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Sicherheitsinstruktionen & Warnhinweise - Piexon Jet Protector JPX Bedienungsanleitung

Hochleistungs-reizstoffsprühgerät
Inhaltsverzeichnis

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SICHERHEITSINSTRUKTIONEN & WARNHINWEISE
Beim Jet Protector JPX handelt es sich um ein hochwirksames nicht-letales
Einsatzmittel, das nur zur Selbstverteidigung verwendet werden darf.
Jegliche Verwendung, ausser zur rechtmässigen Selbstverteidigung, kann
entsprechende behördliche Strafen nach sich ziehen. Das Gerät
verschiesst einen flüssigen Wirkstoff, der eine stark reizende Wirkung auf
Augen, Haut und Atemwege hat und damit einen Angreifer auf sichere
Distanz stoppen und handlungsunfähig machen kann, ohne ihn dabei
dauerhaft zu verletzen. Trotzdem bleibt die sichere Handhabung und die
gesetzeskonforme Verwendung des Jet Protector JPX ihre persönliche
Verantwortung. Bei unsachgemässer Verwendung kann dieses Gerät
gesundheitsschädigend sein. Ein Abschuss des Gerätes auf die Augen
oder das Gesicht eines Angreifers unterhalb der vorgeschriebenen
Sicherheitsdistanz von 1,5 Metern kann zu bleibenden Verletzungen
führen. Der verwendete Reizstoff Capsaicin sowie die alkoholische
Trägersubstanz kann in seltenen Fällen zu Hornhautverletzungen führen,
welche im Normalfall ohne bleibende Schädigung abheilen.
Setzen Sie das Gerät nicht Temperaturen unter -20°C und über +60°C oder
einer offenen Flamme aus. Drücken Sie die Düsen nicht gegen eine
Oberfläche während Sie den Abzug betätigen. Werfen Sie nie ein volles
Magazin in den Abfall. Stossen Sie keine Gegenstände in die Düsen, da
damit die Funktion beeinträchtigt werden oder der aktive Wirkstoff
auslaufen könnte. Der Wirkstoff und die alkoholische Trägerflüssigkeit
können bleibende Flecken auf Kunststoff, lackierten Oberflächen oder
Textilien verursachen. Reinigen Sie das Gerät nicht mit aggressiven Reini-
gungsmitteln. Falsche Handhabung und/oder ungenügende Pflege können
die Funktion und die Sicherheit beeinträchtigen. Verwenden Sie das Gerät
nicht, bevor Sie dessen Bedienung vollständig verstanden haben.
Waffenrechtliche Einstufung:
Schweiz: Waffe i.S. von Art. 4 Abs. 1 lit. a Waffengesetz. Der Erwerb ist nur mit einem
gültigen Waffenerwerbschein gemäss Art. 8 Abs. 1 WG möglich. Für das Tragen des Gerätes
ist eine Tragbewilligung gemäss Art. 27 WG nötig. Die JPX Magazine gelten als
pyrotechnischer Gegenstand zu gewerblichen Zwecken und sind für Personen ab 18 Jahren
frei erwerbbar. Der optionale integrierte Ziellaser ist gemäss Art. 4 WG ein Waffenzubehör und
im Zivilmarkt verboten.
Österreich: Frei ab 18 Jahren. Waffe i.S. des § 1 Z. 1 WaffG 1996. Bei den JPX Magazinen
handelt es sich um keine Munition i.S. des § 4 WaffG 1996.
Deutschland: Frei erwerb- und führbar. Darf nur zur Tierabwehr eingesetzt werden und
unterliegt bei diesem Verwendungszweck nicht dem deutschen Waffengesetz. Der Einsatz
gegen Menschen ist zulässig, wenn ein Rechtfertigungsgrund wie Notwehr oder Nothilfe
vorliegt. Der optionale Ziellaser ist im Zivilmarkt verboten.
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