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2. Bestimmungsgemäße Verwendung
Schachtabdeckungen stellen den oberen Abschluss eines Bauwerks dar. Sie
dienen als Durchstiegs-, Belüftungs- und Kontrollöffnung.
Die bestimmungsgemäße Verwendung umfasst auch:
➤ Einhaltung der vom Hersteller vorgesehenen Inbetriebnahme-, Betriebs- und
Instandhaltungsbedingungen = Betriebsanleitung
➤ Berücksichtigung von voraussehbarem Fehlverhalten
➤ Nutzung ausschließlich durch Fachkräfte (sie kennen richtigen Umgang und
Gefahren)
Warnung
!
Die Schachtabdeckung ist ausschließlich zum oben aufgeführten Zweck bestimmt.
Eine andere, darüberhinausgehende Benutzung oder ein Umbau der Schachtabdeckung
ohne schriftliche Absprache mit dem Hersteller gilt als nicht bestimmungsgemäß.
Für hieraus resultierende Schäden haftet der Hersteller nicht. Das Risiko trägt
allein der Betreiber.
Die Schachtabdeckung darf erst in Betrieb genommen werden wenn sichergestellt
ist, dass alle Sicherheitseinrichtungen komplett montiert und funktionsfähig sind
und die Anlage, mit der die Schachtabdeckung ggf. verkettet ist, den Richtlinien
entspricht.
Die Schachtabdeckung ist für den Einsatz in Exschutzbereichen der Zone 1 geeignet.
Wenn Zone 1 im Schacht besteht, gelten für diesen Bereich die ATEX – Richtlinien.
Vorsicht
!
Heiße Oberfläche bei langanhaltender direkter Sonneneinstrahlung!
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3. Sicherheit
Nachfolgend werden die verwendeten Sicherheitshinweise erklärt:
Warnung
!
„WARNUNG" warnt vor gefährlichen Situationen. Vermeiden Sie diese gefährlichen
Situationen! Andernfalls können Tod oder schwere Verletzungen die Folge sein.
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