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Verbraucherinfo / Notizen - WIR elektronik eWICKLER Comfort eW420 Bedienungsanleitung

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Als Nutzer von unseren Produkten sind für Sie folgende Informationen wichtig:
Getrennte Erfassung von Altgeräten
Elektro- und Elektronikgeräte, die zu Abfall geworden
sind, werden als Altgeräte bezeichnet. Besitzer von
Altgeräten müssen diese einer vom unsortierten Sied-
lungsabfall getrennten Erfassung zuführen. Altgeräte
gehören nicht in den Hausmüll, sondern in spezielle
Sammel- und Rückgabesysteme.
Batterien und Akkus sowie Lampen
Besitzer von Altgeräten müssen Altbatterien und Altak-
kumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind,
vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle vom Altgerät
zu trennen. Dies gilt auch für Lampen, die zerstörungs-
frei aus dem Altgerät entnommen werden können. Wenn
die Altgeräte einer Vorbereitung zur Wiederverwendung
unter Beteiligung eines öffentlich-rechtlichen Entsor-
gungsträgers zugeführt werden sollen, müssen Batteri-
en und Akkus sowie Lampen nicht entnommen werden.
Möglichkeiten der Rückgabe von Altgeräten
Besitzer von Altgeräten aus privaten Haushalten können
diese bei den Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von Herstellern oder
Vertreibern eingerichteten Rücknahmestellen unent-
geltlich abgeben.
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VERBRAUCHERINFO
Rücknahmepflichtig sind Geschäfte mit einer Verkaufs-
fläche von mindestens 400 m² für Elektro- und Elektro-
nikgeräte sowie diejenigen Lebensmittelgeschäfte mit
einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 m², die
mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elektro-
nikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
Dies gilt auch bei Online- oder Katalog-Vertrieb, wenn
die Lager- und Versandflächen für Elektro- und Elektro-
nikgeräte mindestens 400 m² betragen oder die gesam-
ten Lager- und Versandflächen mindestens 800 m² be-
tragen. Vertreiber haben die Rücknahme grundsätzlich
durch geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer
Entfernung zum jeweiligen Endnutzer zu gewährleisten.
Die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe eines
Altgerätes besteht bei rücknahmepflichtigen Vertrei-
bern unter anderem dann, wenn ein neues gleichartiges
Gerät, das im Wesentlichen die gleichen Funktionen er-
füllt, an einen Endnutzer abgegeben wird.
Wenn ein neues Gerät an einen privaten Haushalt
ausgeliefert wird, kann das gleichartige Altgerät auch
dort zur unentgeltlichen Abholung übergeben werden.
Dies gilt bei Online- oder Katalog-Vertrieb für Geräte
der Kategorien 1, 2 oder 4 gemäß § 2 Abs. 1 ElektroG,
nämlich „Wärmeüberträger", „Bildschirmgeräte" oder
„Großgeräte" (letztere mit mindestens einer äußeren
Abmessung über 50 Zentimeter). Zu einer entspre-
chenden Rückgabe-Absicht werden Endnutzer beim
Abschluss eines Kaufvertrages befragt. Außerdem
besteht die Möglichkeit der unentgeltlichen Rückgabe
bei Sammelstellen der Vertreiber unabhängig vom Kauf
eines neuen Gerätes für Kleingeräte, die in keiner äuße-
ren Abmessung größer als 25 Zentimeter sind, und zwar
beschränkt auf drei Altgeräte pro Geräteart.
Datenschutz-Hinweis
Altgeräte enthalten häufig sensible personenbezogene
Daten. Dies gilt insbesondere für Geräte der Informa-
tions- und Telekommunikationstechnik wie Computer
und Smartphones. Bitte beachten Sie in Ihrem eigenen
Interesse, dass für die Löschung der Daten auf den zu
entsorgenden Altgeräten jeder Endnutzer selbst verant-
wortlich ist.
Bedeutung des Symbols „durchgestrichene Mülltonne"
Das auf Elektro- und Elektronikgeräten regelmäßig ab-
gebildete Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne
weist darauf hin, dass das jeweilige Gerät am Ende sei-
ner Lebensdauer getrennt vom unsortierten Siedlungs-
abfall zu erfassen ist.

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