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Gewährleistung - aXbo S.P.A.C Bedienungsanleitung

Schlafphasenwecker
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7. Gewährleistung
infactory innovations & trade gmbh (im folgenden „infactory" genannt) wird für den aXbo
SchlafphasenWecker (im folgenden „Produkt" genannt) – nachfolgende Gewährleistung
erbringen:
infactory gewährleistet lediglich, dass das Produkt frei von Material- und Herstellungsfehlern ist,
und zwar für die Dauer der gesetzlichen Gewährleistungsfrist, gerechnet ab dem Datum der
Übergabe. Wenn ein solcher Fehler auftritt und infactory innerhalb der Gewährleistungsfrist zur
Gewährleistung aufgefordert wird, wird in diesem Fall infactory nach seinem Ermessen
>> das Produkt mit neuen oder überholten Teilen unentgeltlich reparieren,
>> das Produkt austauschen gegen ein Produkt, das entweder neu ist oder aus neuen
oder brauchbar benutzten Teilen hergestellt wurde und in der Funktion mindestens dem
ursprünglichen Produkt entspricht, oder
>> den Kaufpreis des Produktes zurückerstatten,
wobei infactory die Reihenfolge der Gewährleistungsbehelfe und die Anzahl der
Verbesserungsversuche selbst bestimmen kann.
Bewahren Sie unbedingt den Kaufbeleg mit Datum sowie die Originalverpackung auf.
Nur nach Vorweis des Kaufbeleges wird die Gewährleistung erbracht.
Ausschlüsse und Beschränkungen
Diese Gewährleistungsregelungen gelten nur für Produkte, die von oder für infactory hergestellt
wurden. Sie gilt nicht für Software, selbst wenn diese zusammen mit einem infactory-Produkt
verpackt oder verkauft wird. Bitte überprüfen Sie gegebenenfalls, ob nicht für andere Produkte,
welche mit infactory-Produkten gemeinsam verpackt oder verkauft wurden, Garantie oder
Gewährleistungszusagen / -verpflichtungen von anderen Herstellern oder Lieferanten bestehen.
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