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PFLEGE
Fahrzeugpflege / Pflegemittel
Winterbetrieb und korrosionsschutz
HiNWeis
Im Interesse des Umweltschutzes bitten wir
Sie, Pflegemittel sparsam anzuwenden und
nur solche zu gebrauchen, die als umwelt-
freundlich gekennzeichnet sind.
wird das Fahrrad in den wintermonaten
benutzt, können durch Streusalze beträcht-
liche Schäden auftreten.
AcHTUNG
kein warmes Wasser verwenden – ver-
stärkte salzeinwirkung.
Pflegemittel
- Fahrrad nach Fahrtende sofort mit kaltem
Das Fahrrad sollte bei Bedarf mit handels-
wasser reinigen.
üblichen Konservierungs- und Pflegemitteln
- Fahrrad gut trocknen.
gepflegt werden.
- Korrosionsgefährdete teile vor dem
- Korrosionsgefährdete teile vorsorglich
Betrieb mit Korrosionsschutzmitteln auf
und vor allem im winter regelmäßig
wachsbasis behandeln und dies ggf.
mit Konservierungs- und Pflegemitteln
mehrmals wiederholen.
behandeln.
lackschäden ausbessern
AcHTUNG
Kleine Lackschäden sofort mit einem Lack-
Für kunststoffteilen keine silikonhal-
stift ausbessern.
tigen Pflegemittel und Lackpoliermittel
verwenden.
- Rahmen und Alu-Teile nach längeren
Fahrten gründlich reinigen und mit einem
handelsüblichen Korrosionsschutzmittel
konservieren.
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city link
Reifenpflege
wenn das Fahrrad über einen längeren
zeitraum nicht benutzt wird, empfiehlt es
sich, das Fahrrad so abzustellen, dass die
reifen unbelastet sind.
Fahrrad bzw. Bereifung nicht über einen
längeren Zeitraum in zu warmen räumen
– wie Heizungskeller – aufbewahren.
AcHTUNG
Die Reifenprofilstärke darf 1 mm nicht
unterschreiten.
das Befahren von Randsteinen, scharf-
kantigen Hindernissen, Bodenvertie-
fungen, schlaglöchern usw., kann schä-
den an der Felge (speichenbruch) bzw.
am Reifen (leinwandriss) verursachen,
wobei ein zu niedriger Reifendruck dafür
ursächlich sein kann.
ein Gewährleistungsanspruch besteht
dafür nicht.
city link

entsorgung

Mit der Wiederverwertung, der stofflichen
HiNWeis
Verwertung oder anderer Formen der Ver-
Ab dem zeitpunkt der
wertung von Altgeräten leisten Sie einen
Umsetzung der eu-
wichtigen Beitrag zum Schutz unserer
ropäischen richtlinie
Umwelt.
2002/96/EU in nati-
In Deutschland gelten oben genannte Ent-
onales recht gilt fol-
sorgungsregeln, laut Batterieverordnung,
gendes:
für batterien und Akkus entsprechend.
Elektrische und elek-
tronische Geräte dür-
Akkus unterliegen der Entsorgungspflicht,
fen nicht mit dem Hausmüll entsorgt wer-
sie enthalten giftige Schwermetalle und
Lithium-Ionen (Li-Ion)
den.
unterliegen deshalb der Sondermüllbe-
Der Verbraucher ist gesetzlich verpflich-
handlung. Der SFM Bikes- Fachhändler
tet, elektrische und elektronische Geräte
übernimmt die Entsorgung.
am Ende ihrer Lebensdauer an den dafür
eingerichteten, öffentlichen Sammelstel-
ladegerät
len oder an den SFM Bikes- Fachhändler
Entsorgen Sie das Gerät entsprechend
zurückzugeben. Einzelheiten dazu regelt
der in Ihrem Land geltenden Umweltvor-
das jeweilige Landesrecht.
schriften. Elektrische Abfälle dürfen nicht
zusammen mit Haushaltsabfällen entsorgt
Das Symbol auf dem Produkt, weist auf
werden.
diese Bestimmung hin:
Informationen erhalten Sie bei Ihrer Kom-
munalbehörde oder Ihrem SFM Bikes-
Fachhändler. wenn das Gebrauchsende
erreicht ist, machen Sie das ausgediente
Gerät unbrauchbar, indem Sie den Netz-
stecker aus der Steckdose ziehen und das
Stromkabel durchtrennen.
Lithium-Ionen (Li-Ion)
PFLEGE
Übrige komponenten
Entsorgen Sie die Komponenten entspre-
chend der in Ihrem Land geltenden Um-
weltvorschriften.
Elektrische Abfälle dürfen nicht zusammen
mit Haushaltsabfällen entsorgt werden.
wenden Sie sich für ratschläge bezüglich
des recyclings an Ihre Kommunalbehör-
de oder Ihren SFM Bikes- Fachhändler.
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