Garantie im Widerspruch zu anderen Bedingungen einer
anderen von den Parteien getroffenen Vereinbarung in Bezug auf das Produkt steht, hat diese Garantie Vorrang, es sei
denn, dass in der anderen Vereinbarung die Abschnitte dieser Garantie speziell angegeben sind, die von ihr ersetzt
werden.
5.4 Geltendes Recht. Sofern nicht ausdrücklich durch geltende Gesetze verboten, unterliegt diese Garantie für in den USA
ansässige Kunden den Gesetzen des Bundesstaates Washington in den USA, und für außerhalb der USA ansässige
Kunden den Gesetzen der Republik China (Taiwan), ohne Berücksichtigung gegenteiliger Bestimmungen im
Kollisionsrecht. Das UN-Kaufrecht von 1980 bzw. dessen Nachfolger gelten nicht.
5.5 Beilegung von Rechtsstreitigkeiten. Alle Streitigkeiten, Kontroversen oder Ansprüche im Zusammenhang mit dieser
Garantie oder dem Produkt oder den Dienstleistungen, die von Synology bereitgestellt werden, in Bezug auf das Produkt
oder die Beziehung zwischen in den USA ansässigen Kunden und Synology werden ausschließlich und abschließend
durch ein Schiedsverfahren nach dem geltenden Handelsrecht der American Arbitration Association gelöst, sofern
nachstehend nichts Anderweitiges bestimmt ist. Das Schiedsverfahren wird von einem einzigen Schiedsrichter abgewickelt
und ist auf den Disput zwischen dem Kunden und Synology beschränkt. Das Schiedsverfahren wird weder ganz noch
teilweise mit anderen Schiedsverfahren kombiniert, noch wird es als Sammelklage durchgeführt. Das Schiedsverfahren soll
durch Einreichung von Dokumenten, telefonisch, per E-Mail oder durch persönliches Erscheinen in King County,
Washington, USA, stattfinden, je nachdem, was der Schiedsrichter auf Antrag der Parteien entscheidet. Die gewinnende
Partei in einem US-amerikanischen Schiedsverfahren oder in einem anderen Gerichtsverfahren erhält die Kosten,
Rechtsanwaltsgebühren in angemessener Höhe sowie etwaige Schiedsgebühren von der Gegenpartei erstattet. Die
Entscheidung eines Schiedsgerichts gilt als endgültig und für beide Parteien verbindlich und jedes zuständige Gericht kann
einen Richterspruch verkünden. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass er bei Fehlen dieser Bestimmung das Recht hätte,
Streitigkeiten vor einem Gericht klären zu lassen, insbesondere in Form einer Sammelklage, und dass er ausdrücklich und
wissentlich auf dieses Recht verzichtet und vereinbart, jegliche Streitigkeiten in Form eines verbindlichen
Schiedsverfahrens entsprechend den Bestimmungen dieses Abschnittes 5.5 beizulegen. Für Kunden, die ihren Wohnsitz
nicht in den Vereinigten Staaten haben, sind alle Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten oder Ansprüche in diesem
Abschnitt beschrieben, und werden durch einen Schiedsspruch von drei unabhängigen Schlichtern in Übereinstimmung mit
den Verfahren der R.O.C. Schiedsgerichtsbarkeit und anderen einschlägigen Vorschriften beizulegen. Das
Schiedsverfahren findet statt in Taipei, Taiwan, und wird in Englisch oder, falls beide Parteien damit einverstanden sind, in
Mandarin-Chinesisch abgehalten. Der Schiedsspruch ist endgültig und für beide Parteien verbindlich und kann von jedem

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