gwm ORA 03 Handbuch

Checkliste für Vorablieferungsinspektion und Einstellservice
INSPEKTION VOR DER FAHRT
- Schmieren und Funktion des Motorhaubenentriegelungsmechanismus prüfen.
- Ausrichtung der Motorhaube prüfen.
- Schmieren und Funktion der Türscharniere und Verriegelungsmechanismen prüfen.
- Funktion der Fenster (manuell/elektrisch) prüfen.
- Zentralverriegelungsschalter und -mechanismus auf korrekte Funktion prüfen.
- Schmieren und Funktion der Kofferraum-/Heckklappenscharniere und Verriegelungsmechanismen prüfen.
- Kappe des EV-Ladepunkts auf leichte Bedienbarkeit prüfen und entsprechend schmieren.
- Bremsflüssigkeitsbehälter prüfen/auffüllen.
- Batterieladung prüfen und Elektrolytstand auffüllen (außer Hochvoltbatterie).
- Sicherstellen, dass die Batteriekabel sicher sind und mit Vaseline beschichtet sind.
- Kühlmittelstand prüfen/auffüllen.
- Sicherheit aller Schläuche prüfen.
- Kühlmittelverlust prüfen und entsprechend beheben.
- Kühlventilator und elektrische Anschlüsse auf Sicherheit prüfen.
- Vorderes Getriebeöl prüfen/auffüllen.
- Hinteres Getriebeöl prüfen/auffüllen.
- Wagenheber prüfen/schmieren und sicherstellen, dass Wagenheber und Werkzeug korrekt positioniert sind.
- Scheibenwaschflüssigkeitsbehälter prüfen/auffüllen.
- Scheibenwischer auf leisen und effektiven Betrieb prüfen.
- Ausrichtung der Waschdüsen prüfen/einstellen.
- Straßenräder auf Beschädigungen prüfen.
- Radmuttern-Drehmoment prüfen/einstellen.
- Reifendruck prüfen/einstellen.
- Sitze auf Verstellbarkeit prüfen.
- Funktion der umklappbaren Rücksitze prüfen.
- Sicherheitsgurtfunktion prüfen.
- Sicherungen installieren und Systeme initialisieren etc.
- Diebstahlsicherungssysteme aktivieren.
- Schmelzsicherungen auf Sicherheit prüfen.
- Lichtscheiben auf Staub-/Wassereintritt untersuchen.
- Funktion aller Lichter prüfen.
- Funktion der Hupe prüfen.
- Kreuzgelenke der Lenksäule auf Wartungsfähigkeit prüfen.
- Spurstangenköpfe auf Sicherheit und Installation prüfen.
- Manschetten des Lenkgetriebes auf Beschädigungen und Ölaustritt prüfen.
- Sicherheit der Lenkgetriebebefestigung prüfen.
- Kunststoffabdeckungen (falls vorhanden) von den Bremsscheiben entfernen und entsorgen.
- GWM-Diagnosetool anschließen und alle Systeme auf korrekte Funktion prüfen sowie den Speicher löschen.
- Rückrufaktionen oder Software-Updates prüfen/durchführen.
- eCall-Aktivierung prüfen.
FAHRTEST-INSPEKTION
(Minimum 15 Minuten)
- Funktion aller Instrumente prüfen.
- Funktion und Empfang des Infotainmentsystems im Fahrzeug prüfen.
- Funktion der Steckdosen prüfen.
- Funktion von Fuß- und Handbremse sicherstellen.
- Funktion des Berganfahrassistenten (falls vorhanden) prüfen.
- Heiz-/Lüftungssystem auf korrekte Funktion prüfen.
- Reibungslosen Betrieb der Gangschaltung sicherstellen.
- Funktion, Funktionalität und Einstellungen des Grafikmonitors prüfen.
- Lenkrad auf Spiel prüfen.
- Sicherstellen, dass die Lenkung leichtgängig und reaktionsschnell ist.
- Funktion des Tempomats (falls vorhanden) prüfen.
INSPEKTION NACH DER FAHRT
- 4-Rad-Achsenvermessung durchführen.
- Visuelle Prüfung auf Kühlmittel-/Schmierstoffverlust.
- Servolenksystem auf Sicherheit prüfen.
- Bremsleitungen/-schläuche auf Flüssigkeitsverlust prüfen.
- Sicherstellen, dass der Außenlack fehlerfrei ist.
- Sicherstellen, dass die Zierleisten frei von Verunreinigungen und sicher befestigt sind.
- Sicherstellen, dass alle relevanten Unterlagen ausgefüllt und im Fahrzeug platziert sind.
- Hochvoltbatterie laden und korrekte Funktion des Ladesystems bestätigen.

Wartungs- und Inspektionsplan
| Wartungsposition | Wartungsintervall (Anzahl der Meilen oder vor Ablauf des in Monaten angegebenen Zeitraums, je nachdem, was zuerst eintritt) | ||||||||||
| x 1000 Meilen | 18 | 36 | 54 | 72 | 90 | 108 | 126 | 144 | Unter erschwerten Fahrbedingungen | ||
| oder Monate | 24 | 48 | 72 | 96 | 120 | 144 | 168 | 192 | |||
| 1 | ZUSATZBATTERIE | I | I | I | I | I | I | I | I | ||
| 2 | KÜHLMITTEL TRAKTIONSBATTERIE | I | I | I | I | I | I | I | I | ||
| Wechsel spätestens nach 4 Jahren oder 48.000 Meilen | |||||||||||
| HEIZUNGSKÜHLMITTEL | I | I | I | I | I | I | I | I | |||
| Wechsel spätestens nach 4 Jahren oder 48.000 Meilen | |||||||||||
| 4 | KÜHLSYSTEM, SCHLÄUCHE / VERBINDUNGEN | I | I | I | I | I | I | I | I | ||
| 5 | E-TRANSAXLE-FLÜSSIGKEIT | I | I | I | I | Ersetzen bei 30.000 Meilen | |||||
| 6 | BREMSFLÜSSIGKEIT | R | R | R | R | R | R | R | R | ||
| 7 | SCHMIERUNG VON MOTORHAUBEN- UND TÜR-SCHARNIEREN / VERSCHLÜSSEN | I | I | I | I | I | I | I | I | ||
| 8 | SCHEIBENBREMSBELÄGE UND -SCHEIBEN | I | I | I | I | I | I | I | I | 6 Monate | |
| 9 | BREMSBELÄGE UND HINTERE SCHEIBEN / TROMMELN | I | I | I | I | I | I | I | I | 6 Monate | |
| 10 | BREMSLEITUNGEN | I | I | I | I | ||||||
| 11 | TRAKTIONSBATTERIE (SICHERHEIT/STATUS) | I | I | I | I | I | I | I | I | ||
| 12 | FUNKTION DER FESTSTELL- UND BETRIEBSBREMSE | I | I | I | I | I | I | I | I | ||
| 13 | VORDERE UND HINTERE ACHSWELLEN UND GELENKE | I | I | I | I | I | I | I | I | 12 Monate | |
| 14 | LENK- UND AUFHÄNGUNGSSYSTEME | I | I | I | I | I | I | I | I | 12 Monate | |
Legende der Symbole:
I: Prüfen, korrigieren oder bei Bedarf ersetzen.
R: Ersetzen oder wechseln.
A: Einstellen.
P: Durchführen.
| Wartungsposition | Wartungsintervall (Anzahl der Meilen oder vor Ablauf des in Monaten angegebenen Zeitraums, je nachdem, was zuerst eintritt) | ||||||||||
| x 1000 Meilen | 18 | 36 | 54 | 72 | 90 | 108 | 126 | 144 | Unter erschwerten Fahrbedingungen | ||
| oder Monate | 24 | 48 | 72 | 96 | 120 | 144 | 168 | 192 | |||
| 15 | FUNKTION VON BELEUCHTUNG, WISCHERN, WASCHANLAGEN | I | I | I | I | I | I | I | I | ||
| 16 | RADWECHSEL VON VORNE NACH HINTEN (FALLS ERFORDERLICH) | P | P | P | P | P | P | P | P | 12 Monate | |
| 17 | REIFENZUSTAND UND REIFENDRUCK | I | I | I | I | I | I | I | I | 12 Monate | |
| 18 | VOLLSTÄNDIGE ACHSVERMESSUNG (VORNE & HINTEN) | Bei Bedarf und bei Feststellung von ungew**SIGNouml;hnlichem Verschleiß gegen Aufpreis durchführen | |||||||||
| 19 | KLIMAANLAGE | I | I | I | I | ||||||
| 20 | POLLENFILTER | R | R | R | R | R | R | R | R | ||
| 21 | RÜCKRUFAKTIONEN ODER SOFTWARE-UPDATES | P | P | P | P | P | P | P | P | ||
| 22 | MIDTRONICS BATTERIEPRÜFUNG (ZUSATZBATTERIE) | P | P | P | P | P | P | P | P | ||
Legende der Symbole:
I: Prüfen, korrigieren oder bei Bedarf ersetzen.
R: Ersetzen oder wechseln.
A: Einstellen.
P: Durchführen.
- Die regelmäßige Wartung sollte von Ihren autorisierten GWM-Händlern registriert werden. GWM haftet nicht für die Folgen, wenn das Fahrzeug nicht innerhalb der angegebenen Zeit oder Kilometerleistung von einem autorisierten GWM-Händler oder einem seriösen Dienstleister gewartet wird.
- Da Airbags Sicherheitsmerkmale sind, erfordern sie keine regelmäßige Wartung. Wir empfehlen Ihnen jedoch, alle 5 Jahre Ihren GWM-Händler aufzusuchen, um den Speicher des Diagnosesystems überprüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass Ihr Airbag-System korrekt funktioniert.
- Aufgrund von Unterschieden in den Modellkonfigurationen treffen einige Wartungspositionen möglicherweise nicht auf das von Ihnen gekaufte Fahrzeug zu. Bitte verwenden Sie den für Ihr tatsächliches Fahrzeug zutreffenden Standard.
- Nach Abschluss der 144.000 Meilen / 192 Monate Wartung wiederholt sich der Wartungsplan ab der 18.000 Meilen Wartung.
Erschwerte Fahrbedingungen
- Betrieb bei extrem kaltem Wetter
- Wiederholte Kurzstreckenfahrten
- Fahren auf staubigen Straßen
- Fahren auf unebenen und/oder schlammigen Straßen
- Fahren in Gebieten, in denen Streusalz oder andere korrosive Materialien verwendet werden
- Längere Fahrten in Küstengebieten
An den GWM-Eigentümer
Ihr neuer GWM wurde während der Herstellung gegen Korrosion behandelt, und dies, zusammen mit dem in dieser Broschüre beschriebenen Programm, ermöglicht es GWM, Ihnen den Vorteil einer zwölfjährigen Garantie gegen Rostbildung an Karosserieteilen oder der Karosseriestruktur von innen nach außen zu bieten (siehe Geschäftsbedingungen).
Die Einhaltung dieses Programms verlängert nicht nur die Lebensdauer Ihres Fahrzeugs, sondern ein vollständig validiertes Garantieheft trägt auch zur Steigerung seines Wiederverkaufswertes bei. Es liegt daher in Ihrem Interesse, sich einige Minuten Zeit zu nehmen, um sich mit den Garantiebedingungen vertraut zu machen.
Auch wenn diese Garantie nach zwölf Jahren abläuft, empfehlen wir dringend, dass Sie weiterhin Karosserieinspektionen/Wartungen in den vorgeschriebenen Intervallen durchführen lassen, um die Lebensdauer und den Wiederverkaufswert Ihres Fahrzeugs zu erhöhen.
Karosseriepflege und -wartung
Ihr Fahrzeug wurde korrosionsbeständig konstruiert und gebaut. Regelmäßige Pflege und Wartung gewährleisten weiterhin die Wirksamkeit des Korrosionsschutzes.
Die nachstehenden Empfehlungen sollten daher befolgt werden:
- Reinigen und polieren Sie das Fahrzeug regelmäßig und beseitigen Sie Steinschläge oder Kratzer im Lack.
- Entfernen Sie verdichteten Schlamm und spülen Sie die Innenseiten der Radkästen regelmäßig ab.
- Die Unterseite des Fahrzeugs und die Radkästen sollten mindestens einmal im Jahr, vorzugsweise nach dem Winter, gründlich gereinigt werden.
- Reinigungsmittel, die starke Lösungsmittel oder Erdöl enthalten, sollten nicht verwendet werden.
Das Zwölfjährige Korrosionsschutzprogramm
GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Garantiezeitraum
GWM garantiert hiermit das in diesem Handbuch genannte Fahrzeug für einen Zeitraum von zwölf Jahren ab dem ursprünglichen Zulassungsdatum oder dem Datum der ersten Nutzung, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt, gegen Durchrostung der Karosseriebleche oder der Karosseriestruktur von innen nach außen, gemäß den in diesem Handbuch festgelegten Geschäftsbedingungen.
Diese Garantie ist auf die Karosserie und die Karosseriebleche unterhalb der Fensterlinie beschränkt.
Karosserieservices
Das Fahrzeug muss einem offiziell ernannten GWM-Händler oder einem seriösen Servicepartner zu den folgenden Intervallen zur Inspektion und, falls erforderlich, zur Nachbehandlung VORLEGT WERDEN, WOBEI AUSSCHLIESSLICH VON GWM ZUGELASSENE MATERIALIEN oder eine zertifizierte gleichwertige Qualität zu verwenden sind.
- 24 Monate nach Erstzulassung
- 48 Monate nach Erstzulassung
- 72 Monate nach Erstzulassung (Nachbehandlung muss durchgeführt werden)
- 96 Monate nach Erstzulassung
- 120 Monate nach Erstzulassung
- 144 Monate nach Erstzulassung
Jede dieser Inspektionsleistungen muss innerhalb eines Monats vor oder nach dem Jahrestag der Fahrzeugzulassung durchgeführt werden.
Jede Leistung muss von dem GWM-Händler, der sie erbringt, dokumentiert und validiert werden.
Die Kosten für die Wartung sind vom Kunden zum jeweils gültigen Tarif zu tragen.
(Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem örtlichen GWM-Händler).
Werden die Karosserieservices nicht innerhalb der vorgegebenen Frist durchgeführt, erlischt diese Garantie und kann durch nachträgliche Wartung nicht wiederhergestellt werden.
Verfahren bei Garantieansprüchen
Möchte ein Eigentümer einen Anspruch im Rahmen der Garantie geltend machen, sind das Fahrzeug und dieses Handbuch innerhalb von dreißig Tagen nach dem Auftreten des Rostschadens einem GWM-Händler vorzulegen. Anschließend werden alle vom Händler als angemessen erachteten Maßnahmen ergriffen.
GWM haftet nicht für zusätzliche Rostschäden, die dadurch entstehen, dass der Eigentümer das Fahrzeug nicht innerhalb der 30-Tage-Frist einem GWM-Händler vorlegt.
Karosseriereparaturen und/oder -ersatz
Sollte ein unter diese Garantie fallender Karosserieteil ersetzt werden müssen oder in irgendeiner Weise modifiziert werden, so müssen diese Teile innerhalb von 14 Tagen nach dem Austausch oder der Modifikation von einem GWM-Händler behandelt werden. Die Kosten dieser Behandlung trägt der Fahrzeughalter, es sei denn, die Reparaturen oder ein Austausch erfolgen gemäß dieser Garantie, in welchem Fall die Kosten der Behandlung von GWM getragen werden.
Wird die Behandlung dieser Fahrzeugteile NICHT MIT VON GWM ZUGELASSENEN MATERIALIEN oder Teilen zertifizierter gleichwertiger Qualität durchgeführt, erlischt die Garantie für die reparierten, ersetzten oder modifizierten Komponenten.
Einschränkungen
Die Haftung von GWM im Rahmen dieser Garantie ist beschränkt auf:
- Die Reparatur oder den Ersatz von Teilen, die von Korrosionsschäden betroffen sind, wie von GWM als notwendig erachtet, welche von einem von GWM zugelassenen Reparaturbetrieb durchgeführt werden.
- Die Kosten der Behandlung solcher Reparaturen oder ersetzter Teile.
- Die maximale Gesamthaftung von GWM für alle im Rahmen dieser Garantie geltend gemachten Ansprüche darf zwei Drittel des zum Zeitpunkt der Reparatur in Glass's Guide angegebenen Handelswerts des Fahrzeugs nicht übersteigen. Nach Zahlung des maximalen Anspruchsbetrags erlischt diese Garantie.
Unter keinen Umständen haftet GWM für Folgeschäden, gleich welcher Ursache.
Ausschlüsse
Diese Garantie gilt nicht für:
- Fahrzeuge, die für Motorsportwettbewerbe eingesetzt werden oder außergewöhnlichen Betriebsbedingungen unterliegen.
- Korrosionsschäden an Fahrzeugen, die unter Bedingungen eingesetzt werden, die sie anfällig für beschleunigte Korrosion machen, z.B. Exposition gegenüber Säuren, Salzen, chemischen oder korrosiven Mitteln.
- Korrosionsschäden an Fahrwerkskomponenten, Zierteilen, Befestigungsteilen und anderen mechanischen Teilen.
- Schäden, die durch äußere Korrosion oder das Eindringen von Korrosion in den Lack verursacht werden.
- Rostschäden an Fahrzeugteilen, die aufgrund der Fahrzeugkonstruktion nicht rostgeschützt werden können.
- Unbeachtete Abschürfungen und Steinschläge können umfangreiche Schäden verursachen, und solche Schäden sind nicht durch die Bedingungen dieser Garantie abgedeckt. Es ist unerlässlich, solche Mängel mit der geringstmöglichen Verzögerung zu beheben.
Allgemeines
Diese Garantie ist übertragbar, Sie werden jedoch gebeten, GWM über jeden Eigentümerwechsel zu informieren.
Diese Garantie ergänzt alle Rechtsmittel, die Ihnen gesetzlich zustehen, und berührt oder beschränkt in keiner Weise Ihre gesetzlichen Rechte.
WICHTIGE SICHERHEITSHINWEISE
GWM Originalteile sind so konzipiert und getestet, dass sie den genauen Spezifikationen Ihres Fahrzeugs entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Betriebssicherheit. Die Qualität, Abmessungen und Materialien, die bei ihrer Herstellung verwendet werden, sind identisch mit denen, die in der Produktion verwendet werden, und sind die einzigen von GWM zugelassenen Teile.
GWM kann die Zuverlässigkeit oder Sicherheit Ihres Fahrzeugs nicht garantieren, sollten Sie sich für die Verwendung von alternativ gelieferten Teilen entscheiden. Darüber hinaus bietet GWM ein umfassendes Zubehörsortiment an, das ebenfalls diese strengen Standards erfüllt, und schließlich sind alle gekauften GWM Originalteile und Zubehörteile für zusätzliche Sicherheit durch eine branchenführende Garantie von 3 Jahren oder 60.000 Meilen abgedeckt.
An den GWM-Eigentümer
Ihr GWM wurde nach hohen Standards gebaut und vor Verlassen des Werks gründlich geprüft, um viele Kilometer sorgenfreies Fahren zu gewährleisten.
Zusätzlich erhält Ihr GWM eine umfassende Übergabeinspektion durch Ihren Händler, deren Details Sie auf finden. Sobald Ihr Fahrzeug auf der Straße ist, wird es durch ein umfassendes Garantiepaket abgedeckt:
- Die Standard-Garantie von 5 Jahren ohne Kilometerbegrenzung
- Die Antriebsbatterie-Garantie von 8 Jahren / 100.000 Meilen
- Die 5 Jahre / 60.000 Meilen Lackgarantie
- Das 12-jährige Korrosionsschutzprogramm
Als Eigentümer eines GWM-Fahrzeugs können Sie einen hohen Servicestandard von jedem der offiziell ernannten GWM-Händler im ganzen Land erwarten, die alle auf der GWM-Website unter: (gwmcars.co.uk) aufgeführt sind. Jeder einzelne von ihnen verfügt über eine voll ausgestattete Werkstatt mit von GWM geschulten Technikern, die sich verpflichtet haben, einen qualitativ hochwertigen Service passend zu Ihrem Fahrzeug zu bieten.
Verantwortlichkeiten des Eigentümers
- Als Eigentümer eines GWM-Fahrzeugs sind Sie dafür verantwortlich, Ihr Fahrzeug zu einem offiziell ernannten Händler oder einem seriösen Servicepartner zu bringen, um Fahrzeugservices durchführen zu lassen. Garantiereparaturen dürfen jedoch nur von einem offiziell ernannten GWM-Händler durchgeführt werden.
- Sie sind verantwortlich für den ordnungsgemäßen Betrieb Ihres GWM-Fahrzeugs sowie dessen Pflege und Wartung gemäß den Anweisungen in den Inspektions- und Wartungsplänen, die in diesem Handbuch enthalten sind. Alle Services müssen innerhalb eines Monats oder 1.000 Meilen vor oder nach den fälligen Terminen oder dem Kilometerstand, je nachdem, was zutrifft, durchgeführt werden. Die Nichteinhaltung des Serviceplans kann zum Erlöschen Ihrer Garantie führen.
- Sie sind verantwortlich für die Aufbewahrung von Wartungsaufzeichnungen, da es möglicherweise notwendig sein wird, zu bestätigen, dass die erforderliche Wartung an Ihrem Fahrzeug durchgeführt wurde.
- Um Ihr Fahrzeug nach den höchsten Standards zu warten, können Garantiereparaturen nur bei autorisierten GWM-Händlern und -Reparaturbetrieben durchgeführt werden, die auf der GWM-Website unter: (gwmcars.co.uk) aufgeführt sind.
- Nach Geländefahrten müssen Sie die Unterseite Ihres Fahrzeugs auf Schäden untersuchen. Achten Sie besonders auf Gras, das sich möglicherweise um die Brems-, Lenk-, Antriebsstrang- oder Fahrwerkskomponenten gesammelt hat.
- Regelmäßige Reinigung und Politur.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln, werden Sie gebeten, die neue Adresse bei Ihrem nächstgelegenen offiziell ernannten GWM-Händler registrieren zu lassen.
Wissenswertes
Allgemeines
- Gemäß dieser Garantie beabsichtigt GWM, jeden Fehler, der während des Garantiezeitraums aufgrund eines Material- oder Herstellungsfehlers auftritt, kostenlos zu reparieren. Dies beinhaltet gegebenenfalls den Ersatz von Betriebsflüssigkeiten (z.B. Kühlmittel, Kältemittel usw.) bei der Durchführung dieser Reparaturen, vorausgesetzt, das Fahrzeug ist nicht zur Wartung fällig.
- Bitte beachten Sie den Unterschied zwischen den Begriffen 'Mangel' und 'Schaden', wie sie in dieser Garantie verwendet werden: 'Mängel' sind abgedeckt, da GWM die Verantwortung für fehlerhafte Materialien oder Herstellungsfehler an jedem von uns gelieferten qualifizierten GWM-Fahrzeug übernimmt. Da GWM jedoch keine Kontrolle über 'Schäden' hat, die beispielsweise durch Kollision, Missbrauch oder mangelnde Wartung entstehen, nachdem Ihr GWM-Fahrzeug an Sie ausgeliefert wurde, sind diese Schäden nicht durch diese Garantie abgedeckt.
- Normale Wartung ist von der Garantie ausgeschlossen, da es in der Verantwortung des Eigentümers liegt, das Fahrzeug gemäß dem in diesem Handbuch enthaltenen Inspektions- und Wartungsplan zu warten.
- Für einen weiterhin korrekten Betrieb stellen Sie bitte sicher, dass die Klimaanlage regelmäßig betrieben wird. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Bedienungsanleitung.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz wechseln, werden Sie gebeten, die neue Adresse bei Ihrem nächstgelegenen offiziell zugelassenen GWM-Händler registrieren zu lassen.
Blech, Lack und andere Erscheinungsteile
Blech-, Lack- und andere optische Mängel an Ihrem Fahrzeug zum Zeitpunkt der Auslieferung sind von dieser Garantie abgedeckt. Zu Ihrem Schutz sollten Sie jedoch, falls Sie solche Mängel feststellen, Ihren GWM-Händler sofort informieren, da die normale Verschlechterung des Aussehens Ihres Fahrzeugs aufgrund seiner Nutzung und Exposition gegenüber den Elementen nicht von dieser Garantie abgedeckt ist.
Lackgarantie
Die Lackierung Ihres GWM ist für 5 Jahre oder 60.000 Meilen gegen Herstellungsfehler im Lackmaterial, in der Lackbehandlung oder Korrosion auf den Paneeloberflächen garantiert.
Antriebsbatterie-Garantie
Die Antriebsbatterie Ihres GWM ist für 8 Jahre oder 100.000 Meilen gegen Herstellungsfehler garantiert. Während der Nutzung des Fahrzeugs tritt eine gewisse Kapazitätsminderung der Batterie auf. Dies ist normal und wird nicht als Herstellungsfehler betrachtet. Vorausgesetzt, der gemessene SoH-Wert fällt vor Ablauf der Garantiezeit nicht unter 70 %.
Produktionsänderungen
Die Hersteller und offiziell ernannten GWM-Händler behalten sich das Recht vor, jederzeit Änderungen an von ihnen gebauten und/oder verkauften Fahrzeugen vorzunehmen, ohne die Verpflichtung einzugehen, dieselben oder ähnliche Änderungen an zuvor von ihnen gebauten und/oder verkauften Fahrzeugen vorzunehmen.
Die hierin enthaltenen Aussagen berühren nicht die gesetzlichen Verbraucherrechte und ergänzen alle anderen Rechtsbehelfe, die der Eigentümer gesetzlich haben kann.
Referenzen
Anleitung herunterladen
Hier können Sie die vollständige PDF-Version des Handbuchs herunterladen. Sie kann zusätzliche Sicherheitsanweisungen, Garantieinformationen, FCC-Regeln usw. enthalten.
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