6.2.1 Grundwasser und bindige (wasserundurchlässige) Böden
Die Behälter sind nicht für den Einbau in Grundwasser
ausgelegt und dürfen nicht in Bereichen mit dauerhaf-
tem Grundwasserstand eingebaut werden.
Bei nur gelegentlich auftretendem Grundwasser (maxi-
male Eintauchtiefe des Behälters < 20 cm) und bindigen,
wasserundurchlässigen Böden ist für eine ausreichende
Ableitung (Drainage) des Grund- bzw. Sickerwassers zu
sorgen. Ggf. muss die Drainageleitung in einem senk-
recht eingebauten DN 300 Rohr enden, in dem eine
Tauchdruckpumpe eingelassen ist, die das
überschüssige Wasser abpumpt. Die Pumpe ist regel-
mäßig zu überprüfen.
6.2.2 Hanglage, Böschung etc.
Beim Einbau des Behälters in unmittelbarer Nähe (<5 m)
eines Hanges, Erdhügels oder einer Böschung muss
eine statisch berechnete Stützmauer zur Aufnahme des
Erddrucks errichtet werden. Die Mauer muss die Behäl-
termaße um mind. 50 cm in alle Richtungen überragen
und einen Mindestabstand von 120 cm zum Behälter
haben. Das Gelände ist auf Rut-
schgefahr des Erdreichs zu prüfen (DIN 1054
sowie DIN 4084).
6.2.3 Installation neben befahrenen Flächen
Bei Installation der Behälter neben befahrenen Flächen
muss gewährleistet sein, dass die auftretenden Belas-
tungen durch die Kraftfahrzeuge nicht auf den Behälter
übertragen werden. Der Winkel der gedachten Verbin-
dungslinie zwischen Aussenkante der Verkehrsfläche
und Unterkante Behälter darf max. 45° betragen.
Mind. Abstand zu befahrenen Flächen:
Behälter
3000 L
Abstand
2390 mm
Die Behälter dürfen auf keinen Fall unter PKW befahrenen oder schwerer belasteten Flächen
eingebaut werden!
4000 L
5000 L
2470 mm
2780 mm
6 / 9
6800 L
3030 mm