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Mauderer BAVARIA 770 Aufbau- Und Verwendungsanleitung Seite 7

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3 Sicherheitshinweise
produktübergreifend
Bei Nichtbeachten dieser Aufbau- und Bedienungsanleitung droht Absturz aus großer Höhe
mit schweren Verletzungen.
Beachten Sie bei allen Arbeiten die in Deutschland geltenden Regeln der Technik, die
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sowie
die Vorschriften; Regeln und Informationen der Berufsgenossenschaft (wie die DGUV
201-023; DGUV 201-056; DGUV 112-198; DGUV 201-008 und DGUV 38)
Für Arbeiten in anderen Ländern halten Sie sich an die entsprechenden nationalen
Vorschriften und Regelwerke in der jeweils aktuellen Fassung. Sind keine
länderspezifischen Regelwerke vorhanden, empfehlen wir nach den deutschen
Regelwerken vorzugehen.
Für Arbeiten in der Schweiz ist die entsprechende Bauarbeitenverordnung (BauAV) und
die Sicherheitscharta der Schweiz zu beachten.
Eine Gefährdungsbeurteilung ist nach §5 Arbeitsschutzgesetz zu erstellen.
Dieses Produkt ist als Arbeitsmittel für die gewerbliche Nutzung bestimmt.
Tragen Sie bei der Arbeit geeignete persönliche Schutzausrüstung PSA (Kopf- &
Fußschutz, Montagehandschuhe).
Für den Aufbau sind ausschließlich unbeschädigte Teile zu verwenden.
Auf vollständigen und korrekten Aufbau lt. Anleitung achten.
Nach Abschluss der Montage der Dachschutzwand ist eine Prüfung durch eine
fachkundige Person durchzuführen. (siehe DGUV 201-023)
Diese Aufbau- und Verwendungsanleitung ist Bestandteil des BAVARIA
Dachschutzwand und muss am Verwendungsort vorhanden sein.
Verwendungshinweis: Eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung stellt ein
Sicherheitsrisiko dar und bedingt einen Haftungsauschluss
produktspezifisch
Für den Aufbau- und Abbau sind zwei Personen notwendig, die anhand der Aufbau- und
Bedienungsanleitung hinreichend unterwiesen wurden.
Beim Auf-, Um- und Abbau der Dachschutzwand besteht Absturzgefahr. Die
Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz, PSAgA nach DGUV
112-198 und DGUV 201-056 ist erforderlich.
Zum Aufbau dürfen nur BAVARIA-Leitern mit 100mm Holm mit Dreikantsprossen
verwendet werden.
Der Abstand (L) der Stützleitern richtet sich nach den baulichen Gegebenheiten, ist
jedoch maximal 5,0m.
Der Abstand der Geländerpfosten untereinander darf max. 5,0 m betragen.
Die Länge der Dachschutzwand richtet sich nach dem darüber liegenden Arbeitsbereich
und muss diese links und rechts mindestens einen Meter überragen.
Die Stützleitern der Dachschutzwand dürfen nicht als Zustieg zum Dach verwendet
werden.
Für die Dachschutzwand dürfen nur Seitenschutznetze nach DIN EN 1263; Netzklasse
A2; System U verwendet werden. Die Schutznetze müssen mindestens einmal jährlich
entsprechend den Vorgaben der DGUV Regel 101-011 Punkt 5 auf Alterung geprüft
werden.
S e i t e
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