11. WARTUNG & INSTANDHALTUNG
11.2 WARTUNG
Gefahr von Sach- und Personenschäden durch unsachgemäße Handhabung!
•
Versuchen Sie niemals, selbst Wartungsarbeiten oder Reparaturen an der Anlage
durchzuführen.
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Beauftragen Sie damit einen anerkannten, qualifizierten und von ratiotherm
autorisierten Fachhandwerker.
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Wir empfehlen den Abschluss eines Wartungsvertrages.
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Unterlassene Wartung kann die Betriebssicherheit des Gerätes beeinträchtigen und
zu Sach- oder Personenschäden führen.
11.3 DICHTHEITSKONTROLLE
Dichtheitskontrolle der Wärmepumpe
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über bestimmte fluorierte Treibhausgase ist die Wärmepumpe
regelmäßig auf Dichtheit zu prüfen. Diese Prüfung kann der anerkannte und qualifizierte Fachhandwerker
(mit Prüfung als Kälteanlagenbauer/in oder staatlich geprüfte/r Techniker/in in der Fachrichtung
Kälteanlagentechnik) ausführen.
Dabei sind zu beachten:
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DIN EN 378:2000 „Kälteanlagen und Wärmepumpen - Sicherheitstechnische und umweltrelevante
Anforderungen"
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VDMA Einheitsblatt 24243 (August 2005) „Kältemaschinen und -anlagen - Dichtheit von Kälteanlagen
und Wärmepumpen - Lecksuche/Dichtheitsprüfung"
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Die Prüfung ist gemäß Anlangenbuch durchzuführen.
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Die Ergebnisse der Prüfung müssen vorschriftsmäßig dokumentiert werden und
mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Im „Anlagenbuch für Wärmepumpen"
findet sich hierfür ein Anlagenprotokoll.
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WARNUNG!
HINWEIS!