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Schiedel ABSOLUT Versetzanleitung Seite 62

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Q.27
Fertigansicht mit ausge-
dämmtem Dachdurchgang
gem. FeuVo der Länder.
Einbaubeispiel als Firstmontage
62
WICHTIG!
Bei Dachdurchführungen fordert die FeuVO der Länder,
ohne besonderen Nachweis des Herstellers, einen belüf-
teten Abstand von mind. 5cm zu brennbaren Baustoffen.
Gemäß unseren Prüfnachweisen kann der Zwischenraum
auch mit formbeständigem, nichtbrennbarem Dämmstoff
geringer Wärmeleitfähigkeit, ausgefüllt werden. Dies gilt
auch wenn die Bauteile außenseitig gedämmt sind.
Zu brennbaren Baustoffen (z.B. Fußleisten oder Dachlatten)
die mit geringer Fläche angrenzen, benötigen diese keinen
belüfteten Abstand zum Schornstein, wenn diese nicht
außenseitig gedämmt sind.

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