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GASTROCK Spike Plus Gebrauchsanweisungen Seite 5

Höhenverstellbare gehstöcke

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GEBRAUCHSANWEISUNGEN – METALL- UND CARBONSTÖCKE
WARNUNG!!
Griffe und Gummipuffer niemals mit öligen Substanzen
reinigen! Rutschgefahr! (siehe Abb. M)
• HINWEIS!! Wird eine Desinfektion notwendig, ist ein geeignetes
Desinfektionsmittel zu verwenden! Bitte beachten Sie bei der
Anwendung die Herstellerangaben!
7. VERWENDUNGSEINSCHRÄNKUNGEN
• Lassen Sie Ihre Gehstöcke mindestens einmal pro Jahr von einem Fachhändler überprüfen
• die Gehstöcke dürfen nur laut Herstellerangaben belastet werden. Beachten Sie das maximal
zulässige Körpergewicht auf dem Hängeetikett der Gehstöcke!
• Wenden Sie sich für größere Belastungen oder in Zweifelsfällen bitte an Ihren Fachhändler!
• verbogene oder beschädigte Gehstöcke dürfen keinesfalls weiterverwendet werden, da sie keine
erforderliche Stabilität mehr bieten!
• aufgrund der Bruchgefahr dürfen verbogene Gehstöcke auch nicht gerichtet werden! Wenden Sie
ich in diesem Fall zwecks Ersatzbeschaffung an Ihren Fachhändler!
Kontraindikatoren (Bitte mit Ihrem Arzt oder Pflegepersonal klären!)
• Notwendigkeit einer wirksameren Entlastung des betroffenen Skelettabschnitts (ggfs.
Unterarmgehstützen einsetzen)
• Fehlendes oder gestörtes Koordinationsvermögen der oberen Extremitäten
• Schmerzhafte Affektionen der Hand oder Ellenbogengelenke
8. WIEDEREINSATZ (VERLEIH) / EINSATZDAUER
Wir übernehmen die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz nur für das erstmalige in-Verkehr-
bringen unserer Gehstöcke! Einem Wiedereinsatz stimmen wir nur zu, wenn der Gehstock zuvor von
uns geprüft wurde. Die Lebensdauer der Gehstöcke ist begrenzt auf 2 Jahre. Über diesen Zeitpunkt
hinaus liegt die weitere Benutzung der Gehstöcke im Verantwortungsbereich des Benutzers.
9. ENTSORGUNG
Entsorgen Sie defekte oder verschlissene Gehstöcke, Zubehör und Verpackung nicht im Hausmüll,
sondern entsprechend den nationalen und örtlichen Vorschriften für Umweltschutz und
Rohstoffrückgewinnung. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsunternehmen.
10. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Sie haben ein hochwertiges GASTROCK-Produkt erworben! Sollte trotz höchster Qualitätsstandards in
unserer Fertigung ein berechtigter Sachmangel auftreten, steht GASTROCK-STÖCKE GMBH das Recht
zu, im Rahmen einer 24-monatigen Gewährleistung nach eigener Wahl die mangelhafte Sache
nachzubessern oder durch eine mangelfreie Nachlieferung zu ersetzen! Es ist zu beachten, dass für
unsere Anfertigungen, insbesondere Sonderanfertigungen, verschärfte gesetzliche Bestimmungen
gelten! Für Schäden, die durch die Veränderung an unseren Gehstöcken entstanden sind, können wir
keine Haftung übernehmen! Nicht von der Gewährleistung erfasste Mängel, die auf Verschleiß oder
unsachgemäße Behandlung zurückzuführen sind! (Verschleißteile sind von der Gewährleistung
ausgeschlossen. Für das gesamte Sortiment der GASTROCK-Produkte stehen Originalersatzteil und
Zubehör zur Verfügung! Für Ersatzteile, Zubehör und Reparaturen wenden Sie sich bitte an Ihren
Fachhändler.
11. TECHNISCHE DATEN
Allgemeine- und technische Gehstockinformationen entnehmen Sie bitte dem Hängeetikett an Ihrem
Gehstock!
 
Abb. M
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