D
Original Betriebsanleitung
GB
Translated Operating Instructions
Hydraulischer Wagenheber
Hydraulic Car Jack
Vor Inbetriebnahme die Betriebsanleitung aufmerksam lesen!
Sicherheitshinweise beachten!
Dokument aufbewahren!
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der hydraulische Unterstellheber ist ein ortsveränderliches, handbetriebenes Hubgerät zum teilweisen Heben und
Senken von Lasten, z.B. einseitiges Anheben von Kraftfahrzeugen um Radwechsel durchführen zu können.
Nur für Handbetrieb geeignet.
Nicht für Dauerbetrieb zugelassen.
Nicht geeignet für Einsatz in explosionsgefährdeten Räumen.
Nicht geeignet für Verwendung in aggressiver Umgebung.
Änderungen an dem Wagenheber sind nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Genehmigung erlaubt.
Technische Daten und Funktionsbeschreibung beachten!
Unfallverhütungsvorschriften
Es sind jeweils die im Einsatzland gültigen Vorschriften zu beachten
Sicherheitshinweise
Bedienung, Einsatz und Wartung nur durch: Beauftragtes, qualifiziertes Personal
Qualifiziertes Personal sind Personen, die aufgrund Ihrer Ausbildung, Erfahrung, Unterweisung sowie Kenntnisse über einschlägige Normen
und Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhältnisse von den für die Sicherheit der Anlage Verantwortlichen berechtigt
worden sind, die jeweils erforderliche Tätigkeit auszuführen und dabei mögliche Gefahren erkennen und vermeiden können.
Der Bediener ist für das sichere Ansetzen des Hebers verantwortlich.
Das Gerät ist mit seiner zulässigen Höchstbelastung gekennzeichnet.
Die zu hebende Last darf diese Höchstbelastung nicht überschreiten.
Einsatz als Wagenheber:
Das Gerät an der vom Fahrzeughersteller vorgesehenen Stelle so ansetzen, dass nicht
unter das Fahrzeug gegriffen werden muss.
Es darf nur der vom Fahrzeughersteller bestimmte Wagenhebertyp verwendet werden
(siehe Betriebsanleitung für Fahrzeuge Rubrik „Radwechsel")
Das Befördern von Personen, sowie der Aufenthalt im Gefahrenbereich ist verboten.
Aufenthalt unter gehobener Last ist ohne zusätzliche Abstützung nicht erlaubt.
Die Last nie in gehobenem Zustand unbeaufsichtigt ohne zusätzliche Abstützung stehen lassen.
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