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Umwelthinweise; Informationen Zur Entsorgung; Ihre Pflichten Als Endnutzer; Einhaltung Der Weee-Bestimmungen Und Abfallentsorgung - Beko B5T3239 Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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2 Informationen zur Entsorgung

2.1 Ihre Pflichten als Endnutzer

Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit einer durchgestrichenen Abfalltonne auf
Rädern gekennzeichnet. Das Gerät darf deshalb nur getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall gesammelt und zurückgenommen werden. Es darf somit nicht in den
Hausmüll gegeben werden. Das Gerät kann z.B. bei einer kommunalen Sammelstelle
oder ggf. bei einem Vertreiber (siehe unten zu deren Rücknahmepflichten in
Deutschland) abgegeben werden. Das gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen und
Verbrauchsmaterialien des zu entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf, müssen alle Altbatterien und Altakkumulatoren vom
Altgerät getrennt werden, die nicht vom Altgerät umschlossen sind. Das gleiche gilt für Lampen,
die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können. Der Endnutzer ist zudem selbst
dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf dem Altgerät zu löschen.
Auch R290 ist ein brennbares Kältemittel. Stellen Sie daher sicher, dass das System
und die Rohre während des Betriebs und des Transports nicht beschädigt werden.
Halten Sie das Produkt von Wärmequellen fern, da es sonst bei Beschädigung Feuer
fangen kann.
Entsorgen Sie das Produkt nicht, indem Sie es verbrennen.

2.2 Informationen zur Verpackung

Die Verpackung des Produkts besteht gemäß der nationalen Gesetzgebung aus recycelbaren
Materialien. Entsorgen Sie den Verpackungsabfall nicht mit dem Hausmüll oder anderen
Abfällen, sondern entsorgen Sie ihn in den von den örtlichen Behörden festgelegten
Verpackungssammelbereichen.
2.3 Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln, die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind.
Entsorgen Sie solche Materialien, insbesondere Verpackungen, nicht im Hausmüll,
sondern über die bereitgestellten Recyclingbehälter oder die entsprechenden örtlichen
Sammelsysteme Recyceln Sie zum Umwelt - und Gesundheitsschutz elektrische und
elektronische Geräte.
2.4 Rücknahmepflichten der Vertreiber
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder diese
gewerblich an Endnutzer abgibt, ist verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Gerätes, ein Altgerät
des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das
neue Gerät erfüllt, am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe, unentgeltlich zurückzunehmen.
Das gilt auch für Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens
800 m², die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten
und auf dem Markt bereitstellen. Solche Vertreiber müssen zudem auf Verlangen des Endnutzers
Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, (kleine Elektrogeräte) im
Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die
Rücknahme darf in diesem Fall nicht an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes verknüpft,
kann aber auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt werden.
Ort der Abgabe ist auch der private Haushalt, wenn das neue Elektro- oder Elektronikgerät
dorthin geliefert wird; in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für den Endnutzer kostenlos.
Die vorstehenden Pflichten gelten auch für den Vertrieb unter Verwendung von
Fernkommunikationsmitteln, wenn die Vertreiber Lager- und Versandflächen für Elektro- und
Elektronikgeräte bzw. Gesamtlager und Versandflächen für Lebensmittel beinhalten, die den
oben genannten Verkaufsflächen entsprechen. Die unentgeltliche Abholung von Elektro- und
Elektronikgeräten ist dann aber auf Wärmeüberträger (z.B. Kühlschrank), Bildschirme, Monitore
Trockner / Bedienungsanleitung
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