Allgemeines Die Externe Stromversorgung ist ausschließlich zur Versorgung von Wärme-, Rauch-, und Brandmeldern bestimmt. Allgemeine Sicherheitshinweise Hinweis Vor der Installation bzw. Benutzung der Stromversorgung ist die Bedienungsanleitung zu lesen. Die Anweisungen sind einzuhalten. Bei Nichtbeachtung droht der Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche! GEFAHR Die Inbetriebnahme und Wartung der Externen Energieversorgung darf nur durch Elektro- fachkräfte erfolgen.
Anschluss / Aufbau elektrisch HINWEIS Die Externe Energieversorgung muss an einen Stromkreis mit einer eigenen, be- sonders gekennzeichneten Sicherung (16A) angeschlossen werden. Vor dieser Absicherung darf bis zum niederspannungsseitigen Einspeisepunkt des elektrischen Netzes (Hausanschlusskasten) nur noch einmal abgesichert werden. ...
3.2.1 Anschluss Batterien GEFAHR Die Batteriespannung muss mit der Nennspannung der Ladegleichrichter übereinstimmen! Verpolen Sie niemals Batterien, schließen Sie niemals Batterien kurz! Bei Nichtbeachten besteht die Gefahr von starken Verbrennungen durch Lichtbögen oder glü- henden Teilen. Die Batterien werden in das Gehäuse eingesetzt und mit dem mitgelieferten Batteriekabel verbunden. Der Anschluss der Batterien erfolgt an den Klemmen „Bat“.
5 Betrieb Ca. 2 Sekunden nach der Zuschaltung wird die Ausgangsspannung freigegeben und die angeschlosse- nen Verbraucher versorgt. Ebenso erfolgt die Ladung der Batterien. Diese Betriebsart wird durch das Leuchten der grünen LED ‘Netz OK’ und ‘Betrieb’ signalisiert. Nach 60 Sekunden erfolgt der erste Batte- rietest.
Instandhaltung Um die Pufferfähigkeit der Stromversorgung sicherzustellen, sollten die Batterien in regelmäßigen Ab- ständen von 3 bis 6 Monaten auf ihre Pufferfähigkeit überprüft werden. Überprüfen der Batterien: Batteriebetrieb durch Netzabschaltung erzwingen. Die Batterien müssen unter Nennbedingungen die geforderte Überbrückungszeit einhalten. Bei Erreichen der Tiefentladegrenze schaltet die Externe Ener- gieversorgung selbstständig ab.
Normen und Vorschriften Stromversorgungen für Brandmelder unterliegen strengen Vorschriften durch eine Prüfung der Stromver- sorgungseinheit der Brandmeldezentrale gemäß der europäischen Produktenorm EN 54-4 und VdS 2541. Die Stromversorgung ist VdS zugelassen und entspricht EN 54-4 und VdS 2541. Leistungs- HF-Übertrager zur Gewährleistung der EN 61558 2-17:1998, sicheren Trennung Primär / Sekundär erfüllt SELV / PELV...
10 Optionen Akustischer Signalgeber Um bei einem generellen Fehler eine akustische Warnmeldung auszulösen, steht ein Signalgeber mit VdS-Zulassung zur Verfügung. Anschluss: (+) des Gebers direkt an der Sicherungsplatine an (+Ua1), (-) des Gebers an (IO-1-8) an der Stromversorgung, (-Ua1) an (IO-1-7 ) an der Stromversorgung brücken Batterieerweiterungsschrank Um grössere Batteriekapazitäten zu erhalten, kann optional ein Batterieerweiterungsschrank zugeschaltet werden.