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14. ERSATZ DER KLINGE

Wenn die Klinge nicht mehr schneidefähig ist (auch nachdem
die Schleifverfahren wiederholt werden) ist es notwendig, sie
zu ersetzen. Zur Ausführung dieser Verfahren ist es erforderlich,
den Schlüssel "1" und die Spitze zur Blockierung der Klinge "3"
(in Abbildung 10 angezeigt) anzuwenden. Zum Ersatz sind die
folgenden Verfahren durchzuführen:
1) Schutzhandschuhe gemäß der Rechtsverordnung 242 vom
19. März 1996 (Anwendung der persönlichen
Schutzausrüstungen) tragen;
2) Den festen Sicherheitsschutz "A" und den vorderen
beweglichen
Kreuzschlitzschraube "C" und die Schlitzschraube "D"
durch die dazu bestimmten Schraubenzieher (vom
Hersteller nicht geliefert) herausschrauben, wie es in Abb.
11 angezeigt ist.
3) Die Spitze "3" (siehe Abb. 10) in das Loch "E" stecken, um
die Klinge (das Loch auf der Klinge und dasjenige auf der
Struktur müssen zusammenfallen) zu blockieren.
4) Den Schlüssel "1" zum Herausschrauben der Mutter "F"
benutzen und die Klinge "G" (siehe Abbildung 12) entfernen.
5) Die abgenutzte Klinge mit einer neuen Klinge "2" ersetzen
und sich bei Montage vergewissern, daß die Klinge um
die Welle in der richtigen Position zentriert ist und daß die
geschliffene Seite (mit der Schrift Rasor) nach der
Außenseite der pneumatischen Schere gerichtet ist.
6) Alles wieder montieren und einige Scher- und
Schleifversuche ausführen.
Sch utz
"B"
entfernen;
1
1
D
die
B
F
3
DE
10
2
11
C
A
11
E
G
12

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