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Instandhaltung; Pflege Und Wartung; Prüfungen; Instandsetzung - Greifzug TU 8 Betriebsanleitung

Handbetriebene mehrzweck-seilzüge
Inhaltsverzeichnis

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6. Instandhaltung

6.1 Pflege und Wartung

®
6.1.1 GREIFZUG
-Gerät
a) Schmierung
Möglichst vor jedem Arbeitsbeginn und im
Verlauf längerer Arbeiten GREIFZUG
rät reichlich schmieren:
®
GREIFZUG
-Öl oder dickflüssiges Motoröl auf
die Klemmschlösser spritzen. Dabei Vorschub-
hebel und Rückzughebel bewegen.
Zuviel Öl schadet nie, behebt aber die mei-
sten Betriebsstörungen.
b) Reinigung
Einfache Reinigung im Dieselbad. An-
schließend reichlich schmieren.
6.2 Prüfungen
6.2.1 Laufende Kontrollen
a) Allgemeines
Vor jedem Einsatz und während des Betrie-
bes darauf achten, daß das GREIFZUG
Gerät sowie alle zum Einsatz kommenden Hilfs-
mittel (Anschlagmittel, Seilrollen usw.)
ordnungsgemäß montiert
und ohne augenfällige Mängel sind.
Achtung!
Treten während der Arbeit Mängel auf,
– Arbeit einstellen,
– wenn nötig Einsatzort sichern, und
– den Mangel beheben!
®
b) GREIFZUG
-Seil
Ablegereife – Seil austauschen!
Die DIN 15 020, Blatt 2 schreibt vor:
Drahtseile austauschen, wenn bei der wö-
chentlichen Prüfung einer der folgenden Män-
gel festgestellt wird:
10 und mehr Drahtbrüche auf einer Län-
ge, die dem 30fachen Seildurchmesser ent-
spricht.
Starke Rostbildung an der Oberfläche
oder im Inneren.
Hitzeschäden, erkennbar durch Anlauf-
farben.
Reduzierung des Durchmessers um
10 % oder mehr gegenüber dem Nenn-
durchmesser.
10
Gründliche Reinigung:
Gehäuse öffnen. Groben Schmutz z. B. mit
Preßluft ausblasen. Alle Teile mit einem
geeigneten Reinigungsmittel ausspülen.
®
-Ge-
Gerät trocknen lassen, reichlich schmie-
ren und zusammenbauen.
6.1.2 GREIFZUG
a) Seil immer lagegerecht auf- und abwickeln.
b) Seil nicht zum Anschlagen einer Last verwen-
den und nicht über Kanten ziehen.
c) Seil immer sauber und leicht geölt halten.
Äußere Beschädigungen*
ge Verformung, Schlaufenbildung, Knicke
oder durch Zuziehen einer Schlaufe ent-
standene Klanken.
®
-
*) Dies sind nur Beispiele der häufigsten Schäden
an Drahtseilen. Sie ersetzen nicht die für die
Überprüfung maßgebliche DIN 15 020, Blatt 2!
6.2.2
Sicherheitsüberprüfung
Die Unfallverhütungsvorschrift „Winden, Hub- und
Zuggeräte", VBG 8, schreibt vor:
Die Betriebssicherheit des GREIFZUG
mindestens einmal jährlich, jedoch entsprechend
den Einsatzbedingungen und den betrieblichen Ver-
hältnissen nach Bedarf auch zwischenzeitlich,
durch einen Sachkundigen überprüfen lassen.
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen,
daß über das Ergebnis der Sicherheits-
überprüfung ein Nachweis geführt wird.

6.3 Instandsetzung

Reparaturen an GREIFZUG
durch den Hersteller bzw. durch eine Hebezeug-
werkstatt und nur unter Verwendung von Origi-
nal-Ersatzteilen ausgeführt werden.
®
-Seil
)
wie korbarti-
®
-Geräten dürfen nur
®
-Gerätes

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Diese Anleitung auch für:

Tu 16Tu 32T 508 dT 532 dT 516 d

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