Garantiezeit und gesetzliche Mängelansprüche
Die Garantiezeit wird durch die Gewährleistung nicht
verlängert. Dies gilt auch für ersetzte und reparierte
Teile. Eventuell schon beim Kauf vorhandene Schä-
den und Mängel müssen sofort nach dem Auspacken
gemeldet werden. Nach Ablauf der Garantiezeit
anfallende Reparaturen sind kostenpflichtig.
Garantieumfang
Das Gerät wurde nach strengen Qualitätsrichtlinien
sorgfältig produziert und vor Auslieferung gewis-
senhaft geprüft.
Die Garantieleistung gilt für Material- oder Fabrikations-
fehler. Diese Garantie erstreckt sich nicht auf Produkttei-
le, die normaler Abnutzung ausgesetzt sind und daher
als Verschleißteile angesehen werden können oder für
Beschädigungen an zerbrechlichen Teilen, z. B. Schal-
ter, Akkus oder Teile, die aus Glas gefertigt sind.
Diese Garantie verfällt, wenn das Produkt beschä-
digt, nicht sachgemäß benutzt oder gewartet wur-
de. Für eine sachgemäße Benutzung des Produkts
sind alle in der Bedienungsanleitung aufgeführten
Anweisungen genau einzuhalten.
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STKK 16 B1