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gewährleistung
Wir streben konstante Qualität und zuverlässigkeit während
der entwicklung und Herstellung unserer Produkte an.
3.1. geWäHrLeistungsbeDingungen
1.
Die Produkte, die von J. P. sá couto, sa (nachfolgend JP-ik genannt) unter der mar-
ke mymaga hergestellt werden, profitieren von einer gewährleistungsverpflichtung
gegen schäden für den gesetzlichen zeitraum von 24 monaten, ab dem Datum des
ersten kaufes durch den Verbraucher und innerhalb des geografischen gebiets der
gewährleistung.
2.
Diese gewährleistung tritt nur nach Vorlage und Validierung der rechnung in kraft.
Die gewährleistung und die serviceleistung können abgelehnt werden, falls die rech-
nung nicht vorgelegt wird, unvollständig oder unleserlich ist.
Die gewährleistung ist nichtig, falls das Produkt und/oder die seriennummer verändert,
gelöscht, entfernt und/oder unleserlich gemacht wurde.
3.
Jede art technischer eingriffe dürfen nur von JP-ik genehmigten technischen
servicebetrieben und gemäß den regeln in den serviceleistungsbedingungen
durchgeführt werden. bei technischen eingriffen durch nicht genehmigte technische
servicebetriebe wird die gewährleistung aufgehoben.
4.
Die gewährleistung umfasst nur die Hardwarekomponenten des Produkts.
Diese gewährleistung umfasst die reparatur oder den ersatz von fehlerhaften
Produkten oder teilen sowie den manuellen arbeitsaufwand zur reparatur, ohne
kosten für den Verbraucher.
bei einer ersatzlieferung behält sich JP-ik das recht vor, neue oder überholte teile
einzusetzen.
5.
Von der gewährleistung ausgeschlossen sind:
regelmäßige inspektion, Wartung und reparatur von teilen infolge normalen
Verschleißes.
schäden und betriebsstörungen, die sich aus einer falschen installation oder
unsachgemäßen behandlung des gerätes ergeben, einschließlich der nutzung des
gerätes unter bedingungen, für die das gerät nicht entwickelt oder hergestellt wurde.
schäden und betriebsstörungen, die sich aus unsachgemäßem transport ergeben.
schäden und betriebsstörungen, die sich aus unvorhergesehenen umständen oder
höherer gewalt ergeben (feuer, überschwemmungen, naturkatastrophen, krieg,
zivile störungen oder andere umstände, die außerhalb der kontrolle der JP-ik liegen).
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