VERÄNDERUNGEN AM FAHRZEUG
Alle Eingriffe am Fahrzeug, wie Steigerung des Hubraums, der Leistung oder
der Geschwindigkeit verändern die zulassungsrechtlich definierten Merkmale der
Fahrzeugkategorie und sind damit strafbar bzw. werden strafrechtlich verfolgt.
Neben anderen möglichen Vergehen wie das Fahren ohne Betriebserlaubnis muss
der Fahrer bzw. der Halter auch mit dem Verlust des Versicherungsschutzes und
möglicherweise mit der Beschlagnahmung des Fahrzeugs rechnen, sowie einer
erneuten Überprüfung und Zulassung des Fahrzeugs durch die zuständigen Be-
hörden.
Ebenso führen alle Modifikationen die das Abgasverhalten und das Geräusch-
verhalten des Fahrzeugs verändern zum Erlöschen der Betriebserlaubnis.
Weiter sind alle Veränderungen oder Modifikationen an Fahrzeugbeleuchtung,
Kennzeichen bzw. –träger, akustischen Warneinrichtungen oder Rückspiegel
gesetzlich verboten und führen automatisch zum Erlöschen der Betriebserlaubnis
sowie des Versicherungsschutzes.
Jeder wie immer geartete oben beschriebene Eingriff entbindet den Herstel-
ler von jeglicher Haftung und führt zum Erlöschen des Gewährleistungsan-
spruches.
Es sollten ausschließlich ORIGINALERSATZTEILE bzw. vom Hersteller empfoh-
lene Teile verwendet werden.
Der Anbau von Top-Case, Windschild usw. oder nicht originalem Fahrzeug-
zubehör kann die Fahr- bzw. Betriebssicherheit beeinträchtigen und ist zu-
dem unter Umständen genehmigungspflichtig. Die Verwendung von nicht durch
den Fahrzeughersteller freigegebenem Zubehör oder Ersatzteilen kann zum Erlö-
schen des Gewährleistungsanspruches führen. Wenden Sie sich im Zweifelsfalle
an Ihren Vertragshändler.
Zusätzliche Verbraucher
Zusätzliche Verbraucher (Radio, Beleuchtung usw.) können eine Entladung der
Batterie verursachen.
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