Gesetzeshinweise
Hinweis gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz
Geben Sie unbrauchbare HörSysteme unbedingt
an Ihren Hörgeräteakustiker oder eine andere
autorisierte Entsorgungsstelle für Elektroaltgeräte
zurück. HörSysteme enthalten elektronische Bauteile
und dürfen aus diesem Grund niemals mit dem
Hausmüll entsorgt werden.
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