Gewährleistung
D
Betriebsanleitung sowie unfachgerechter Instal-
lation. Zur Behebung des Mangels ist Busch-
Jaeger die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu
gewähren. Eine Haftung für aufgrund unsachge-
mäß vorgenommener Änderungen oder In-
standsetzungsarbeiten entstehende Folgen be-
steht nicht. Dies gilt auch für die Lieferung von
Einzel- und Ersatzteilen.
Busch-Jaeger haftet nicht für Schäden, die nicht
am Liefergegenstand selbst enstanden sind, ins-
besondere nicht für Indirekte, Folge- oder Ver-
mögensschäden.
Verjährung
Erkennt Busch-Jaeger rechtzeitig erhobene Män-
gelrügen nicht an, verjährt das Recht des Ge-
währleistungsberechtigten, Ansprüche aus Män-
geln geltend zu machen, in allen Fällen vom
Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten.
Einsendung
Zur Wahrung der Rechte aus dieser Gewähr-
leistungserklärung ist das Gerät im Gewähr-
leistungsfall zusammen mit der ausgefüllten
Gewährleistungskarte und einer kurzen Erläu-
terung des beanstandeten Mangels an den zu-
ständigen Fachhändler oder das Busch-Jaeger
Service-Center zu senden.
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