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BETRIEBSANLEITUNG
ZWISCHENGEHÄNGE
WEICHENSCHWELLENHAKEN TWN 1390
Original im Sinne der 2006/42/EG
1.
BESCHREIBUNG UND BESTIMMUNGSGEMÄßE
VERWENDUNG
Die THIELE-Zwischengehänge mit Weichenschwellenhaken sind ausschließlich
vorgesehen als Lastaufnahmemittel für Bahnschwellen, die ihrerseits mit sog.
Schraubenkammern (siehe Kapitel 4.2) versehen sind. Das B-Glied bzw. der Schäkel
dienen zur Verbindung mit den Schlupfhaken von 2- oder 4-strängigen
Kettengehängen der Kettennenngröße 6 mm in Güteklasse 8.
Kettengehänge der Kettennenngröße 6 mm in Güteklassen 10 oder 12 verwendet
werden, sofern die maximale Tragfähigkeit der Güteklasse 8 berücksichtigt wird.
Die THIELE-Zwischengehänge dürfen nur eingesetzt werden:
• im Rahmen der zulässigen Tragfähigkeiten,
• wenn Masse und Schwerpunkt der Last bekannt sind bzw. sachkundig abgeschätzt
wurden,
• im Rahmen der zulässigen Neigungswinkel,
• im Rahmen der zulässigen Temperaturgrenzen,
• von unterwiesenen und beauftragten Personen.
THIELE-Zwischengehänge erfüllen die EG-Maschinenrichtlinie und weisen einen
Betriebskoeffizienten von min. 4 bezogen auf die Tragfähigkeit auf.
Die Zwischengehänge sind gekennzeichnet mit der Kettennenndicke, Güteklasse,
Herstellerzeichen, Rückverfolgbarkeitscode und CE-Kennzeichen.
Sie sind für eine Belastung von 20 000 dynamischen Lastwechseln mit maximaler
Belastung ausgelegt.
Die Weichenschwellenhaken sind in RAL 3003, rubinrot, pulverbeschichtet. Die
Schäkel entsprechen der DIN EN 13889 und sind i.d.R. feuerverzinkt.
Die THIELE-Zwischengehänge sind nicht für den Personentransport und nicht zum
Zurren geeignet.
2.
SICHERHEITSHINWEISE
Verletzungsgefahr!
Nicht unter angehobene
Lasten treten!
Nur fehlerfreie Anschlagmittel verwenden.
• Bediener, Monteure und Instandhalter haben insbesondere die Betriebsanleitung
des verwendeten Gehänges, die berufsgenossenschaftlichen Dokumentationen
DGUV V 1, DGUV R 109-017, DGUV R 109-004, DGUV V 52, DGUV I 209-013 und
DGUV I 209-021 sowie die Normen DIN EN 13889, DIN 685-5, DIN EN 818-4 und
DIN EN 818-6 zu beachten.
• In der Bundesrepublik Deutschland ist die Betriebssicherheitsverordnung
(BetrSichV) umzusetzen und die Technische Regel für Betriebssicherheit
TRBS 1201, insbesondere Anhang 1, Kapitel 2 „Besondere Vorschriften für die
Verwendung von Arbeitsmitteln zum Heben von Lasten" zu beachten.
• Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland sind die spezifischen Vorschriften des
Betreiberlandes zu berücksichtigen.
• Hinweise zu Sicherheit, Montage, Bedienung, Prüfung und Instandhaltung aus
dieser
Anleitung
und
den
aufgeführten
entsprechenden Personen zur Verfügung zu stellen.
• Sorgen Sie dafür, dass diese Anleitung während der Nutzungszeit des Produktes in
örtlicher Nähe zum Produkt zur Verfügung steht. Wenden Sie sich bei Ersatzbedarf
an den Hersteller. Siehe auch Kapitel 10.
• Tragen Sie bei allen Arbeiten ihre persönliche Schutzausrüstung!
THIELE GmbH & Co. KG
www.thiele.de | info@thiele.de
© Alle Rechte vorbehalten
#
Alternativ kann ein
#
Dokumentationen
sind
den
B12569-B
DE 04.2024
• Unsachgemäße Montage und Verwendung können Personen- und/oder
Sachschäden verursachen.
• Montage und Demontage sowie Prüfung und Instandhaltung dürfen nur
berechtigte und befähigte Personen ausführen.
• Bauliche Veränderungen sind unzulässig (z.B. Schweißen, Biegen).
• Bediener
haben
vor
jeder
durchzuführen.
• Montieren Sie nur einwandfreie Kettengehänge, deren Haken ohne Verklemmen
in die B-Glieder bzw. Schäkelkörper eingeführt werden können.
• Verschlissene, verbogene oder beschädigte Zwischengehänge dürfen nicht in
Betrieb genommen werden.
• Belasten Sie Zwischengehänge niemals höher als mit der angegebenen
Tragfähigkeit von 1,12 t.
• Bringen Sie Anschlagteile nicht gewaltsam in Position.
• Die Last muss die einzuleitenden Kräfte ohne Verformung aufnehmen können.
• Verdrehen oder verknoten Sie Ketten nicht.
• Beachten Sie Tragfähigkeitsreduzierungen des Kettengehänges bei nicht-
symmetrischer Lastverteilung.
• Bei mehrsträngigen Kettengehängen sind Neigungswinkel kleiner als 15 ° zu
vermeiden und größer als 60 ° nicht zulässig.
• Demontieren Sie die Zwischengehänge, wenn einzelne Stränge des Gehänges nicht
benötigt werden. Hängen Sie unbenutzte Stränge in das Aufhängeglied ein.
• Heben Sie nur Lasten, die frei beweglich und nicht verankert bzw. befestigt sind.
• Seitliche Belastungen sind, durch die Konstruktion bedingt, nicht zulässig. Die
Weichenschwellenhaken müssen sich in die Belastungsrichtung ausrichten
können.
• Der Hebevorgang darf erst dann eingeleitet werden, wenn Sie sicher sind, dass die
Last richtig angeschlagen ist.
• Stellen Sie sicher, dass Sie selbst und andere Personen sich nicht im
Bewegungsbereich der Last (Gefahrenbereich) befinden.
• Halten Sie beim Hubvorgang Hände und andere Körperteile von Anschlagmitteln
fern. Entfernen Sie Anschlagmittel nur mit der Hand.
• Vermeiden Sie Stöße, z.B. durch Anreißen der Last aus schlaffer Kette.
• Heben Sie eine Last niemals über Personen hinweg.
• Bringen Sie eine schwebende Last nicht ins Schaukeln.
• Angehängte Lasten sind ständig zu beaufsichtigen.
• Setzen Sie die Last nur an ebenen und dafür geeigneten Stellen ab.
• Sicherungselemente dürfen betriebsmäßig nicht beansprucht werden.
• Klemmen Sie Teile des Zwischengehänges nicht unter der Last ein.
• Achten Sie bei der Festlegung des Transportweges und des Absetzortes auf einen
ausreichenden Bewegungs- und Ausweichraum für das Transportpersonal. Es
besteht Lebens- oder Verletzungsgefahr durch Quetschung zwischen Last und
umgebenden Raumbegrenzungen.
• Wenden Sie sich bei Unsicherheiten bzgl. Benutzung, Prüfung, Instandhaltung oder
Ähnlichem an ihre Sicherheitsfachkraft oder den Hersteller.
THIELE haftet nicht für Schäden, die sich aus der Missachtung der aufgeführten
Vorschriften, Normen und Hinweise ergeben!
Das Anschlagen ist grundsätzlich unter dem Einfluss von Drogen- und
Alkoholkonsum (auch Restalkohol) sowie die Sinne beeinträchtigenden
Medikamenten verboten!
3.
ERSTINBETRIEBNAHME
Stellen Sie bei der Erstinbetriebnahme sicher, dass
• die Bauteile der Bestellung entsprechen und unbeschädigt sind,
• Prüfzeugnis, Konformitätserklärung und Betriebsanleitung vorliegen,
• Kennzeichnungen und Dokumentationen übereinstimmen,
• Prüffristen und die befähigten Personen für Prüfungen bestimmt sind,
• eine Sicht- und Funktionsprüfung durchgeführt und dokumentiert wird,
• die ordentliche Aufbewahrung der Dokumentationen sichergestellt ist.
Entsorgen Sie Verpackungen umweltgerecht gemäß den lokalen Vorschriften.
Verwendung
eine
Inaugenscheinnahme
#
# Änderungskennzeichen
ersetzt B12569-A
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Inhaltszusammenfassung für Thiele TWN 1390

  • Seite 1 • Wenden Sie sich bei Unsicherheiten bzgl. Benutzung, Prüfung, Instandhaltung oder SICHERHEITSHINWEISE Ähnlichem an ihre Sicherheitsfachkraft oder den Hersteller. THIELE haftet nicht für Schäden, die sich aus der Missachtung der aufgeführten Verletzungsgefahr! Vorschriften, Normen und Hinweise ergeben! Nicht unter angehobene Das Anschlagen ist grundsätzlich unter dem Einfluss von Drogen- und...
  • Seite 2 2-Strang-Kettengehänge verbunden sind und paarweise verwendet werden. bewegen können. Vermeiden jegliche Biegebelastung Verfahren Sie bei anderer Konfiguration sinngemäß. Weichenschwellenhaken. THIELE GmbH & Co. KG # Änderungskennzeichen www.thiele.de | info@thiele.de B12569-B ersetzt B12569-A © Alle Rechte vorbehalten DE 04.2024 2 | 3...
  • Seite 3 Eine Prüfung durch eine befähigte Person muss regelmäßig und mindestens jährlich durchgeführt und dokumentiert werden, bei starker Beanspruchung öfter. Der Hersteller, die THIELE GmbH & Co. KG erklärt hiermit, dass Spätestens nach drei Jahren muss eine zusätzliche Prüfung auf Rissfreiheit erfolgen.