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Gebrauchsanweisung Gehhilfen - DE
Verwendungszweck und Indikation
Unsere Gehhilfen sind für Menschen mit erheblicher Beeinträchtigung der Mobilität bei Schädigung der Bewegung, Beeinträchtigung des Gleichgewichtes mit ausreichend erhaltener Gehfähigkeit und
Beeinträchtigung der Koordination. Sie dienen dabei der Erhaltung, Förderung und Sicherung des Gehens bzw. der teilweisen bis zur vollständigen Entlastung einer unteren Extremität. Die Anwendung der
Gehhilfen kann im Innen- und Außenbereich erfolgen. Beachten Sie dazu auch unbedingt die Sicherheitshinweise!
Kontraindikation
Die Verwendung von Gehhilfen ist ungeeignet bei Gliedmaßenverlust an beiden Armen oder Gelenkkontrakturen/Gelenkschäden an beiden Armen. Die Gehhilfen dürfen nicht bei sportlichen Aktivitäten
verwendet werden. Die Gehhilfen sind nicht geeignet und nicht dazu bestimmt, um mit ihnen das Körpergewicht nach Sprüngen (z. B. eine Treppe hinunter) abzufangen.
Allgemeine Sicherheitshinweise
Hängen Sie keine Taschen, Beutel oder sonstige Gegenstände an die Gehhilfe! Gehhilfen dürfen keinesfalls zweckentfremdet werden, wie z.B.
zum Hebeln oder Versetzen von Gegenständen oder als Schalthilfe für Lichtschalter oder Fahrstuhlknöpfe! Die Griffigkeit des Untergrundes ist für
den sicheren Halt der Gehhilfen entscheidend! Vermeiden Sie feuchte Böden oder Untergründe wie Kies, Sand, Laub, Eis oder Schnee! Achten
Sie auf Stolperstellen wie Unebenheiten, Löcher im Boden, lose Bodenbeläge oder Kanten, weil die Gehhilfe dabei unerwartet wegrutschen oder
einsinken kann! Besondere Vorsicht ist bei ungenügenden Lichtverhältnissen angebracht, da dann Unregelmäßigkeiten im Untergrund nur schlecht
erkennbar sind! Bei der Druckknopfverstellung muss der Knopf bis zum Anschlag aus der Bohrung hinausstehen (Bild 2)! Die Löcher zur Verstellung
der Gehhilfe unterliegen einem gewissen Verschleiß. Es ist darauf zu achten, dass diese nicht ausgeschlagen sind, da dann eine sichere Verriegelung
des Druckknopfes nicht mehr gewährleistet ist. Bei der Clipverstellung muss der Kunststoffclip formschlüssig eingesetzt sein (Bild 1)! Überprüfen
Sie vor jeder Nutzung, ob alle Verschraubungen fest angezogen sind! Bei der Benutzung von Unterarmgehhilfen mit geschlossener Armschelle
ist darauf achten, dass die Armschelle nicht unbeabsichtigt heruntergedrückt wird, es besteht die Gefahr von Klemm- oder Quetschungen an Haut
oder Finger.
Einstellen der Gehhilfe
Warnung! Für die funktionsgerechte und ergonomisch richtige Einstellung wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler! Falsch eingestellte Gehhilfen können die Funktionsfähigkeit
der Gehhilfe einschränken oder zur Über- oder Fehlbelastung des Patienten führen! Die Gehhilfen werden Ihnen als Patient in einem ordnungs gemäßen Zustand übergeben und
von Ihrem Fachhändler oder Krankenpersonal individuell auf Ihren Körper eingestellt. Sollten Sie unsicher sein, ob dies der Fall ist, so wenden Sie sich bitte an das zuständige Fachpersonal.
Die Gehhilfe kann Ihnen die erwünschte Entlastung nur bieten, wenn sie optimal an die Körpergröße angepasst ist. Einstellung: Sollte Ihre Gehhilfe mit einer Überwurfmutter ausgestattet sein, ist diese
vor der Verstellung mit ca. einer Umdrehung im Uhrzeigersinn zu lösen (Bild 1). Entriegeln Sie die Höhenverstellung, indem Sie den Druckknopf eindrücken oder den Clip herausdrücken. Passen Sie die
Länge der Stützen Ihrer Körpergröße an, indem Sie die Stützrohre auseinanderziehen oder zusammenschieben. Verriegeln Sie die Höhenverstellung wieder, indem Sie die Rohre so ausrichten, dass zwei
Verriegelungsbohrungen übereinander liegen, dadurch rastet der Druckknopf wieder ein. Bei Clipverstellung den Clip wieder einsetzen. Nach der Verstellung ist die Überwurfmutter wieder fest anzuziehen.
Höhenverstellbare Gehhilfen können im Unterteil um max. 10 cm gekürzt werden. Unverstellbare Gehhilfen werden gekürzt, indem das Stützrohr mit einer Metallsäge oder einem Rohrschneider auf Ihre
Größe individuell angepasst wird. Vorsicht: Sturzgefahr durch einknickende Gehhilfen bei unkorrekter Verriegelung der Höhenverstellung! Prüfen Sie nach jeder Anpassung die korrekte Verriegelung, indem
Sie die Stütze zu verdrehen oder zu verschieben versuchen! Der anatomische Hartgriff kann axial verstellt werden. Beim Einstellen gehen Sie folgendermaßen vor: 1. Reflektoren aus dem vorderen Handgriff
herausdrücken. 2. Hülsenschraube mit sechs bis acht Umdrehungen lösen. 3. Griff nach vorne ziehen und einstellen. 4. Hülsenschraube wieder anziehen und den Reflektor wieder einsetzen. Sie können
dafür einen handelsüblichen Sechskantschlüssel verwenden.
Benutzung
Die Benutzung der Gehhilfen kann sehr unterschiedlich sein und hängt von den individuellen
Einschränkungen der Gehfähigkeit ab. Lassen Sie sich von Ihrem Fachhändler oder Krankenpersonal
in die Benutzung der Gehhilfen einweisen! Gehhilfen dürfen nicht im Wasser benutzt werden.
Eindringendes Wasser kann zur Korrosionsbildung und somit zu einer erhöhten Bruchgefahr führen.
Dauerhafter Kontakt der Gehhilfen mit Feuchtigkeit ist zu vermeiden. Bei Feuchtigkeit sind die
Gehhilfen entsprechend zu trocknen. Die richtige Handhabung der Gehhilfe benötigt etwas Übung.
Wir empfehlen, sich deshalb am Anfang durch eine Hilfsperson zusätzlich stützen zu lassen. Wie
empfehlen den paarweisen Einsatz für beidseitige Abstützung! Benutzen Sie dennoch nur eine
Stütze, dann immer auf der Seite, die sich gegenüber des verletzten oder des zu schonenden Beins
befindet! Führen Sie die Gehhilfen nahe am Körper, nicht schräg nach außen (Bild 3)! Sie könnten
sonst stürzen! Umfassen Sie bei der Benutzung den / die Griff(e) der Gehhilfe(n) mit der Hand
vollständig und fest! Setzen Sie die Gehhilfen immer möglichst gerade auf den Boden auf, damit
Sie nicht wegrutschen! Suchen Sie sich zum Sitzen Stühle mit Armlehnen. Sie können sich dann
beim Aufstehen an den Armlehnen abstützen! Tragen Sie möglichst bequeme Schuhe mit flachen
Absätzen, damit das Bein zusätzliche Belastung besser bewältigen kann! Sollten Sie doch einmal
stürzen: Lassen Sie die Gehhilfe möglichst seitlich fallen, damit Sie nicht auf die Gehhilfe stürzen!
Lassen Sie sich nach Möglichkeit von einer Hilfsperson begleiten und stützen, damit diese Sie bei
einem eventuellen Fallen auffangen kann!
Vorsichtsmaßnahme
Durch die Benutzung einer Gehhilfe entsteht eine für einzelne Körperpartien ungewohnt starke Belastung! Dadurch können folgende unerwünschte Nebenwirkungen auftreten: An den Händen, am Arm
oder an Kleidungsstücken können Druck- bzw. Scheuerstellen entstehen! Als vorbeugende Maßnahmen raten wir zur Benutzung von Griff- und Bügelpolstern. Wenn Sie zwei Gehhilfen benutzen, tragen Sie
das ganze Körpergewicht mit den Armen und den Schultern! Beachten Sie, dass dies zu Beginn oder bei längerer Belastung zu Schmerzen und Überanstrengung führen kann! Legen Sie genügend Pausen ein!
Lagerung und Pflege
Lagern Sie die Gehhilfen niemals in der Nähe von Wärmequellen wie Öfen, Heizungen oder im KFZ auf der Ablage! Gehhilfen nicht über einen längeren Zeitraum der Sonneneinstrahlung aussetzen!
Starke Sonne oder Hitze schädigen den Kunststoff! Schützen Sie Ihre Gehhilfen vor dem Umfallen und vor Lackschäden (z.B. durch Schlaufen oder Halter). Der Gummipuffer ist ein Verschleißteil und
muss regelmäßig erneuert werden. Gehhilfen dürfen nach einer längeren Zeit der Nichtbenutzung nur nach vorheriger Prüfung durch Fachpersonal wieder verwendet werden! Warnung! Griffe und
Gummikapseln niemals mit öligen Substanzen reinigen! Rutschgefahr! Reinigen Sie die Gehhilfen bei Verschmutzungen gegebenenfalls mit einem milden Reinigungsmittel und einem weichen Lappen.
Verwenden Sie niemals lösungsmittelhaltige Reiniger, da diese den Kunststoff beschädigen! Hinweis: Wird eine Desinfektion notwendig, ist ein geeignetes Desinfektionsmittel zu verwenden. Bitte beachten
Sie bei der Anwendung die Herstellerangaben.
Verwendungseinschränkung
Die Gehhilfe darf nur laut Herstellerangaben belastet werden. Beachten Sie das auf dem Produkt angegebene maximal zulässige Körpergewicht! Wenden Sie sich für größere Belastungen oder in
Zweifelsfällen bitte an Ihren Fachhändler. Die Gehhilfen dürfen nicht bei sportlichen Aktivitäten verwendet werden. Die Gehhilfen sind nicht geeignet, um mit ihnen das Körpergewicht nach Sprüngen
(z. B. eine Treppe hinunter) abzufangen. Verbogene oder beschädigte Gehhilfen dürfen keinesfalls weiterverwendet werden, da sie keine erforderliche Stabilität mehr bieten! Wegen der Bruchgefahr
dürfen verbogene Gehhilfen auch nicht gerichtet werden! Hinweis: Alle im Zusammenhang mit dem Produkt aufgetretenen schwerwiegenden Vorfälle sind dem Hersteller und der zuständigen Behörde des
Mitgliedstaates, in dem der Anwender und/oder der Patient niedergelassen ist, zu melden.
Wiedereinsatz (Verleih) / Einsatzdauer
Wir übernehmen die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz nur für das erstmalige Inverkehrbringen unserer Produkte. Einem Wiedereinsatz stimmen wir nur zu, wenn das Produkt zuvor von uns geprüft
wurde. Die Lebensdauer der Unterarmgehhilfen ist begrenzt auf 2 Jahre. Über diesen Zeitpunkt hinaus liegt die weitere Benutzung der Unterarmgehhilfen im Verantwortungsbereich des Benutzers.
Gewährleistung und Haftung
Sie haben ein hochwertiges Ossenberg-Produkt erworben. Sollte trotz höchster Qualitätsstandards ein berechtigter Sachmangel auftreten, steht Ossenberg das Recht zu, im Rahmen einer 12-monatigen
Gewährleistung, nach eigener Wahl die mangelhafte Sache nachzubessern oder durch eine mangelfreie Nachlieferung zu ersetzen. Es ist zu beachten, dass für unsere Anfertigungen, insbesondere
Sonderanfertigungen, verschärfte gesetzliche Bestimmungen gelten. Für Schäden, die durch die Veränderungen an unseren Produkten entstanden sind, können wir keine Haftung übernehmen. Nicht von der
Gewährleistung erfasst sind Mängel, die auf Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind. Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen. Es dürfen nur Originalersatzteile
und Zubehör verwendet werden! Für Ersatzteile, Zubehör und Reparaturen wenden Sie sich bitte an den Fachhandel.
Entsorgung
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem Fachhändler nach den regionalen Entsorgungsvorschriften.
Benutzung von Treppen: Lassen Sie sich nach Möglichkeit durch Fachpersonal in das Treppensteigen
mit Gehhilfen einweisen! Beim Treppensteigen mit nur einer Gehhilfe halten Sie sich bitte unbedingt
mit der freien Hand am Geländer fest (Bild 4)! Nehmen Sie beim Treppensteigen und Gebrauch von
zwei Gehhilfen beide Gehhilfen zusammen in eine Hand und halten sich bitte unbedingt mit der
freien Hand am Geländer fest (Bild 5)! Stützen Sie sich beim Treppensteigen nicht ausschließlich auf
die Gehhilfen, sondern verwenden Sie immer eine von den Gehhilfen unabhängige Treppensteighilfe,
wie z. B. einen Handlauf.
Bild 3
Bild 2
Bild 1
Bild 4
Bild 5

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Inhaltszusammenfassung für Ossenberg 220

  • Seite 1 Gewährleistung und Haftung Sie haben ein hochwertiges Ossenberg-Produkt erworben. Sollte trotz höchster Qualitätsstandards ein berechtigter Sachmangel auftreten, steht Ossenberg das Recht zu, im Rahmen einer 12-monatigen Gewährleistung, nach eigener Wahl die mangelhafte Sache nachzubessern oder durch eine mangelfreie Nachlieferung zu ersetzen. Es ist zu beachten, dass für unsere Anfertigungen, insbesondere Sonderanfertigungen, verschärfte gesetzliche Bestimmungen gelten.
  • Seite 2 +49 (0) 59 71 - 9 80 46 16 Internet 48432 Rheine www.ossenberg.com E-Mail DEUTSCHLAND info@ossenberg.com Bei uns erhalten Sie Produkte gemäß den Richtlinien des Medizinproduktegesetzes. Des weiteren ist die Ossenberg GmbH nach DIN EN ISO 13485 zertifiziert.. Version 06.10.2023...

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