8.4. Außenanschlüsse
Bei allen Arbeiten beachten Sie die Warn- und Sicherheitshinweise!
Die Luftein- und Luftauslässe sind jährlich von Laub, Schmutz oder ähnlichem zu säubern. Beachten Sie hierzu auch
die Anleitung der entsprechenden Bauteile.
9. Gewährleistung
Umfang:
Für elektrische und die übrigen Bauteile beträgt die Gewährleistung zwei Jahre.
Voraussetzungen:
Für Ansprüche aus der Gewährleistung gelten die gesetzlichen Vorschriften sowie
zusätzlich folgende Bedingungen:
-
die Inbetriebnahme der Anlage ist durch unseren Werkskundendienst oder eine autorisierte Fachfirma
erfolgt.
-
die Gewährleistung beginnt ab Lieferdatum.
-
die Lüftungsanlage wird gemäß den Vorgaben dieser Bedienungsanleitung betrieben.
-
die Lüftungsanlage wurde gemäß den Vorgaben dieser Bedienungsanleitung und den entsprechenden
Vorschriften und Regeln der Technik sowie entsprechenden Schemen installiert.
-
Die Wartungsintervalle wurden eingehalten.
Gewährleistungsausschluss:
-
ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemäße Bedienung der Anlage entstanden sind.
-
ausgeschlossen sind Schäden, die durch Naturgewalten oder Katastrophen entstanden sind
(Brände, Wasserschäden, Überspannung etc.).
-
ausgeschlossen sind Verbrauchsmaterialien wie Filter, etc.
-
ausgeschlossen sind Schäden, die durch den nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch entstanden sind.
10. Entsorgung
Nach Ablauf seiner Gebrauchszeit muss die Wärmerückgewinnungsanlage und seine Komponenten ordnungsgemäß
und umweltgerecht entsorgt werden.
Die Verkleidung sowie alle anderen Stahl- oder Stahlblechteile ohne weitere Zusätze können verschrottet werden.
Elektrische Anlagenteile und Antriebe, die wiederverwertbares Material enthalten,
sollten über die örtlichen Wertstoffhöfe entsorgt werden.
Die Entsorgung des Systems muss über die Entsorgung von Elektronikprodukten
gemäß der EU-Richtlinie-WEEE (Waste Electronical and Electronic Equipment) erfolgen.
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Wärmerückgewinnung HRV 25 OO BY | HRV 25 OU BY