Herunterladen Diese Seite drucken

GASTROCK WALKER Gebrauchsanweisung Seite 4

Werbung

GEBRAUCHSANWEISUNG – SITZSTOCK „WALKER" (Art.-Nr. 50308-S, 50308-G, 50308-F)
• schützen Sie Ihre Sitzstöcke vor dem Umfallen und vor Lackschäden! (Stockschlaufen oder
Stockhalter verwenden!)
• Reinigen Sie die Sitzstöcke bei Verschmutzung nur mit einem weichen, feuchten Lappen!
WARNUNG!!
Griffe und Gummipuffer niemals mit öligen Substanzen
reinigen! Rutschgefahr! (Abb. L)
• HINWEIS!! Wird eine Desinfektion notwendig, ist ein geeignetes
Desinfektionsmittel zu verwenden! Bitte beachten Sie bei der Anwendung
die Herstellerangaben!
8. VERWENDUNGSEINSCHRÄNKUNGEN
• Lassen Sie Ihre Sitzstöcke mindestens einmal pro Jahr von einem Fachhändler überprüfen
• die Sitzstöcke dürfen nur laut Herstellerangaben belastet werden. Beachten Sie das maximal
zulässige Körpergewicht auf dem Hängeetikett der Gehstöcke!
• Wenden Sie sich für größere Belastungen oder in Zweifelsfällen bitte an Ihren Fachhändler!
• verbogene oder beschädigte Sitzstöcke dürfen keinesfalls weiterverwendet werden, da sie keine
erforderliche Stabilität mehr bieten!
• aufgrund der Bruchgefahr dürfen verbogene Sitzstöcke auch nicht gerichtet werden! Wenden Sie
ich in diesem Fall zwecks Ersatzbe schaffung an Ihren Fachhändler!
Kontraindikatoren (Bitte mit Ihrem Arzt oder Pflegepersonal klären!)
• Notwendigkeit einer wirksameren Entlastung des betroffenen Skelettabschnitts (ggfs.
Unterarmgehstützen einsetzen)
• Fehlendes oder gestörtes Koordinationsvermögen der oberen Extremitäten
• Schmerzhafte Affektionen der Hand oder Ellenbogengelenke
9. WIEDEREINSATZ (VERLEIH) / EINSATZDAUER
Wir übernehmen die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz nur für das erstmalige in-Verkehr-
bringen unserer Gehstöcke! Einem Wiedereinsatz stimmen wir nur zu, wenn der Gehstock zuvor von
uns geprüft wurde. Die Lebensdauer der Gehstöcke ist begrenzt auf 2 Jahre. Über diesen Zeitpunkt
hinaus liegt die weitere Benutzung der Gehstöcke im Verantwortungsbereich des Benutzers.
10. ENTSORGUNG
Entsorgen Sie defekte oder verschlissene Sitzstöcke, Zubehör und Verpackung nicht im Hausmüll,
sondern entsprechend den nationalen und örtlichen Vorschriften für Umweltschutz und
Rohstoffrückgewinnung. Erkundigen Sie sich bei Ihrem Entsorgungsunternehmen.
11. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG
Sie haben ein hochwertiges GASTROCK-Produkt erworben! Sollte trotz höchster Qualitätsstandards in
unserer Fertigung ein berechtigter Sachmangel auftreten, steht GASTROCK-STÖCKE GMBH das Recht
zu, im Rahmen einer 24-monatigen Gewährleistung nach eigener Wahl die mangelhafte Sache
nachzubessern oder durch eine mangelfreie Nachlieferung zu ersetzen!
Es ist zu beachten, dass für unsere Anfertigungen, insbesondere Sonderanfertigungen, verschärfte
gesetzliche Bestimmungen gelten! Für Schäden, die durch die Veränderung an unseren Gehstöcken
entstanden sind, können wir keine Haftung übernehmen!
Nicht von der Gewährleistung erfasste Mängel, die auf Verschleiß oder unsachgemäße Behandlung
zurückzuführen sind! (Verschleißteile sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.
Für das gesamte Sortiment der GASTROCK-Produkte stehen Originalersatzteil und Zubehör zur
Verfügung! Für Ersatzteile, Zubehör und Reparaturen wenden Sie sich bitte an Ihren Fachhändler.
11. TECHNISCHE DATEN
Allgemeine- und technische Sitzstockinformationen entnehmen Sie bitte dem Hängeetikett an Ihrem
Sitzstock!
Abb. L
Seite 4 von 4

Werbung

loading

Diese Anleitung auch für:

50308-s50308-g, 50308-f