pflegebedürftigen oder behinderten Menschen ersetzen. Insbe-
sondere weisen wir auf folgende Einschränkungen hin:
• Bei Personen mit Einschränkungen der geistigen Fähigkeiten
ist das System nur bedingt einsetzbar. Nur wenn der Benut-
zer versteht, dass er mit der Notruftaste Hilfe herbeirufen
kann, kann er sie auch selbst nutzen.
• Bei Störungen im Mobilfunknetz ist die Auslösung eines Not-
rufs unter Umständen nicht oder nur zeitverzögert möglich.
• Das Gerät löst nur auf Anforderung des Benutzers einen Not-
ruf aus. Wenn eine plötzliche Erkrankung Bewusstseinsstö-
rungen zur Folge hat, ist daher keine Auslösung durch den
Benutzer mehr möglich (z. B. Epileptischer Anfall). Eine ver-
besserte Sicherheit kann hier mit dem optionalen Zubehör
„Falldetektor" erreicht werden.
• Das mobile Notrufgerät ist zur Benutzung im Freien vorgese-
hen. Innerhalb der Wohnung ist die Empfangsqualität so-
wohl für den Mobilfunk wie auch für die GPS-Ortung deut-
lich schlechter.
• Bei entsprechender Programmierung ist es für die Notruf-
zentrale oder die Angehörigen möglich, Ihren Standort zu or-
ten, um Hilfe zu leisten. Diese Option kann auch ohne Ihr
Mitwirken bzw. ohne eine Notrufauslösung aktiviert werden.
Damit diese Funktion aktiviert werden darf, ist aus daten-
schutzrechtlichen Gründe Ihre Zustimmung erforderlich.
Kontaktieren Sie Ihren Notrufanbieter, falls Sie nicht nach Ih-
rer Zustimmung gefragt wurden. Sonst ist eine Ortung im
Notfall möglicherweise deaktiviert.
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