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Garantie
WEEE-Information
CE-Konformität, Energieeffizienz
DEHA Elektrohandelsgesellschaft mbH & Co.KG
Weilimdorfer Straße 74/2
70839 Gerlingen, Deutschland
www.wir-sind-red.de
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6927106+6927107_manual_V1.indd 3-4
WEEE-Information
Informationen gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz, §18 Abs. 4
für private Haushalte zur Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräte
Elektro-Altgeräte, Batterien und Akkus dürfen nicht in den Hausmüll!
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Getrennte Entsorgung von Altgeräten
Sollte das Gerät einmal nicht mehr benutzt werden können, so ist jeder Verbraucher
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gesetzlich verpflichtet, Altgeräte getrennt vom Hausmüll in speziellen Sammel- und
Rückgabesystemen abzugeben. Damit wird gewährleistet, dass die Altgeräte fachgerecht
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verwertet und negative Auswirkungen auf die Umwelt vermieden werden.
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Deshalb sind Elektrogeräte mit dem abgebildeten Symbol gekennzeichnet.
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Batterien, Akkus und Lampen
Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altge-
rät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen
werden können, im Regelfall vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät zu
trennen.
Dies gilt nicht, soweit Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung unter Beteili-
gung eines öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers zugeführt werden.
Batterien und Akkus bitte nur in entladenem Zustand abgeben!
Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können diese bei den Sammelstellen der
öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder Vertreibern im
Sinne des ElektroG eingerichteten Rücknahmestellen unentgeltlich abgeben.
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufsfläche von mindestens 400 m² für
Elektro- und Elektronikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit einer Gesamt-
verkaufsfläche von mindestens 800 m², die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und
Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen. Dies gilt auch bei Vertrieb un-
ter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln, wenn die Lager- und Versandflächen für
Elektro- und Elektronikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesamten Lager- und
Versandflächen mindestens 800 m² betragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätz-
lich durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen
Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines Altgerätes besteht bei rücknahme-
pflichtigen Vertreibern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges Gerät, das im
Wesentlichen die gleichen Funktionen erfüllt, an einen Endnutzer abgegeben wird. Wenn
ein neues Gerät an einen privaten Haushalt ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altge-
rät auch dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden; dies gilt bei einem Vertrieb
unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln für Geräte der Kategorien 1, 2 oder 4
gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG, nämlich „Wärmeüberträger", „Bildschirmgeräte" oder „Groß-
geräte" (letztere mit mindestens einer äußeren Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer
entsprechenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim Abschluss eines Kaufvertrages
befragt. Außerdem besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe bei Sammel-
stellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf eines neuen Gerätes für solche Altgeräte, die
in keiner äußeren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar beschränkt auf drei
Altgeräte pro Geräteart.
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27.03.2023 11:56:54