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Endnutzer-Lizenzvereinbarung - VTech Storio MAX XL 2.0 Produktinformationen

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Endnutzer-Lizenzvereinbarung

Vertragspartner sind die VTech Electronics Europe BV, Copernicusstraat 7, NL-
6003 DE Weert und der Kunde. Als Kunde werden nur Verbraucher akzeptiert.
Verbraucher sind natürliche Personen, die Rechtsgeschäfte zu ihren Zwecken
abschließen, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen
Tätigkeiten zugerechnet werden kann.
Die jeweils aktuellen Vertretungsberechtigten der VTech BV können dem
Impressum der Internetseite entnommen werden.
Dies ist eine rechtsgültige Vereinbarung zwischen Ihnen und der VTech
Electronics Europe BV („VTech") mit den genauen Bedingungen, die für
ihre Nutzung der Software für den Storio
gelten oder im Zusammenhang
®
mit der Anwendung der Software („Software") stehen. „Software" schließt
auch Audiodateien für das Storio-System ein. Durch Aktivieren, Nutzen,
Herunterladen oder Installieren dieser Software erklären Sie Ihr Einverständnis
mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung. Ihr Recht auf Nutzung der
Software unterliegt Ihrer Zustimmung zu diesen Bedingungen. Wenn Sie
feststellen, dass Sie sich mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung nicht
einverstanden erklären können, haben Sie kein Recht auf Nutzung der Software
und sollten die Software unverzüglich an VTech zurückgeben oder löschen.
Etwaige von Ihnen entgegenstehende oder abweichende Bedingungen sind
ausgeschlossen.
Wenn Sie unter 18 Jahre sind oder auf andere Weise als minderjährig gelten,
müssen Sie diese Geschäftsbedingungen mit einem Erziehungsberechtigten
oder Betreuer (kollektiv „Erziehungsberechtigter") prüfen und sicherstellen,
dass Ihr Erziehungsberechtigter diese Geschäftsbedingungen versteht und
sie in Ihrem Namen akzeptiert.
So oft in dieser Vereinbarung „Sie" oder „Ihr" erwähnt wird, sind hiermit
sowohl Erziehungsberechtigte als auch Kinder als Nutzer gemeint, außer
wenn ein Kind aus rechtlicher Sicht nicht alt genug ist, um eine rechtsgültige
Vereinbarung (Beispielsweise E-Commerce-Transaktion) einzugehen oder die
erforderlichen Einverständniserklärungen (Beispielsweise Einverständnis mit
Datensammlung, -verarbeitung oder –übertragung) abzugeben, wobei der
Erziehungsberechtigte des betreffenden Kindes hierdurch bestätigt, dass
er im Namen des Kindes handelt, um die Vereinbarung abzuschließen bzw.
das Einverständnis zu erklären und voll verantwortlich für die Tätigkeit oder
Untätigkeit des betreffenden Kindes hinsichtlich der Nutzung der Software
und der produktbezogenen Dienstleistungen ist.
Der Erziehungsberechtigte oder Betreuer hat dafür zu sorgen, dass eine
Nutzung der VTech-Leistungen durch Minderjährige bzw. Betreute nur mit
ihrer ausdrücklichen Zustimmung erfolgt.
Für sämtliche Beziehungen zwischen VTech und Ihnen im Rahmen
dieser Lizenzvereinbarung gilt ausschließlich die vorliegende Endnutzer-
Lizenzvereinbarung in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen
Fassung.
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