Entsorgung
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Entsorgung
04/18
Informationen zur Altgeräteverordnung
Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die
umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronik-
geräten (Elektro- und Elektronikgerätegesetz - ElektroG).
Hinweis zum Elektro- und Elektronikgerätegesetz
(ElektroG):
Bitte entsorgen Sie Altgeräte, wie vom Gesetzgeber
vorgeschrieben, an einer kommunalen Sammelstelle, oder
geben Sie diese im Handel vor Ort kostenlos ab.
Die Entsorgung im Hausmüll ist laut Altgeräteverordnung
ausdrücklich verboten!
Von uns erhaltene Geräte können Sie nach Gebrauch an
uns unentgeltlich zurückgeben indem Sie sie ausreichend
frankiert per Post an die im Impressum angegebene Adresse
zurücksenden.
Altgeräte, die Schadstoffe enthalten, sind mit dem Symbol
einer durchgekreuzten Mülltonne gekennzeichnet.
Informationen zur Batterieentsorgung
Leere Batterien dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden!
Sie können diese an den Verkaufsstellen im Handel oder an
kommunalen Sammelstellen abgeben.
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