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Beschreibung; Bestimmungsgemäße Verwendung; Fehlanwendung - Spectron BE56-1 Betriebsanleitung

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Spectron Gas Control Systems GmbH

2 Beschreibung

2.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Die bestimmungsgemäße Verwendung der Entspannungsstation BE56-1 ist die Entspannung
eines Gases aus einer Gasquelle und die Verteilung des Gases mit einstellbarem Hinterdruck.
Entspannungsstationen vom Typ BE56-1 sind für brennbare Gase, nicht brennbare Gase, Sau-
erstoff und zusätzlich auch für den Einsatz mit korrosiven und toxischen Gasen und Gasgemi-
schen bis Gasqualität 6.0 geeignet.
Beim Einsatz mit korrosiven oder toxischen Gasen wird eine Fremdgasspülung empfohlen.
Die zulässigen Gasarten und Druckbereiche sind jeweils auf dem Typenschild (siehe „Kenn-
zeichnung / Typenschild [} 6]") angegeben.
Entspannungsstationen mit Typ-Kennzahl „56" basieren auf einer zweistufigen Druckentspan-
nung des Eingangsdrucks auf den gewünschten Ausgangsdruck. Generell ist hierbei zu bemer-
ken, dass die zweistufige Entspannung einen höchst konstanten Ausgangsdruck über den ge-
samten Eingangsdruckbereich (von „voller" Gasflasche bis zu annähernd „leerer" Gasflasche)
gewährleistet, während die einstufige Druckentspannung innerhalb einer bestimmten Bandbrei-
te im Ausgangsdruck variieren kann.
Die Entspannungsstation ist je Seite mit einem Prozessgas- und einem Abgasventil ausgestat-
tet.
Die Ausstattungsvarianten der Entspannungsstationen ohne elektrische Komponenten dürfen in
einer Ex-Zone eingesetzt werden, da sie keine eigene Zündquelle aufweisen (Zündgefahrenbe-
wertung gem. DIN EN ISO 80079-36).
Entspannungsstationen mit elektrischen Komponenten, die für die Verwendung in einer Ex-Zo-
ne geeignet sind, sind auf dem Typenschild gem. EU-Richtlinie 2014/34/EU gekennzeichnet.
Um die Entspannungsstationen bestimmungsgemäß verwenden zu können, müssen alle Perso-
nen, die damit arbeiten, die Vorgaben der jeweiligen Betriebsanleitung einhalten.
Der Bereich, in dem bei bestimmungsgemäßer Verwendung Gefahren auftreten können, ist das
Umfeld der Entspannungsstationen. Dabei ändert sich der Gefahrenbereich in Abhängigkeit
vom Systemzustand und der Nutzung.

2.2 Fehlanwendung

Jede nicht-bestimmungsgemäße Verwendung stellt eine Fehlanwendung dar. Entspannungs-
stationen dürfen nur für die spezifizierten Gase und im angegebenen Druckbereich verwendet
werden. Entspannungsstationen mit elektrischen Komponenten ohne Kennzeichnung gem. EU-
Richtlinie 2014/34/EU dürfen nicht in einer Ex-Zone eingesetzt werden.
Weiterhin gelten folgende Betriebsbedingungen als Fehlanwendung:
– die Verwendung für Gase in der Flüssigphase
– die Nichtdurchführung von Inspektions- und Wartungsarbeiten
– die rückseitige Druckbeaufschlagung (entgegen der Strömungsrichtung)
– der Betrieb mit Gasen, die nicht auf dem Typenschild angegeben sind
– der Betrieb außerhalb der zulässigen technischen Grenzwerte
– das Nichtbeachten und -einhalten der vor Ort geltenden gesetzlichen Regelungen und sons-
tigen Bestimmungen
– die Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
– die Nichtbeachtung der Angaben des Typenschildes und des Produktdatenblattes
GDS_BE56-1_0720
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