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Belüftung; Versionen Mit Schornsteinanschluss; Zuluft/Abgas-Versionen; Wartung - DeDietrich DTG 1300 Eco.NOx Plus / V130 Bedienungsanleitung

Gas-brennwertkessel
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Inhaltsverzeichnis

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2. Wichtige Installationshinweise
2.1 Belüftung
2.1.1

Versionen mit Schornsteinanschluss

Die Luftzufuhr in den Heizraum nicht unterbinden (auch
nicht teilweise).
Frankreich: Die Querschnittsfläche der Belüftung, die im
Installationsraum des Heizkessels zwingend vorgeschrieben ist, hat
den Vorgaben der DTU-Norm 61.1 (P 45 204) und insbesondere der
Anweisung bezüglich der allgemeinen Einrichtungen (Heft 1764,
April 1982) zu entsprechen.
Belgien:
Die
Querschnittsfläche
Installationsraum des Heizkessels zwingend vorgeschrieben ist, hat
den Vorgaben der Norm NBN D51-003 zu entsprechen.
2.1.2

Zuluft/Abgas-Versionen

Eine Belüftung des Aufstellraums des Heizkessels ist nicht
erforderlich. Wenn mechanische Anschlüsse an Gasleitungen
vorhanden sind, ist eine Belüftung jedoch vorgeschrieben.

2.2 Wartung

- Wartung und Reinigung des Heizkessels sind mindestens einmal
jährlich durch einen qualifizierten Fachmann vorzunehmen. Es
wird empfohlen, einen Wartungsvertrag abzuschließen.
- Den Wasserstand der Anlage regelmäßig überprüfen und
nötigenfalls auffüllen, wobei eine zu schnelle Zufuhr von
Kaltwasser in den heißen Kessel zu verhindern ist. Wenn dies
mehrmals pro Saison erforderlich ist, das Leck suchen und
abdichten.

2.3 Anpassung an eine andere Gasart

Belgien:
Die Arbeiten zur Umstellung der Gasart müssen durch einen
SERV'élite-Techniker ausgeführt werden.
Sonstige Länder:
Die Umstellung auf eine andere Gasart darf nur vom Installateur
vorgenommen werden.
4
der
Belüftung,
die
im
DTG 1300 Eco.NOx Plus / V130
Deutschland: Der Querschnitt der Belüftung, die im Aufstellraum
des Heizkessels vorgeschrieben ist, muss der Norm VDI 2050 Blatt 1
und weiteren geltenden örtlichen Vorschriften entsprechen.
Sonstige Länder: Die Querschnittsfläche der Belüftung, die im
Installationsraum des Heizkessels zwingend vorgeschrieben ist, hat
den Vorgaben der im jeweiligen Land gültigen Normen zu
entsprechen.
Die Anlage ausschließlich im Bedarfsfall entleeren.
Beispiel: Mehrere Monate andauernde Abwesenheit mit
Frostgefahr im Gebäude.
19/11/2013 - 300000514-001-02

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