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Stand 13.02.2019
Verwendungszweck
Unsere Gehhilfen dienen gehbehinderten Menschen zum Ausgleich der verminderten Belastbarkeit / Leistungsfähigkeit der
unteren Gliedmaßen oder als Koordinationshilfe beim Stehen und Gehen. Als Reisestützen ist die Gehhilfe zerlegbar bzw. faltbar
und für den besseren Transport geeignet. Die Anwendung der Gehhilfe kann im Innenraum und außerhalb des Hauses erfolgen.
Beachten Sie bitte unbedingt die Sicherheitshinweise!
1. Allgemeine Produkt-Informationen
Unsere Reisestützen (Gehhilfen) zeichnen sich durch folgende Besonderheiten aus:
• Hohe Belastbarkeit.
• Mehrfach verstellbar durch Clip. Fixierung durch zusätzliche Verschraubung.
• Sie bestehen aus hochwertigen Materialien wie Alu in Verbindung mit Kunststoff (PA).
• Reflektoren (Katzenaugen) an Griffvorderseite (Artikel 5050 und Artikel 5051) bzw. Griffvorder-und Rückseite (Art. 220 RF)
sorgen für bessere Sichtbarkeit und dadurch für erhöhte Sicherheit im Dunkeln.
• Sie sind individuell höhenverstellbar und damit an fast jede Körpergröße anpassbar.
2. Sicherheitshinweise
• Lassen Sie sich von Ihrem Fachhändler oder Krankenpersonal in die Benutzung der Gehhilfe einweisen!
• Für die funktionsgerechte und ergonomisch richtige Einstellung wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler!
• Beachten Sie bitte, das auf dem Produkt angegebene maximal zulässige Körpergewicht!
• An Ihren Gehhilfen dürfen keine Taschen, Beutel oder sonstige Gegenstände gehängt werden! (Fig. D)
• Es dürfen keine mechanischen Veränderungen an den Gehhilfen vorgenommen werden, da wir aus
Haftungsgründen dann keine Sicherheit mehr für die Stöcke gewährleisten können!
Aus gleichem Grund dürfen nur Originalersatzteile und Originalzubehör verwendet werden!
• Gehhilfen sind Gehhilfen und dürfen keinesfalls zweckentfremdet werden zum Beispiel zum Hebeln
oder Versetzen von Möbeln! (Fig. E)
• Gehhilfen dürfen nicht als Schalthilfe für Lichtschalter oder Fahrstuhlknöpfe missbraucht werden!
• Die Griffigkeit des Untergrundes ist für den sicheren Halt der Gehhilfen entscheidend!
• Stark eingeschränkt ist der Halt auf losem Untergrund wie Kies, Sand oder Laub!
• Kaum Halt findet das Gummi der Gehhilfenkapsel auf nassen Böden oder eisigen Stellen!
• Besonders tückisch sind auch Unebenheiten oder Löcher im Boden, weil die Gehhilfe dabei
unerwartet wegrutschen oder einsinken kann!
• Auch lose verlegte Bodenbeläge können wegrutschen oder als Stolperstelle wirken!
• Bei der Druckknopfverstellung muss der Knopf ordnungsgemäß aus dem Loch herausragen!
• Die Löcher zur Verstellung der Gehhilfe unterliegen einem gewissen Verschleiß. Es ist darauf zu achten, dass die Löcher nicht
ausgeschlagen sind, dann kann es sein, dass eine sichere Verriegelung des Druckknopfes nicht mehr gewährleistet ist.
• Bei der Clipverstellung muss der Kunststoffclip formschlüssig eingesetzt sein!
• Die Saugkapsel darf nicht zu stark abgenutzt sein! Bei starken Abnutzungserscheinungen wenden Sie sich bitte an Ihren
Fachhändler oder das Krankenpersonal, damit diese die Saugkapsel austauschen können.
• Alle Verschraubungen müssen fest angezogen sein!
• Überprüfen Sie bitte vor jeder Nutzung, ob alle Verschraubungen fest angezogen sind.
• Bei äußerlich sichtbaren Beschädigungen einer Gehhilfe fragen Sie Ihren Fachhändler oder das Krankenpersonal!
Das richten z.B. einer verbogenen Gehhilfe ist untersagt (Bruchgefahr!) Fig. E.
• Seien Sie bitte äußert vorsichtig bei nassem oder vereistem Untergrund, selbst feuchte Fliesen bergen eine ungeahnte
Gefahr des Wegrutschens!
• Besondere Vorsicht ist bei ungenügenden Lichtverhältnissen angebracht, da dann Unregelmäßigkeiten im Untergrund
nur schlecht erkennbar sind!
• Meiden Sie Schnee- oder Eisflächen, wenn Ihre Gehhilfe nicht mit Schnee- und Eiskappen versehen ist!
Sie benötigen Gehhilfen, weil Ihre übliche Beweglichkeit eingeschränkt ist. Obwohl Ihnen die Gehhilfe in dieser Situation hilft,
bleibt Ihre Grundbeweglichkeit dennoch eingeschränkt! Halten Sie sich diesen Umstand dauernd vor Augen und lassen Sie bei
der Benutzung der Gehhilfe besondere Vorsicht walten!
Bessere Haftung auf kritischem Untergrund erreichen Sie mit unseren Spezialgummikapseln Jolo-Renttol
(Art. Nr. 930), Haftpuffern (Art. Nr. 938) oder unseren klappbaren Eiskrallen (Art. Nr. 1718).
Gebrauchsanweisung für Reisestützen
Artikel 220RF / 5050 / 5051
Fig. D
Fig. E
Seite 1

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Inhaltszusammenfassung für Ossenberg 220RF

  • Seite 1 Stand 13.02.2019 Gebrauchsanweisung für Reisestützen Artikel 220RF / 5050 / 5051 Verwendungszweck Unsere Gehhilfen dienen gehbehinderten Menschen zum Ausgleich der verminderten Belastbarkeit / Leistungsfähigkeit der unteren Gliedmaßen oder als Koordinationshilfe beim Stehen und Gehen. Als Reisestützen ist die Gehhilfe zerlegbar bzw. faltbar und für den besseren Transport geeignet.
  • Seite 2 3. Einstellen der Reisestütze (Gehhilfe) Warnung! Gehhilfen sollten nur von Fachpersonal eingestellt werden! Falsch eingestellte Gehhilfen können die Funktionsfähigkeit der Gehhilfe einschränken oder zur Überlastung des Patienten führen! Die Gehhilfen werden Ihnen als Patient in einem ordnungsgemäßen Zusammenbau übergeben und von Ihrem Fachhändler oder Krankenpersonal individuell auf Ihren Körper eingestellt.
  • Seite 3 • Bitte umfassen Sie bei der Benutzung den/die Griff(e) der Gehilfe(n) mit der Hand vollständig und fest! • Setzen Sie die Gehhilfe immer möglichst gerade auf den Boden auf, damit Sie nicht wegrutschen! • Suchen Sie sich zum Sitzen Stühle mit Armlehnen. Sie können sich dann beim Aufstehen an den Armlehnen abstützen! •...
  • Seite 4 Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Fachhändler nach den regionalen Entsorgungsvorschriften. 10. Gewährleistung und Haftung Sie haben ein hochwertiges Ossenberg-Produkt erworben. Sollte trotz höchster Qualitätsstandards in unserer Fertigung ein berechtigter Sachmangel auftreten, steht Ossenberg das Recht zu, im Rahmen einer 12-monatigen Gewährleistung, nach eigener Wahl die mangelhafte Sache nachzubessern oder durch eine mangelfreie Nachlieferung zu ersetzen.

Diese Anleitung auch für:

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