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Force 50cc 2 Takt
Betriebsanleitung +  Serviceplan
ACHTUNG
: Wartungsplan/ Wartungsintervallen (
s. ab Seite 31)
muss selbstständig Folge geleistet werden – ausbleibende
Inspektionen können zum vollständigen
Gewährleistungsverlust führen!
©2014 by Capillar GmbH, Industriestr.  18    98544 Zella Mehlis 
info@capillar‐gmbh.de

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Inhaltsverzeichnis
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Inhaltszusammenfassung für Force 50cc 2 Takt

  • Seite 1 Force 50cc 2 Takt Betriebsanleitung +  Serviceplan ACHTUNG : Wartungsplan/ Wartungsintervallen ( s. ab Seite 31) muss selbstständig Folge geleistet werden – ausbleibende Inspektionen können zum vollständigen Gewährleistungsverlust führen! ©2014 by Capillar GmbH, Industriestr.  18    98544 Zella Mehlis  info@capillar‐gmbh.de...
  • Seite 2: Inhaltsverzeichnis

    Inhaltsverzeichnis Einleitung Allgemeines/Technische Hotline Vor Inbetriebnahme 5 – 6 Gewährleistungsbedingungen 7 – 8 Motor‐ und Fahrgestellnummer  Ihre Sicherheit Treibstoff / Zweitakt‐Mischölbehälter Hinweise Bedienelemente  15‐16 10. Starten 11. Die ersten 1000 km 12. Einlagerung Motorroller 13. Reinigung und Pflege 14. Staufach 15. Technische Daten 16. Allgemeine Hinweise /Hinweise zum Wartungsplan 17. Wartungsplan 22.  Inspektions‐Nachweise...
  • Seite 3: Einleitung

    1. Einleitung Vielen Dank, dass Sie sich für einen Roller von  Capillar entschieden haben. Mit dieser Entscheidung haben Sie sich für hohe Qualität und aktuelle  Technologie entschieden. Dieser Motorroller  wurde für den Straßengebrauch  entwickelt und wird Ihnen jede Menge Fahrspaß garantieren. Um einen reibungslosen Betrieb Ihres Motorrollers zu gewährleisten, sollten Sie  diese Betriebsanleitung aufmerksam lesen, bevor sie das Fahrzeug in Betrieb  nehmen. Diese Anleitung beinhaltet unter anderem die Serviceanleitung des  Motorrollers, welcher unbedingt Folge zu leisten ist! Wir wünschen Ihnen viel Spaß mit Ihren neuen Fahrzeug. Wichtig: vor jeder Fahrt den Mischölstand kontrollieren / Behälter spät. nach jeder zweiten Tankfüllung komplett befühlen!!! Wenn Sie das Fahrzeug ohne Mischöl betreiben kann das Fahrzeug einen Motorschaden erleiten. ( keine Gewährleistung ) Hinweis: Alle Informationen, Illustrationen und Spezifikationen in diesem Handbuch basieren auf dem aktuellsten vorliegenden...
  • Seite 4: Allgemeines/Technische Hotline

    2. Allgemeines / Technische Hotline • Für den Force 50 benötigen Sie den Führerschein Klasse M, A1 ab 16 Jahren oder  Klasse A, B ab 18 Jahren oder alte Klasse 1, 1a, 1b, 2, 3 und 4 , wenn vor dem 1.4.1980  erteilt. • Veränderungen durch Um‐ oder Anbauten sind nur im Rahmen der gesetzlichen  Vorschriften zulässig. • Das Fahrzeug dient ausschließlich der Nutzung öffentlicher Verkehrswege und ist nicht  im OFF‐ Road Bereich zu fahren (kein Geländefahrzeug) • Bei Nichteinhaltung sowie Verletzung der Wartungspflicht erlischt der  Gewährleistungsanspruch! • Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass „Motorentuning“ ungesetzlich ist. Sie  gefährden sich und andere Verkehrsteilnehmer sowie die Lebensdauer und  Betriebssicherheit Ihres Motorrollers. Darüber hinaus verlieren Sie Ihre  Gewährleistungsansprüche, Ihren Versicherungsschutz sowie die Gültigkeit Ihrer COC‐ Papiere. • Den Motorroller nie in geschlossenen Räumen laufen lassen, da die ausgestoßenen  CO‐Gase sonst gefährlich werden können (Vergiftungsgefahr). • Passen Sie Ihre Fahrweise den gegebenen Witterungsverhältnissen an. • Bei Nässe oder ähnlichen Witterungsverhältnissen sowie nach der Rollerwäsche ist  erhöhte Vorsicht angeraten, da sich die Bremswege verlängern. Achten Sie darauf,  dass Sie die Bremsen nach der Rollerwäsche „trocken bremsen“ bzw. bei  Regenfahrten die Bremsen öfters leicht betätigen. Somit wird eine einwandfreie  Bremswirkung sichergestellt. Bei Fragen oder Problemen wenden Sie sich bitte an unsere technische Hotline: Tel.
  • Seite 5: Vor Inbetriebnahme

    3. Vor Inbetriebnahme • Bei Fragen zur Helmpflicht oder Mitführungspflicht von Fahrzeugpapieren, Verbandskasten  oder Warndreieck beachten Sie bitte stets die Straßenverkehrs‐Zulassungs‐Ordnung  (StVZO) sowie alle weiteren, für die Fahrzeugklasse gültigen gesetzlichen Bestimmungen.  • Zu Ihrer eigenen Sicherheit sollten Sie immer einen Helm sowie geeignete feste Bekleidung  tragen. Bevorzugen Sie auffällige und helle Farben, damit Sie von anderen  Verkehrsteilnehmern besser und schneller gesehen werden. • Kontrollieren Sie vor dem ersten Start die Kraftstoffmenge im Tank. Bei Auslieferung ist das  Fahrzeug mit nur 0,25 Liter bleifreiem Super Kraftstoff betankt. Tanken Sie nur frischen  Kraftstoff, möglichst Super Bleifrei (besseres Startverhalten). Nach ca. 6 Wochen beginnen  moderne Kraftstoffe auch im Kanister zu altern und verlieren Ihre Zündwilligkeit; was zur  Folge hat, dass das Fahrzeug schlechter anspringt  und die Motorleistung abnimmt.  • Prüfen Sie die Funktion der Bremsen. – An der linken Lenkerseite befindet sich der Bremshebel für die Hinterradbremse – An der rechten Lenkerseite befindet sich die der Bremshebel für die Vorderradbremse • Überprüfen Sie vor jeder Ausfahrt die Fahrzeugbeleuchtung und  prüfen Sie den  Reifendruck: – vorne: 2,0 bar – hinten: 2,2 bar • Das Fahrzeug kann nur mit komplett hochgeklapptem Seitenständer und gezogener Bremse  gestartet werden. Stellen Sie das Fahrzeug zum Starten immer auf den Hauptständer und  klappen Sie den Seitenständer ganz hoch. • Achten Sie darauf, dass der Hauptschalter des Fahrzeuges auf „I“ (Ein) steht (siehe Seite  16). • Stellen Sie den Zündschalter in Stellung ON.  ‐ Starten Sie das Fahrzeug immer ohne Licht!  ‐ Fahren Sie immer mit Licht!  •...
  • Seite 6 3. Vor Inbetriebnahme • Sollte das Fahrzeug nach 15 Sekunden nicht anspringen, wiederholen Sie den Startvorgang mit dem  Kickstarter. (Seitenständer immer ganz hochklappen)  ‐ Vor der Benutzung des Kickstarters betätigen Sie den Gasgriff 3x schnell von der  Ruhestellung bis zum Anschlag .  • Nach einer Fahrstrecke von ca. 150 km muss eventuell die Leerlaufdrehzahl des Motors korrigiert  werden. Die Überprüfung und Einstellung wird im Rahmen des ersten Kundendienstes in einer  qualifizierten Meisterwerkstatt durchgeführt. Auch der erste Kundendienst ist kostenpflichtig!  • Unbedingt die Qualität und den Typ des eingefüllten Motor‐ und Getriebeöls und die Funktion der  Betriebsbremsen vor Fahrtbeginn prüfen! • Niemals das Fahrzeug mit eingeschalteter Zündung abstellen! • In dem ersten Monat nach Kauf vor jeder Fahrt den Sitz der Schrauben prüfen – ggf. nachziehen! • Bei Kaltstart des Motors immer nur mit Viertelgas starten! Kein Vollgas! • Auf Grund der EURO ‐Norm: Bei tiefen Außentemperaturen benötigt der Roller eine angemessene  Warmlaufphase, bevor volle Leistung abgefordert werden kann. • Wenn Sie Ihr Fahrzeug abstellen, sollten Sie darauf achten, dass sich das Zündschloss in der Position  „LOCK“ befindet, um einen Diebstahl vorzubeugen. • Beachten Sie bei der Montage der Fahrzeugspiegel, dass beide Fahrzeugspiegel mit einem  Rechtsgewinde ausgestattet sind (Befestigung im Uhrzeigersinn). Falls das Gewinde durch  Falschbedienung beschädigt wird, erfolgt keine Erstattung auf Gewährleistung.  Montage‐Anleitung Rückspiegel: Bitte Rückspiegel vorsichtig der Verpackung entnehmen und durch die  Bezeichnung auf der Spiegelrückseite der richtigen Rollerseite zuordnen.  L = linker Spiegel / R = rechter Spiegel  Beide Rückspiegel haben ein Rechtsgewinde!  Die Rückspiegel vorsichtig rechts herum eindrehen und Position einstellen.  Dann die untere Kontermutter mit dem im Bordwerkzeug befindlichen 14er  Maulschlüssel fixieren und die Gummischutzkappe herunterziehen. Fertig!  Beachten Sie die Service Intervalle (siehe Seite 26).
  • Seite 7: Gewährleistungsbedingungen

    4. Gewährleistungsbedingungen Die Gewährleistungsdauer beträgt 24 Monate ab Kaufdatum. Bei  gewerblicher Nutzung beträgt die Gewährleistungsdauer 12 Monate  ab  Kaufdatum.  1 .  Es wird eine dem Stand der Technik entsprechende Fehlerfreiheit des Rollers in  Werkstoff und Herstellung während der gesetzlichen Gewährleistung ab dem Datum  der Übergabe des Rollers gewährt. Die Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung  erfolgt nach unserer Wahl durch Instandsetzung des Rollers. Die Untersuchung der  Störung und ihrer Ursachen erfolgt stets durch Vertragswerkstätten und umfasst:  ‐ Reparatur oder Austausch des defekten Bauteils ‐ Arbeitszeit ‐Ersatzteillieferung für die Reparaturarbeiten im Rahmen der Gewährleistung. Ersetzte Ersatzteile gehen in  unser Eigentum über.  2 . Bei berechtigtem Gewährleistungsanspruch gehen die Kosten des Versandes und die  Kosten des Aus‐ und Einbaus zu unseren Lasten. Durch Vorlage der Kaufquittung  und des abgestempelten Gewährleistungsheftes ist der Gewährleistungsanspruch  nachzuweisen.  3 . Der Käufer verpflichtet sich, das gekaufte Fahrzeug zu keinem anderen als dem in  der Bedienungsanleitung vorgesehenen Zweck zu benutzen .  4 . Wenn der Roller von Dritten oder durch Einbau fremder Teile verändert worden ist  bzw. eingetretene Mängel in ursprünglichem Zusammenhang mit der Veränderung  stehen, erlischt der Gewährleistungsanspruch. Ferner erlischt der Gewährleistungsanspruch, wenn die Vorschriften über die  Behandlung des Rollers nicht befolgt werden und die vorgesehenen       Wartungsdienste nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sind.  5. Nicht eingeschlossen in die Gewährleistung sind: ‐ Nachfüllen von Schmiermitteln, Spezialflüssigkeiten und  verschiedenes  Verbrauchsmaterial, das nicht im Zusammenhang mit Reparaturarbeiten an  anerkannten Störungen steht. ‐ alle Wartungsarbeiten oder sonstige  Arbeit, die durch Abnutzung, Unfall oder  Betriebsbedingungen sowie Fahrten unter Nichtbeachtung der Herstellerangaben  entstehen. ‐ alle Vorkommnisse, wie Geräuschentwicklung, Schwingungen, Abnutzung usw.,   die die Fahrzeug‐ und Fahreigenschaften nicht beeinträchtigen.  ‐...
  • Seite 8: Werkstattreparaturrechnungen Werden Nur Mit Schriftlicher Zusage

    4. Gewährleistungsbedingungen ‐ die Nichtverwendung von Original‐Ersatzteilen .  ‐ Schäden, die durch Steinschlag, Hagel, Streusalz, Industrieabgase, mangelnde  Pflege, ungeeignete Pflegemittel usw. entstanden sind.  ‐ folgende Bauteile, ausgenommen eindeutige Material‐ bzw. Herstellungsfehler    (z .B . Bruch, falscher Zusammenbau): ‐Bauteile, die während der normalen Wartungsarbeiten ausgewechselt werden, wie z.B. Luftfilter, Öl, Zündkerze,  Bremsflüssigkeit . ‐Bauteile, die der Abnutzung unterliegen, wie   z.B. Kupplungsscheiben, Bremsbeläge, Variator‐Fliehkraftmassen (Rollenkerne,  Keilriemen), Kabel, Lampen, Sicherungen, Sitzbankdichtungen, Aufkleber,  Auspuff, Reifen, Batterie, Ständer, Sitze, Anlasserfreilauf, Bremszug, Gaszug,  Stoßdämpfer, Tachowelle .  ‐ Nicht unter die Gewährleistung fallen Kosten für Wartungs‐, Überprüfungs‐ und  Säuberungsarbeiten . I .   Es können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden für  Mängel, die im ursächlichen Zusammenhang mit der nicht oder nicht termingerecht  ausgeführten Inspektion stehen.  II .  Der Anspruch auf Gewährleistung berechtigt den Kunden nur, die Beseitigung des  Mangels zu verlangen.  Ansprüche auf Wandlung oder Minderung gelten erst nach mehreren Fehlschlägen  der Nachbesserung .  III . Die Prüfung und Entscheidung über einen Gewährleistungsanspruch obliegt dem  Hersteller.  IV . Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt.  6 .  Gewährleistungsansprüche werden nur dann berücksichtigt, wenn sie unverzüglich  nach Feststellung des Mangels in einer  Capillar‐ Vertragswerkstatt erhoben werden.  7 .  Durch eine ausgeführte Gewährleistung wird die Gewährleistungsdauer weder  erneuert noch verlängert.  8 .  Die Gewährleistungsbedingungen gelten nur innerhalb der Bundesrepublik  Deutschland.  9 .  Andere als die vorstehend aufgeführten Abmachungen sind nur dann gültig, wenn sie  vom Hersteller schriftlich bestätigt sind. 10. Bei technischen Fragen oder im Gewährleistungsfall (unbedingt die  Fahrgestellnummer angeben) steht Ihnen unsere Service‐Hotline zur Verfügung. ...
  • Seite 9 Die Identifizierung Nummer (1) befindet sich auf dem Rahmen unterhalb der vorderen Abdeckung. Die Fahrgestell Nummer befindet sich auf dem Rahmen hinter der Abdeckung (2). Die Motor Nummer (3) befindet sich auf der linken Seite hinten in der Höhe des Stoßdämpfers.
  • Seite 10 1 Staufach 2 Gepäckhaken  3 Abdeckung des Schmieröltanks / 2 Takt Öl 4 Batteriekasten und Sicherung  5 Zünd‐und Gabelsäulenverriegelung  6 Behälter für Bremsflüssigkeit  7 Handbremsgriff für Vorderradbremse  8 Zündkerze ...
  • Seite 11 Treibstoff / 2 Takt Mischölbehälter Qualitativ hochwertiger Treibstoff ist wichtig für den wirtschaftlichen Betrieb und die Langlebigkeit des Rollers. Wir empfehlen bleifreies Benzin mit mindestens 96 Oktan (Ottokraftstoff – Super Kraftstoff). 2 Taktmischöl Gastrol RS2T Um den Tank zu füllen: Führen Sie den Schlüssel ein Schlüssel im Uhrzeigersinn drehen und Tankkappe entfernen...
  • Seite 12: Den Getriebeölstand Messen

    Getriebeöl • Als Getriebeöl folgendes Öl verwenden  Typ  SAE 90  / oder ähnliches  Den Getriebeölstand messen Überprüfen Sie den Ölstand von Zeit zu Zeit. Gesamtfüllmenge 100 cm³ Öffnen Sie hierzu die Schrauben 1 und 2 / Schraube 2 ist die Ablassschraube des Getriebeöls. Nach Ablassen des Getriebeöls, schließen Sie die Schraube 2 und befüllen das Getriebe mit 100cm³...
  • Seite 13 Elektrik Elektrik - Sicherungen 15 A Die Sicherungen verhindern, dass Kurzschlüsse die elektrischen Anlagen des Rollers  beschädigen. Wenn ein Beleuchtungsteil oder ein anderer Stromkreis plötzlich ausfällt,  überprüfen Sie stets zuerst die Sicherungen. Die Sicherungen befinden sich im Batteriefach.  Warnung: Bevor Sie die Sicherung überprüfen oder auswechseln, sollten   Sie immer  den Motor und die Elektronik des Fahrzeuges abgeschaltet haben. Ersetzen Sie die Sicherungen nur mit einer Sicherung des selben Typs! -Batterie 7Ah Warnung:  Beim Ausbau der Batterie zuerst den „‐“Pol (schwarz) und dann erst den  „+“Pol (rot) abklemmen. Beim Einbau zuerst den „+“Pol und dann den „‐“Pol abklemmen. Das  Vertauschen der Pole kann zur Explosion der Batterie und zum Zerstören  der elektrischen Anlage führen.
  • Seite 14: Hinweise

    Hinweis: Wird das Fahrzeug über einen Zeitraum von mehr als 3 Wochen nicht  gefahren, muss die Batterie an ein Batterieerhaltungsgerät angeschlossen  werden, da ansonsten die Batterie tief entladen und damit zerstört wird. Bei Kurzstreckenfahrten muss die Batterie zeitweise nachgeladen werden.  Trotz leerer Batterie bleibt der Roller funktionsfähig. Sollte das Fahrzeug längere Zeit nicht genutzt werden, kann sich die  Batterie entladen. Daher sollte die Batterie bei längerer Nichtbenutzung  des Rollers ausgebaut und an einem trockenen Platz gelagert und  gelegentlich nachgeladen werden. Die Batterie ist ein Verschleißteil und fällt nicht unter die Gewährleistung...
  • Seite 15: Bedienelemente

    Bedienelemente am Lenker Machen Sie sich mit der Bedienung Ihres Fahrzeuges vertraut, bevor Sie die  erste Fahrt antreten. Sie erhöhen dadurch sowohl Ihre eigene Sicherheit, als  auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. 1. Bremshebel ( Hinterradbremse) Ziehen Sie den Bremshebel um Druck auf die hintere Bremse auszuüben 2. Schalter am linken Lenkergriff A: Blinker ( ‐> Rechts blinken / <‐ Links blinken) B: Hupe C: Not‐Aus 3. Anzeigen A: Der Tachometer zeigt Ihre aktuelle Geschwindigkeit an B: Der Kilometerzähler zeigt die Gesamtstrecke an, die Ihr Roller zurückgelegt hat. C: Tankanzeige D: Kontrollleuchte 2 Takt Mischöl Faustregel: alle 300 km den Mischöltank befüllen Das Fahren ohne Mischöl führt zum  Motorschaden bei rot / sofort STOP und Öl auffüllen ...
  • Seite 16 Bedienelemente am Lenker 4. Bremshebel ( Vorderradbremse) Ziehen Sie den Hebel um das Vorderrad abzubremsen. 5. Schalter am rechten Lenkergriff A: Lichtanlage  ‐ je nach Position werden die Scheinwerfer sowie die  Armaturen  eingeschaltet. ‐ Position: es sind lediglich die Positionsleuchten aktiviert ‐ Position: es sind sämtliche Leuchten ausgeschaltet B: Zündknopf / E‐Starter Wenn der Zündknopf auf „ON“ steht, ziehen Sie den Bremshebel für die  Hinterradbremse und drücken Sie den Zündschalter um den Motor zu starten Warnung: Der Motor wird nicht starten,  wenn der Bremshebel nicht gezogen ist. 6. Positionen des Zündknopfes OFF:    Motor ist abgeschaltet, Lichter sind ausgeschaltet, Schlüssel    kann abgezogen werden. ON:     Motor läuft, Lichter können eingeschaltet werden, Schlüssel kann   nicht entfernt werden. LOCK: Wenn der Lenker ganz nach Links gedreht ist, drücken Sie den Schlüssel ein  und drehen Sie den Schalter auf „Lock“. Danach können Sie den Schlüssel abziehen.  Das Lenkerschloss ist nun aktiviert. 7. Drehgas Drehen Sie den Hebel um die Fahrtgeschwindigkeit zu regulieren.  Hebel immer langsam mit Gefühl drehen. Zu festes und zu kräftiges Drehen führt  zu Motorschäden.
  • Seite 17: Starten

    Warnung:  ‐Drücken Sie den Startkopf nie länger als 5 Sekunden. ‐Warten Sie stets 10 Sekunden bevor Sie einen erneuten Versuch  starten. ‐Lassen Sie den Zündknopf sofort nach dem Starten des Motors los. ‐Drücken Sie den Zündknopf NICHT, wenn der Motor läuft, dies kann  den  Motor  schädigen. Hinweis: Wenn Sie Ihr Fahrzeug abstellen, sollten Sie darauf achten, dass sich das  Zündschloss in der Position „LOCK“ befindet um einen Diebstahl  vorzubeugen. Wichtig: vor jeder Fahrt den Mischölstand  kontrollieren / Behälter spät. nach jeder zweiten  Tankfüllung komplett befühlen!!!   Wenn Sie das  Fahrzeug ohne Mischöl betreiben kann das  Fahrzeug einen Motorschaden erleiten.  ( keine  Gewährleistung )
  • Seite 18: Staufach Unter Dem Sitz

    Handschuhfach Unter dem Lenker finden  Sie ein Handschuhfach zum Transport von  kleineren Gegenständen. Staufach unter dem Sitz Drehen Sie den Schlüssel nach rechts um das Sitzschloss zu öffnen. Heben Sie den Sitz an damit das Staufach geöffnet ist. Drücken sie den Sitz nach unten. Das Schloss rastet automatisch ein. Sitzbankschloss  Warnung: ‐Die maximale Kapazität des Handschuhfachs beträgt ca 5kg. Stellen Sie ...
  • Seite 19 HINWEIS: Spiegel werden lose, als Zubehör mitgeliefert und müssen fachgerecht montiert werden. -> Für fehlerhafte oder unkorrekte Montage und Lagerung übernehmen wir keine Haftung!
  • Seite 20: Einlagerung Roller

    EINLAGERUNG ROLLER Bei längerer Einlagerung des Rollers z.B. über Winter wird Folgendes empfohlen:  Entleeren Sie den Kraftstofftank bzw. fahren Sie ihn leer.  Erhöhen Sie den Reifendruck um 0,3 bar : vorne 2,3 bar und hinten 2,6 bar.  Reinigen Sie Ihren Roller, decken Sie Ihren Roller ab und lagern Sie ihn an einem trockenen Ort. ...
  • Seite 21: Warnung / Technische Hotline

    Warnung / Technische Hotline  Unbedingt die Qualität und den Typ des eingefüllten 2Taktmischöls - & Getriebeöls und die Funktion der Betriebsbremsen prüfen!  Niemals das Fahrzeug mit eingeschalteter Zündung abstellen!  Immer auf den richtigen Reifendruck achten!  In dem ersten Monat nach Kauf vor jeder Fahrt den Sitz der Schrauben prüfen –...
  • Seite 22: Gewährleistung

    Gewährleistung  (Gilt nur für Endverbraucher, für Wiederverkäufer / Selbstständige gelten gesonderte  Gewährleistungsbedingungen. Siehe AGB s Capillar GmbH) • Ab dem Kaufdatum des Motorrollers wird eine dem Stand der Technik  entsprechende Fehlerfreiheit des Motorrollers in Werkstoff und  Herstellung während der gesetzlichen Gewährleistung gewährt. Zur  Erfüllung der Gewährleistungsverpflichtung werden nur die Teile ersetzt,  die einen Fehler im Material bzw. bei der Herstellung aufweisen und die  Teile, die trotz sachgerechter Bedienung/Behandlung des Motorrollers  zwangsläufig beschädigt wurden. Die Erfüllung der Gewährleistungspflicht  erfolgt nach unserer Wahl durch Instandsetzung des Motorrollers.  Ausgetauschte Teile gehen in unser Eigentum über und müssen auf  Verlangen eingereicht werden. • Gewährleistungsansprüche müssen über unsere Hotline bzw. über  Internet angemeldet und durch Zusendung der Kaufquittung,  Wartungsnachweisheft und Wartungsrechnung nachgewiesen werden. • Wird der Motorroller durch Einbau nicht Originalersatz‐ und/oder  Originalbauteile durch Dritte oder durch Eigenmontage verändert, ist die  Gewährleistung der dadurch verursachten Mängel ausgeschlossen.  Außerdem erlischt der Gewährleistungsanspruch wenn die Vorschriften lt.  Bedienungsanleitung und die regelmäßig vorgesehenen  Wartungsintervalle nicht eingehalten bzw. durchgeführt werden.  • Ausgenommen von der Gewährleistung sind Schäden, die zurückzuführen  sind auf: – Natürlicher Verschleiß und Überlastung wie z.B. Auspuffanlage, Batterie,  Benzinleitung, Bremsbeläge, Bremsleitung, Filter, Fliehkraftrollen, Glas,  Glühlampen, Keilriemen, Kolbenring, Kupplung, Ölleitungen, Reifen,  Sicherungen, Züge, Zündkerzen   – Äußere Einwirkungen z.B. Kratzer und Beschädigungen an Verkleidungsteilen – Vergaserverschmutzungen, die durch lange Standzeit oder verunreinigten  Kraftstoff verursacht wurden – Schäden, die durch Teilnahme an Sportveranstaltungen, falsche Bedienung, ...
  • Seite 23 Gewährleistung ‐ Eigenreparaturversuche durch Käufer oder Dritten ‐ Keine Originalersatzteile eingebaut wurden ‐ Manipulation, Sturz und Gewalteinwirkung ‐ Schäden, die durch Hagel, Steinschlag, Industrieabgase, Streusalz,  mangelnde Pflege, ungeeignete Pflegemittel usw. entstanden sind. Nicht unter die Gewährleistung fallen Kosten für Wartungs‐, Überprüfungs‐ und  Säuberungsarbeiten. a) Es können keine Gewährleistungsansprüche geltend gemacht werden für  Mängel, die im ursächlichen Zusammenhang mit der nicht oder nicht  termingerecht ausgeführten Wartung stehen. b) Der Anspruch auf Gewährleistung berechtigt den Kunden nur, die Beseitigung  des Mangels zu verlangen. Ansprüche auf Wandelung oder Minderung gelten  erst nach Fehlschlägen der Nachbesserung. Anspruch auf  Nutzungsausfallentschädigung besteht zu keiner Zeit. c) Die Prüfung und Entscheidung über einen Gewährleistungsanspruch obliegt  dem Hersteller / Verkäufer.  d) Ersatz eines mittelbaren oder unmittelbaren Schadens wird nicht gewährt. • Die Wartungsarbeiten müssen mit Zustimmung der Service‐Hotline von einem  autorisierten Fachhändler fristgerecht, den Herstellervorschriften entsprechend,  ausgeführt werden, da sonst die Gewährleistungs‐ansprüche entfallen • Gewährleistungsansprüche können nur dann bearbeitet werden, wenn diese  unverzüglich nach Feststellung des Mangels per Telefon, Mail oder Fax  gemeldet wurden. Durch die ausgeführte Gewährleistung wird die gesetzliche  Gewährleistungsdauer weder erneuert noch verlängert. • Die Gewährleistungsbedingungen gelten nur innerhalb der Bundesrepublik  Deutschland. • Mit der Übergabe bestätigt der Kunde die optische Mangelfreiheit. Kratzer,  Risse oder sonstige Beschädigungen an Verkleidungsteilen unterliegen nicht der  Gewährleistung. • Einstellarbeiten sind keine Arbeiten im Sinne der Gewährleistung.
  • Seite 24: Technische Daten

    Technische Daten ( cirka Werte!) Größe Länge: 1870mm / Breite: 700 mm /  Höhe:  1120mm Motor 1 Zylinder – 2 Takt Zylinder: 49cc Automatikgetriebe Max. Leistung: 2,9 kw/ 8000u/min 2 Taktmischöl: Gastrol RS2T Getriebeöl: SAE 85W/40 SJ Zündvorrichtung: CDI ‐ AIX Start: Elektrisch Tank Volumen: 5,5L Batterie 12V7Ah Elektronik Scheinwerfer: 12V 25W Sicherungen: 15A Blinker: LED hinten / vorne 12/10W Bremslicht: LED                       Höchstgeschwindigkeit ca. 45km/h lt. Hersteller mit einer Person (75 kg) auf ebener Strecke Bremsen Vorne: Scheibenbremse  Hinten: Scheibenbremse Spiel an Handbremshebel 10‐20 mm Reifen Vorn:    120/70‐12 Hinten: 130/70‐12 Reifendruck Vorn 2,0 Bar Hinten 2,3 Bar Gewicht Leergewicht: 79 kg ...
  • Seite 25: Wartungsplan

    Wartungsplan !!! Die zuerst eintretenden Daten (Monat oder KM) sind maßgebend. Zur Aufrechterhaltung der Gewährleistung wichtig: Originalwerkstattrechnung über Wartungs‐ und  Ölwechselservice aufbewahren. • W = wechseln ; Ü = überprüfen; E = einstellen; R = Reinigen; S = Schmieren nach 1 Mon. nach 12 Mon. nach 18 Mon. nach 24 Mon. Gegenstand nach 6 Mon. od. od. 5.000 km 00 km od. 7.500 km od. 10.000 km 2.500 km Getriebeöl Zündkerze Vergaser Ü/E/R...
  • Seite 26 INSPEKTION Inspektions‐ und Wartungsarbeiten müssen mit Zustimmung der Service‐Hotline von einem  autorisierten Fachhändler fristgerecht, den Herstellervorschriften entsprechend, ausgeführt werden, da  sonst die Gewährleistungsansprüche entfallen! 1. Wartungsdienst 2. Wartungsdienst 3. Wartungsdienst nach 1 Monat oder 300 km nach 6 Monaten oder 2.500 km nach 12 Monaten oder 5.000 km Datum/Stempel/Unterschrift Datum/Stempel/Unterschrift Datum/Stempel/Unterschrift 4. Wartungsdienst 5. Wartungsdienst nach 18 Monaten oder 7.500 km nach 24 Monaten oder 10.000 km Datum/Stempel/Unterschrift Datum/Stempel/Unterschrift...

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