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Zinco Fallnet SB 200-Rail Einbauanleitung Seite 5

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Gebrauchsanleitung
Fallnet
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SB 200-Rail
Beim Sturz erfolgt unter Umständen ein „Auspendeln". Dabei ist da-
rauf zu achten, dass keine Bauteile im Weg sind (z.B. Balkone, Vordä-
cher etc.) und ein Anprall vermieden wird.
Wichtig ist, dass Fallnet
®
SB 200-Rail nur in Verbindung mit einer geeig-
neten „Persönlichen Schutzausrüstung gegen Absturz" genutzt wird, die
selbstverständlich richtig eingestellt sein muss. Diese „PSA" nach DIN
EN 363 (nicht Teil der Anschlageinrichtung Fallnet
folgende Komponenten enthalten:
- Auffanggurt nach DIN EN 361
- Falldämpfer nach DIN EN 355 oder Höhensicherungsgerät nach
DIN EN 360 (Auffangkräfte jeweils ≤ 6,0 kN)
- Verbindungsmittel (Seil) nach DIN EN 354
- Verbindungselemente (Karabinerhaken) nach DIN EN 362
Vergewissern Sie sich, dass die einzelnen Systemkomponenten aufeinan-
der abgestimmt sind und für den horizontalen Einsatz sowie für einen
Absturz über eine Kante geeignet sind. Es sind potentielle Gefahren
durch die Kombination der verwendeten Komponenten (insbesondere
Falldämpfer, DIN EN 355, bzw. Höhensicherungsgerät, DIN EN 360)
auszuschließen. Vor dem Einsatz der Persönlichen Schutzausrüstung ge-
gen Absturz empfehlen wir daher den Rat des Herstellers der PSA einzu-
holen. Die Gebrauchsanleitung des Herstellers ist zu beachten.
Folgende Gefährdungen können die Funktion der Ausrüstung beein-
trächtigen: z. B. Beanspruchung von Verbindungsmitteln durch scharfe
Kanten, Schnitte, Abrieb, Schlaffseilbildung, Chemikalieneinwirkung,
elektrische Einflüsse, klimatische Einwirkungen, extreme Temperaturen,
Pendelbewegungen beim Fallen. Die Verbindungsmittel sind vor Benut-
zung deshalb immer sorgfältig zu kontrollieren bzw. ist für einen entspre-
chenden Kantenschutz zu sorgen.
Fallnet
®
SB 200-Rail erfordert keine besonderen Reinigungsverfahren;
ggf. können Verschmutzungen mit einem feuchten Tuch entfernt werden.
ZinCo GmbH
Lise-Meitner-Straße 2 ∙ 72622 Nürtingen
Telefon 07022 9060-600
info@zinco.de ∙ www.zinco.de
Die Benutzung der Anschlageinrichtung bei Frost kann unter der Voraus-
setzung erfolgen, dass die Anschlageinrichtung unter frostfreien Bedin-
gungen aufgebaut wurde.
3. Anforderungen an die Benutzung und den Nutzer von
Fallnet
Die Anschlageinrichtung Fallnet
wendet werden, die in ihrer sicheren Benutzung unterwiesen sind, ent-
sprechende Kenntnisse haben und gesundheitlich dazu in der Lage sind
(z.B. keine Beeinträchtigungen durch Medikamenteneinnahme, Alkohol-
missbrauch, Herz- oder Kreislaufprobleme etc.).
Der Benutzer ist dahingehend anzuleiten, dass er vor jeder Benutzung
folgende visuelle und manuelle Prüfungen der Anschlageinrichtung vor-
zunehmen hat:
- manuelle Zugbelastung und
Schienenteile und des Läufers (z.B. Verformung, Korrosion)
- Sichtkontrolle der Schütthöhe (Auflast!)
Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Funktion der Anschlagein-
richtung können sein, wenn:
- die Schienenteile verformt, geschwächt oder stark verschmutzt
sind und wenn sie sich nicht im ursprünglichen Zustand befinden,
- bei der manuellen Beanspruchung des Anschlagpunkts (Läufer) auf
Zug, dieser nicht fest auf der Schiene aufsitzt oder sich gar von dieser
abnehmen lässt,
- eine unregelmäßige Schütthöhe festgestellt wird, z.B. infolge von
Verwehungen,
- die schwarzen Solarbasen erkennbar sind.
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SB 200-Rail) muss
Ergeben sich Zweifel hinsichtlich eines sicheren Zustands oder Funktiona-
lität ist die Bauherrschaft/der Eigentümer zu informieren, bis zur Klärung
darf eine Benutzung nicht erfolgen.
Die Nutzung der Anschlageinrichtung hat entsprechend dem Nutzungs-
plan zu erfolgen. Sollte kein Nutzungsplan vorliegen, ist in jedem Fall die
Seillänge der PSA so einzustellen, dass ein möglicher Absturz ausge-
schlossen bzw. ein möglicher Pendelsturz keinen Aufprall zur Folge hat.
Vor der Nutzung muss ein Plan der Rettungsmaßnahmen vorhanden
sein, in dem alle bei der Arbeit möglichen Notfälle berücksichtigt sind.
Eine Kontrolle auf Funktionsfähigkeit der kompletten Sicherheitseinrich-
tung hat auf Veranlassung des Bauherren/Eigentümer zu erfolgen:
1. mindestens jährlich
2. bei Bedarf, z.B. bei Zweifeln an der Funktionsfähigkeit (siehe
„Anhaltspunkte für eine eingeschränkte Funktion")
3. nach 10 Jahren Gesamtüberprüfung durch den Hersteller
Die Überprüfung darf nur durch sachkundige Personen erfolgen und
muss in der Kontrollkarte bestätigt werden. Eine entsprechende Checklis-
te ist als pdf-Datei beim Hersteller erhältlich.
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SB 200-Rail
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SB 200-Rail darf nur von Personen ver-
visuelle Kontrolle der sichtbaren
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